Beim Nachzug von Familienmitgliedern aus Drittstaaten sind Schweizerinnen und Schweizer derzeit gegenüber Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern rechtlich benachteiligt. Mit einem vom Nationalrat in der Sommersession verabschiedeten Gesetzesentwurf soll diese Diskriminierung beseitigt werden. Nach dem Nichteintreten des Ständerates beantragt die Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) ihrem Rat nun mit knapper Mehrheit, ebenfalls nicht auf diesen Entwurf einzutreten.

Der von der SPK-N ausgearbeitete Entwurf zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) dient der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.464, welche verlangt, beim Nachzug von Familienmitgliedern aus Drittstaaten die Benachteiligung von Schweizerinnen und Schweizern gegenüber Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern zu beseitigen. Es geht vor allem um die Eltern von Schweizerinnen und Schweizern sowie deren Ehegatten. Der Kommissionsentwurf wurde vom Nationalrat in der Sommersession mit kleineren Anpassungen angenommen. In der Herbstsession entschied der Ständerat allerdings, nicht auf die Vorlage einzutreten.

Die SPK-N, die dementsprechend erneut über das Eintreten zu befinden hatte, hat an ihrer Sitzung mit 13 zu 12 Stimmen beschlossen, der kleinen Kammer zu folgen und ihrem Rat nun auch Nichteintreten zu beantragen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass nicht abschätzbar ist, wie viele Migrantinnen und Migranten nach einer solchen Gesetzesänderung zusätzlich in die Schweiz kommen würden. Ihrer Auffassung nach ist nicht auszuschliessen, dass einer unkontrollierten Einwanderung Tür und Tor geöffnet würde.

Die Minderheit beantragt, auf die Vorlage einzutreten, da sie keinen Grund sieht, warum Schweizerinnen und Schweizer beim Familiennachzug gegenüber Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern benachteiligt sein sollten.

Verbot von Abgangsentschädigungen für Kader der Bundesverwaltung sowie der Unternehmen und Anstalten des Bundes

Abgangsentschädigungen für Kader der Bundesverwaltung und bundesnahen Unternehmen geben immer wieder zu Diskussionen Anlass. Die Kommission nimmt dieses Missbehagen in der Bevölkerung angesichts verschiedener Fälle in jüngerer Zeit auf und stimmt mit 20 zu 2 Stimmen dem Entscheid des Ständerates zu, einer parlamentarischen Initiative Folge zu geben, welche ein Verbot solcher Abgangsentschädigungen fordert (23.432). Der Ständerat hat dieser Initiative in der Sommersession mit 20 zu 16 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt, nachdem seine Kommission noch die Ablehnung beantragt hatte. Die SPK des Ständerates muss nun eine entsprechende Anpassung des Bundespersonalgesetzes ausarbeiten.

Begründung der rechtlichen Zulässigkeit des Erlasses von Notrecht

Die Kommission hat vom Bericht des Bundesrates vom 19. Juni 2024 betreffend «Anwendung von Notrecht» Kenntnis genommen. Sie hat dabei auch mit Befriedigung festgestellt, dass seitens Bundesrat und Verwaltung Bemühungen unternommen werden, um inskünftig die rechtliche Begründung der Notwendigkeit von Notrecht zu verbessern. Die Kommission erachtet die rechtliche Verankerung einer Begründungspflicht als wichtig und stimmt deshalb dem Beschluss ihrer Schwesterkommission, der parlamentarischen Initiative von Ständerat Caroni Folge zu geben, einstimmig zu (23.439).

Erweiterter Zugang der Ratsmitglieder zu den Unterlagen der Sachb​​ereichskommissionen

Zu den Protokollen und Unterlagen der Sachbereichskommissionen haben die Ratsmitglieder gemäss geltendem Recht nur Zugang, wenn das betreffende Geschäft im Rat behandelt wird. Auf die Unterlagen zu kommissionseigenen Geschäften haben nur die Mitglieder der jeweiligen Kommission und deren Schwesterkommission Zugriff. Die SPK-N hat ein Anliegen des Büros ihres Rates aufgenommen und mit 15 zu 9 Stimmen eine Kommissionsinitiative (24.465) beschlossen, die allen Ratsmitglieder den Zugang zu diesen Dokumenten ermöglichen soll. Allerdings sollen die Kommissionen die Möglichkeit haben, den Zugang zu gewissen besonders heiklen Informationen zu beschränken. Nun bedarf es der Zustimmung der SPK-S zur Initiative, damit die SPK-N einen Entwurf zu deren Umsetzung ausarbeiten kann.

Studie der Eidgenössischen Migrationskommission zu Kindern und Jugendlichen in der Nothilfe im Asylb​​​ereich

Die Kommission hat sich von einer Vertretung der Eidgenössischen Migrationskommission über die Studie zu Kindern und Jugendlichen in der Nothilfe im Asylbereich informieren lassen. Die Kommission hat mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin beschlossen, die Thematik weiterzuverfolgen. Sie wird an einer nächsten Sitzung voraussichtlich Anhörungen durchführen und ein Rückkehrzentrum für Familien besuchen.

Kommission nimmt Arbeiten zur Reform des Nationalratswahlr​​echts auf

Die Wahlen für die Nationalratswahlen sollen fairer gestaltet werden, indem ein neues Rundungssystem gemäss Saint-Laguë eingeführt wird. Dadurch sollten auch Listenverbindungen ihre Bedeutung verlieren. Die Kommission hat mit Befriedigung davon Kenntnis genommen, dass ihre Schwesterkommission sich am 18. Juni 2024 mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen deutlich für die Initiative der SPK-N (24.422) ausgesprochen und ihr damit grünes Licht für die Ausarbeitung einer Vorlage gegeben hat. Es sind noch verschiedene offene Fragen zu klären. Dies wird die Kommission an einer nächsten Sitzung tun, damit eine Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet werden kann.

Armut ist kein Verbrechen: grünes Licht für die V​​ernehmlassung

Im Weiteren hat die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen beschlossen, die Vernehmlassung zum Entwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 20.451 zu eröffnen. Eine gesonderte Medienmitteilung hierzu folgt am 21. November.

Die Kommission tagte am 14./15. November 2024 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Greta Gysin (G, TI) in Bern.