Zentrales Element der von der Bundesversammlung am 16. Dezember 2016 beschlossenen Gesetzesanpassungen zur Umsetzung der «Masseneinwanderungsinitiative» stellt eine Stellenmeldepflicht bei Überschreitung eines gewissen Schwellenwertes der Arbeitslosenquote dar. Gemäss der damals beschlossenen Gesetzesänderung sind offene Stellen dann zu melden, wenn die Arbeitslosigkeit in bestimmten Berufsgruppen, Tätigkeitsbereichen oder Wirtschaftsregionen über dem Durchschnitt liegt. Im nun vorliegenden Verordnungsentwurf wird jedoch von einer gesamtschweizerischen Arbeitslosenquote gesprochen. Die Kommission ist sich der Schwierigkeiten bewusst, Wirtschaftsregionen zu definieren, die nicht den Kantonsgrenzen entlang verlaufen. Der Bundesrat soll dennoch prüfen, ob das Konzept der «Wirtschaftsregion» nicht dennoch in den Entwurf aufgenommen werden kann, um den Wortlaut des Gesetzes zu entsprechen. Diese Empfehlung wurde von der Kommission mit 13 zu 9 Stimmen beschlossen.
Im Weiteren empfiehlt die Kommission dem Bundesrat bei der Meldepflicht weitere Ausnahmen vorzusehen. Zudem empfiehlt die Kommission in der Verordnung festzuhalten, dass eine Publizierung der offenen Stellen auf der betriebseigenen Webseite erlaubt sind.
Mit 14 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung sprach sich die Kommission hingegen gegen eine Empfehlung aus, wonach der Schwellenwert für die gesamtschweizerische Arbeitslosenquote nicht bei 5, sondern ab 2020 bei 8 Prozent anzusetzen ist.
Die Kommission wird verfolgen, wieweit ihre Empfehlungen in den definitiven Verordnungen berücksichtigt werden.
Gewährleistung der Tessiner Verfassung: diskutiert, aber schliesslich nicht bestritten
Die Kommission hatte sich mit der Gewährleistung verschiedener Kantonsverfassungen zu befassen (17.049 sn Kantonsverfassungen Thurgau, Tessin, Wallis und Genf, Gewährleistung). Zu Diskussionen Anlass gab dabei die Änderung der Verfassung des Kantons Tessin, welcher die Tessiner Stimmberechtigten am 25. September 2016 durch Annahme der Volksinitiative «Prima i nostri» zugestimmt haben. Ziel dieser Volksinitiative war es, die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte zu dämpfen. Es kann festgestellt werden, dass in den neuen Verfassungsbestimmungen arbeitsmarktrechtliche Zielsetzungen formuliert sind, die einen – wenn auch sehr kleinen – Spielraum für eine bundes- und völkerrechtskonforme Umsetzung lassen. Die Gewährleistung des Bundes ist somit zu erteilen. Es wurde denn auch kein anderer Antrag gestellt. Sollte die gesetzgeberische Umsetzung nicht bundes- oder völkerrechtskonform erfolgen, dann kann diese rechtlich angefochten werden.
Kommission hält an Abschaffung der Überbrückungshilfe für Ratsmitglieder fest
Im Gegensatz zur knappen Mehrheit ihrer Schwesterkommission ist die SPK des Nationalrates mit 15 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung nach wie vor davon überzeugt, dass die sogenannte Überbrückungshilfe an ehemalige Ratsmitglieder überflüssig ist und abgeschafft werden soll (16.460 n Pa.Iv. Rickli Natalie. Abschaffung der Überbrückungshilfe für Ratsmitglieder). Heute kann ein Ratsmitglied nach dem Ausscheiden aus dem Rat während maximal zwei Jahren diese Hilfe geltend machen, wenn es keinen gleichwertigen Ersatz für das Einkommen als Ratsmitglied erzielen kann. Die Kommission ist der Auffassung, dass arbeitslose ehemalige Mitglieder der Bundesversammlung wie alle anderen Personen auch Leistungen der Arbeitslosenversicherung beanspruchen können.
Doch keine persönlichen Mitarbeitende für Mitglieder der Bundesversammlung
Im Frühling 2016 hatte sich die Kommission noch knapp für die Idee ausgesprochen, dass die Mitglieder der Bundesversammlung eine persönliche Mitarbeiterin oder einen persönlichen Mitarbeiter auf Kosten des Bundes anstellen können, wobei die Parlamentsdienste die Anstellungs- und Personaladministration übernehmen (vgl.
Medienmitteilung vom 15. April 2016). Nun schliesst sich die Kommission aber mit 14 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung der Meinung der Schwesterkommission des Ständerates an und beantragt dem Rat, der entsprechenden parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben (15.445 n Pa.Iv. Aebischer Matthias. Persönliche Mitarbeitende für Parlamentsmitglieder). Mit dem heute ausbezahlten Pauschalbetrag für „Personal- und Sachausgaben" kann jedes Ratsmitglied die für seine Bedürfnisse richtige Lösung finden.
Mitwirkung des Parlaments bei der Bestimmung der verfolgungssicheren Heimatstaaten von Asylsuchenden
Die Kommission stimmt mit 14 zu 6 Stimmen dem Beschluss der ständerätlichen Schwesterkommission zu für die Ausarbeitung einer Gesetzesänderung, welche eine jährliche Konsultation der zuständigen Parlamentskommissionen zur Liste der verfolgungssicheren Heimat- oder Herkunftsstaaten von Asylsuchenden vorsieht.
Die Kommission tagte am 9./10. November 2017 unter dem Vorsitz ihres Vizepräsidenten, Nationalrat Kurt Fluri (RL/SO), in Bern.