Die Handlungsfähigkeit des Parlamentes hängt nicht von dessen Sitzungsrhythmus ab, da das Parlament in Krisensituationen sowie situationsgerecht einberufen werden kann und muss. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates will deshalb am aktuellen System der vier dreiwöchigen ordentlichen Sessionen pro Jahr festhalten.

Vor zwei Jahre fand der Vorschlag, den Sessionsrhythmus der Eidgenössischen Räte zu ändern, in der SPK des Nationalrates noch ein knappe Mehrheit. Nachdem dieses Anliegen in der Schwesterkommission des Ständerates keine Zustimmung fand, kommt die Nationalratskommission auf ihren Entscheid zurück und beantragt dem Rat mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Ada Marra keine Folge zu geben (20.476).

Die Kommission schliesst sich den Überlegungen der Ständeratskommission an, wonach die Handlungsfähigkeit des Parlamentes nicht vom Sessionsrhythmus abhängt, können doch in dringenden Fällen auch ausserordentliche Sessionen einberufen werden. Der Sessionsrhythmus muss auf den Normalbetrieb ausgerichtet sein, nicht auf Krisensituationen, in denen sowieso je nach Fall unterschiedlich reagiert werden muss. Ein anderer Sessionsrhythmus hätte keinen Einfluss auf die Bewältigung der vergangenen Krisen durch die Bundesversammlung gehabt. Würden im Normalbetrieb monatliche Sessionen stattfinden oder häufiger Ratssitzungen abgehalten, würde das Parlamentsmandat kaum noch nebenamtlich ausgeübt werden können. Die Organisation der parlamentarischen Tätigkeit (Rhythmus der Kommissionssitzungen, Zusammenarbeit mit der Exekutive, z.B. die Beantwortung von Vorstössen) müsste gänzlich neu geregelt werden. Die Kommission sieht deshalb keinen Handlungsbedarf.

Die Minderheit der Kommission ist der Ansicht, dass das Parlament mit mehr Flexibilität auf die Häufung der Krisen reagieren muss. Häufigere und kürzere Sessionen würden zudem auch vielen Ratsmitgliedern die Vereinbarkeit der Parlamentstätigkeit mit anderen Verpflichtungen erleichtern.

Verfahren bei der Behandlung von dringlichen Krediten: Erste Aussprachen

Nachdem die Bundesversammlung die Kredite betreffend die Übernahme der CS durch die UBS nicht genehmigt hat, stellt sich die Staatspolitische Kommission die Frage, wieweit sich die parlamentarischen Verfahren zur Genehmigung dringlicher Kredite bewährt haben. Die Kommission hat zu diesem Zweck Aussprachen mit Vertretungen der Finanzverwaltung, des Bundesamtes für Justiz sowie der Finanzdelegation und der Finanzkommission geführt. Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat in Umsetzung des Postulates 23.3438 «Anwendung von Notrecht» eine umfassende Auslegeordnung nicht nur zur Anwendung von Notrecht, sondern auch zum Verfahren bei der Bewilligung dringlicher Kredite machen will.

Die Staatspolitische Kommission will die Frage der Behandlung von dringlichen Krediten weiterverfolgen und hierzu im August Anhörungen von Expertinnen und Experte der Staatsrechtslehre und des Parlamentsrechts durchführen. Sie wird dazu auch ihre Schwesterkommission des Ständerates einladen. 

Öffentlichkeitsprinzip nicht einschränken: Einreichung einer Kommissionsmotion

Die Kommission kritisiert, dass in der Verordnung, die als Grundlage für die Übernahme der CS durch die UBS diente, der öffentliche Zugang zu Unterlagen zu pauschal untersagt wurde. Sie hat deshalb mit 18 zu 7 Stimmen eine Kommissionsmotion eingereicht (23.3587), mit welcher der Bundesrat aufgefordert wird, diesen Ausschluss des Öffentlichkeitsprinzips aus der Verordnung zu streichen und auch im Entwurf für eine allfällige Überführung der Verordnung in Gesetzesrecht nicht vorzusehen.

Analyse und Vergleich der Asylsozialhilfe in den Kantonen und Gemeinden

Schliesslich hat die Kommission einer Petition des HEKS (22.2013 Für eine gerechtet Sozialhilfe) Folge gegeben, indem sie mit 11 zu 11 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten die Einreichung eines Kommissionspostulates beschlossen hat (23.3586 Analyse und Vergleich der Asylsozialhilfe in den Kantonen und Gemeinden). Der Bundesrat soll die verschiedenen Sozialhilfeansätze im Asylbereich vergleichen. Dadurch sollen insbesondere die Auswirkungen auf die berufliche und soziale Integration, den Zugang zu Aus- und Weiterbildung und auf die gesamthafte Existenzsicherung aufgezeigt werden, und zwar sowohl für Alleinstehende wie auch explizit für Familien und Kinder.

Die Kommission tagte am 11. und 12. Mai 2023 unter dem Vorsitz von Nationalrat Marco Romano (M-E, TI) in Bern.