Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) beantragt ihrem Rat mit 10 zu 1 Stimmen die Ablehnung der Motion 14.3135 „Inakzeptable Vernachlässigung der Ostschweiz beim Grenzwachtkorps“ (GWK). Sie betrachtet das Anliegen der Motion grösstenteils als bereits erfüllt und möchte sich nicht in die operativen Angelegenheiten des GWK einmischen.

​Die SiK-S widmete sich erneut dem Thema des Personalbestands des GWK (vgl. die Medienmitteilung vom 27. Oktober 2015). Sie fällte namentlich einen Entscheid zur Motion 14.3135, die den Bundesrat beauftragen will, die Ostschweiz bei der Stellenbesetzung beim GWK angemessen zu berücksichtigen; die Region sei in der Frage vernachlässigt worden.

Die Kommission erinnert an die kürzlich gefällten Parlamentsbeschlüsse zur Aufstockung des GWK und unterstützt diese Stossrichtung weiterhin. Aufgrund der zusätzlich gesprochenen Stellen und der Bildung von Schwergewichtsposten könne das GWK risikogerecht und flexibel auf Sicherheitsbedürfnisse an der Grenze reagieren. Aus Sicht der Kommission wird die Ostschweiz dementsprechend nicht vernachlässigt. Die Personal- und Mittelverteilung auf die jeweiligen Regionen gehöre zudem zum operativen Verantwortungs- und Führungsbereich des GWK, in den die Kommission nicht eingreifen möchte. Das GWK müsse weiterhin flexibel auf aktuelle Bedrohungslagen reagieren können. Schliesslich stehe auch die Zusammenarbeit mit den Kantonen im Vordergrund, die zum jetzigen Zeitpunkt gut funktioniere.

„Moderne Söldner"

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion 14.3702 „Keine modernen Söldner" abzulehnen. Diese will „fremden Militärdienst" auch für armeeähnliche, ideologisch motivierte Gruppierungen im Ausland, wie z. B. für die IS-Miliz, explizit im Militärstrafgesetz unter Strafe stellen und das Strafmass von drei auf mindestens zehn Jahre erhöhen.

Die Kommissionsmehrheit weist darauf hin, dass bereits jetzt im zivilen Strafgesetzbuch, im Militärstrafgesetz und auch im „Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen Al-Qaïda und Islamischer Staat sowie verwandter Organisationen" umfangreiche Rechtsgrundlagen zur Strafrechtsverfolgung bestehen. Sie sieht dementsprechend keinen zusätzlichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Vielmehr gelte es, die bestehenden Rechtsnormen anzuwenden und gegebenenfalls auch vom Maximalstrafmass Gebrauch zu machen.

Eine Minderheit beantragt die Annahme der Motion mit der Begründung, dass angesichts der Bedrohung, die von der IS-Miliz und ähnlichen Organisationen ausgeht, das Strafmass erhöht und somit ein deutliches Signal gesetzt werden soll.

Weitere Beschlüsse und Informationen

Mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission die Ablehnung der Motion 14.4265 „Schweizer Frischmilch für die Schweizer Armee". Der Petition 15.2036 „Unsere Grenzen wieder selber schützen" beantragt sie mit 9 zu 2 Stimmen, keine Folge zu geben.

Die Kommission liess sich zudem vom Chef des VBS Guy Parmelin, dem Direktor des Nachrichtendienstes des Bundes Markus Seiler sowie von der fedpol-Direktorin Nicoletta della Valle umfangreich über die aktuelle Lage im Bereich der Terrorismusbekämpfung und über die Vorsorgeplanung zu Terrorismus und Migration orientieren. Ebenso wurde sie über den Stand des Projektes BODLUV 2020, den kürzlich bekannt gewordenen Cyber-Angriff auf die RUAG sowie über die Top Projekte des Verteidigungsdepartementes informiert.

Die Kommission hat am 17. Mai 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Isidor Baumann (CVP, UR) getagt.

Bern, 18. Mai 2016 Parlamentsdienste