Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates spricht sich gegen eine parlamentarische Initiative aus, die eine Anpassung der Härtefallregelung für Sans-Papiers fordert. Für die Kommission ist eine Gesetzesänderung der falsche Weg, um die Sans-Papiers-Problematik anzugehen und die damit eng verbundene Schwarzarbeit wirkungsvoll zu bekämpfen.

​Die Kommission hat mit 13 zu 10 Stimmen beschlossen, der parlamentarischen Initiative «Die Illegalität ist kein Härtefall» (17.414 n) keine Folge zu geben. Damit stellt sie sich gegen die Absicht der SVP-Fraktion, die Härtefallkriterien neu auf Gesetzes- statt Verordnungsstufe festzulegen. Daneben fordert die Fraktion in ihrer Initiative, die Härtefallbewilligungen in die Drittstaaten-Kontingente einzuschliessen. Die Mehrheit der Kommission zweifelt daran, dass eine solche Einzeländerung des Gesetzes ein sinnvolles Mittel ist, um gegen illegale Migration zu kämpfen.

Das geltende Recht befugt die Kantone, in persönlichen Härtefällen den Aufenthaltsstatus von Sans-Papiers zu legalisieren, sofern die Bundesbehörden zustimmen. Anfang 2017 sorgte die Ankündigung des Kantons Genf, über 2000 Sans-Papiers einen B-Ausweis verleihen zu wollen, für geteilte Reaktionen. Sie bildete auch den Auslöser für die parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion. Die vorgeschlagenen gesetzgeberischen Massnahmen hat die Staatspolitische Kommission nun aber als ungeeignet bewertet.

Überprüfung von Mobiltelefonen von Asylsuchenden zur Feststellung ihrer Identität

Sollen die Mobiltelefone und andere Datenträger von Asylsuchenden überprüft werden können, wenn ihre Identität wegen fehlender Dokumente nicht ermittelt werden kann? Nationalrat Gregor Rutz (V, ZH) möchte hierfür die notwendigen gesetzlichen Grundlagen schaffen (17.423 n Pa.Iv. Mitwirkungspflicht im Asylverfahren. Überprüfungsmöglichkeit bei Mobiltelefonen). Die Kommission stimmt dieser parlamentarischen Initiative mit 17 zu 7 Stimmen zu. Wer tatsächlich politisch verfolgt ist, hat keinen legitimen Grund, gegenüber dem Staat, der ihm Asyl gewährt, seine Identität nicht offenzulegen. Die Auswertung von Handydaten kann eine effiziente Methode darstellen, um Informationen über die Identität einer Person zu erhalten. Die Minderheit erachtet diese Methode jedoch als zu aufwändig und als nicht verhältnismässigen Eingriff in die Privatsphäre. Zudem bestehe heute schon die Möglichkeit, ein Asylverfahren abzubrechen, wenn der Asylsuchende die Mitwirkung verweigert.

Ausweisung von IS-Aktivisten

Wer in der Schweiz Aktivitäten zugunsten des «Islamischen Staates» oder anderer gewaltbereiter fundamentalistisch-islamischer Gruppierungen entfaltet, soll ausgewiesen werden. Dies verlangt eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion (17.445 n Pa.Iv. Ausweisung von Aktivisten des politischen Islams [Salafisten, Islamischer Staat usw.]). Die Kommission stimmt dieser Initiative mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Sie anerkennt grundsätzlich gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Mit der Zustimmung zur Initiative gibt die Kommission auch der Hoffnung Ausdruck, dass die Anliegen in der vom Bundesrat angekündigten Vorlage eingebaut werden, welche eine Verschärfung des strafrechtlichen Instrumentariums zur Bekämpfung von Terrorismus vorsieht. Die Minderheit erachtet die Initiative vor dem Hintergrund der geplanten Massnamen als überflüssig. Zudem sind die Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» in der Schweiz schon heute verboten; ihre Mitglieder sollen strafrechtlich verfolgt werden.

Mitwirkung von Ausländerinnen und Ausländern bei der Auszählung eidgenössischer Urnengänge und bei Einbürgerungen

In gewissen Kantonen haben Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit das Stimmrecht auf kommunaler Ebene. Somit kann sich die Frage stellen, ob diese Personen als Mitglieder von Abstimmungs- oder Wahlbüros bei der Auszählung eidgenössischer Urnengänge und als Mitglieder von Einbürgerungsbehörden bei Einbürgerungsentscheiden mitwirken dürfen. Nein, findet Nationalrat Michaël Buffat (V, VD) und hat zwei entsprechende parlamentarische Initiativen eingereicht (17.425 n Pa.Iv. Auszählung bei eidgenössischen Urnengängen, 17.431 n Pa.Iv. Einbürgerung durch Ausländerinnen und Ausländer). Die Kommission ist jedoch der Ansicht, dass es in bewährter föderalistischer Manier den Kantonen und Gemeinden überlassen bleiben soll, wie sie die Wahl- und Abstimmungsbüros sowie die Einbürgerungsbehörden bestellen. Sie lehnt die Initiativen mit 14 zu 9 bzw. 16 zu 9 Stimmen ab. Die Minderheit ist jedoch der Ansicht, dass der Bund dafür verantwortlich sein sollte, wer eidgenössische Urnengänge auszählt und wer über die Verleihung des Bürgerrechts entscheidet.

Die Kommission tagte am 1./2. Februar 2018 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Nationalrat Kurt Fluri (RL/SO) in Bern.