Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) führte umfangreiche Anhörungen zum Informationssicherheitsgesetz durch. Dabei hat sie kritische Bemerkungen von betroffenen Wirtschaftsvertretern und von den Kantonen entgegen genommen und erteilt dem VBS zusätzliche Aufträge. Sie beabsichtigt, die Beratung der Vorlage im September zu beginnen.

​Die Kommission hatte bereits an ihrer letzten Sitzung entschieden, vom VBS Informationen zum Informationssicherheitsgesetz (ISG, 17.028) zu verlangen und Anhörungen durchzuführen (vgl. Medienmitteilung der SiK-S vom 7. April 2017). Insbesondere wollte sie mehr über die konkreten finanziellen, personellen und organisatorischen Auswirkungen der Vorlage in Erfahrung bringen. Sie hörte aus diesem Grunde die folgenden Kreise an: Expertengruppe, die vom VBS mit der Erarbeitung des Normkonzepts beauftragt worden war; betroffene Behörden und Organisationen (Bundesgericht, Parlamentsdienste, Schweizerische Nationalbank); den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten; Vertretungen der Wirtschaft (Economiesuisse und Schweizerischer Gewerbeverband) sowie der Kantone (Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr). Aufgrund der geäusserten Vorbehalte zu einzelnen Artikeln des Gesetzesentwurfes sowie gegen aufwändige Betriebssicherheitsverfahren, hat die Kommission das VBS beauftragt, ihr bis im August eine Stellungnahme zu unterbreiten. Diese soll auch aufzeigen, wie der Entwurf ISG mit dem Entwurf des Bundesgesetzes zum öffentlichen Beschaffungswesen koordiniert werden kann. Die Kommission wird die Behandlung des Geschäftes im September wieder aufnehmen.

SiK-S will Motion 15.3770 an WAK-S überweisen

Die Kommission hat die Beratung der Motion 15.3770 «Armasuisse. Die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen soll auf regionaler Ebene erfolgen und auf die KMU ausgerichtet sein» fortgesetzt. Nach Anhörung der Beschaffungskonferenz des Bundes stellt sie mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Büro des Ständerates den Antrag, die Motion an die WAK-S zu überweisen. Das Anliegen der Motion, die sich zwar an die armasuisse richtet, betrifft aus Sicht der Kommission nicht nur das VBS sondern alle Beschaffungen des Bundes und soll deshalb im Rahmen der Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (17.019) und der Genehmigung des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (17.020) behandelt werden. Mit der Überweisung der Motion an die WAK-S möchte die Kommission sicherstellen, dass die Problematik nicht nur beschränkt auf das VBS beurteilt wird, sondern, dass sie im grösseren Zusammenhang des Beschaffungswesens behandelt wird.

Die SiK-S hatte die Beratung der Motion an ihrer Sitzung vom 19./20. Januar 2017 aufgenommen und damals entschieden, vor einem Entscheid eine Vertretung der Beschaffungskonferenz des Bundes anzuhören (vgl. Medienmitteilung der SiK-S vom 20. Januar 2017).

EU-Waffenrichtlinie: Bundesrat soll den Spielraum maximal nutzen

Die SiK-S liess sich durch Bundesrätin Simonetta Sommaruga und Vertreter des fedpol über die Beschlüsse des EU-Parlamentes und des Ministerrates zur Anpassung des Waffenrechtes sowie über den vorgesehen Zeitplan informieren. Die Entscheide des Bundesrates stehen noch an. In diesem Zusammenhang erwartet die Kommission, dass der Bundesrat den vorhandenen Spielraum maximal ausnützt.

Die Kommission hat am 16. Mai 2017 unter dem Vorsitz von Ständerat Isidor Baumann (CVP, UR) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des EJPD, und von Bundesrat Guy Parmelin, Chef des VBS, in Bern getagt.