Wie der Ständerat ist auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrates der Ansicht, dass anerkannte Flüchtlinge neu glaubhaft machen müssen, dass sie unter Zwang in ihr Heimat- oder Herkunftsland gereist sind, ansonsten ihnen die Flüchtlingseigenschaft aberkannt wird. Die Kommission unterstützt zudem die vom Ständerat eingefügte Regelung, wonach anerkannte Flüchtlinge auch nicht in die Nachbarstaaten ihrer Heimatstaaten reisen dürfen.

​Der Bundesrat hat mit seiner Botschaft vom 2. März 2018 verschiedene Änderungen des Ausländergesetzes vorgeschlagen (18.026 s). Wie bereits im Ständerat gab auch in der Nationalratskommission die Problematik der Reisen von anerkannten Flüchtlingen in ihre Heimat- oder Herkunftsstaaten am meisten zu reden. Mit 18 zu 6 Stimmen unterstützt die Kommission die vom Ständerat beschlossene Beweislastumkehr: Neu müssen nicht mehr die schweizerischen Behörden beweisen, dass der Flüchtling eine unzulässige Reise unternommen hat, sondern der Flüchtling muss glaubhaft machen, dass die Reise in den Heimat- oder Herkunftsstaat aufgrund eines Zwangs erfolgte, ansonsten ihm die Flüchtlingseigenschaft entzogen wird. Mit 13 zu 11 Stimmen lehnte es die Kommission ab, im Falle einer Reise ins Heimatland in jedem Fall die Flüchtlingseigenschaft zu entziehen, also keine Ausnahme vorzusehen.

Der vom Ständerat neu eingefügte Artikel 59c, wonach anerkannte Flüchtlinge auch nicht in die Nachbarstaaten ihrer Heimatstaaten reisen dürfen, fand mit 16 zu 8 Stimmen Zustimmung. Mit 15 zu 9 Stimmen abgelehnt wurde hingegen eine Verschärfung dieser Bestimmung, wonach keine Ausnahmen möglich sein sollen.

Die Kommission hat noch einige weitere Änderungen gegenüber den Beschlüssen des Ständerates vorgenommen. So ist es zum Beispiel nach Ansicht der Kommission nicht nachvollziehbar, dass rechtskräftig des Landes verwiesene Staatenlose in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben können sollen. Sie hat diesen Passus mit 14 zu 11 Stimmen gestrichen. Ein entsprechender Antrag war im Ständerat noch deutlich abgelehnt worden.

Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 18 zu 6 Stimmen angenommen.

Keine Änderung des Verfahrens der Legislaturplanung

Nachdem die Kommission am 24. Mai 2018 ihrem Rat eine Vorlage für eine Änderung des Verfahrens der Legislaturplanung unterbreitet hat (siehe dazu die Medienmitteilung vom 25. Mai 2018), ist sie auf diesen Entscheid zurückgekommen und beantragt nun mit 15 zu 9 Stimmen, die parlamentarischen Initiativen abzuschreiben, welche die Mitwirkung der Bundesversammlung bei der Legislaturplanung einschränken wollten (16.402, 16.425). Die Kommission übernimmt damit die Argumente ihrer Minderheit, die bereits im Mai Nichteintreten beantragt hatte. Angesichts der verfassungsrechtlichen Verpflichtung der Bundesversammlung zur Mitwirkung an wichtigen Planungen darf auf die Möglichkeit nicht verzichtet werden, dem Bundesrat Aufträge für eine Änderung der Legislaturplanung erteilen zu können. Bereits die im Jahre 2007 beschlossene Reform des Verfahrens hat den Aufwand auf ein vernünftiges Mass beschränken können; die von der Kommission im Mai vorgeschlagenen Änderungen würden nur einen ungewissen Mehrwert bringen. Anlass zu dieser erneuten Beratung der Vorlage gab die Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Juni 2018. Der Bundesrat hat sich einer Kommissionsminderheit angeschlossen, welche von der Legislaturplanung nur noch Kenntnis nehmen wollte.

Im Weiteren hat die Kommission die Detailberatung zum Datenschutzgesetz fortgesetzt (17.059), welche sie im 4. Quartal fortführen wird.

Die Kommission tagte am 16./17. August 2018 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Nationalrat Kurt Fluri (RL/SO) in Bern.