Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates hat mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, die Vernehmlassung zum Entwurf einer Gesetzesänderung zu eröffnen, welche die Zuständigkeiten für die Kündigung und Änderung von völkerrechtlichen Verträgen klären soll.
Der Bundesrat macht geltend, die Bundesverfassung weise ihm die alleinige Zuständigkeit für die Kündigung von Verträgen zu. Die Kommission kann dieser Verfassungsinterpretation nicht folgen. Daher muss diese umstrittene Frage durch das Gesetz beantwortet werden.
Die Kommission ist überzeugt, dass bereits das geltende Verfassungsrecht die Frage klar beantwortet: Die Zuständigkeiten für den Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen müssen auch für die Kündigung und Änderung dieser Verträge gelten. Die Zuständigkeiten der Bundesversammlung für die Genehmigung des Abschlusses wichtiger Verträge und die diesbezüglichen Referendumsrechte müssen in analoger Weise auch für wichtige Kündigungen und Änderungen von Verträgen gelten. Es gilt ein Parallelismus der Zuständigkeiten für die nationale und für die internationale Rechtsetzung.
Die Vernehmlassungsfrist endet am 16. April 2018. Der Entwurf der SPK des Ständerates und der erläuternde Bericht finden sich unter folgendem Link:
https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-spk/berichte-vernehmlassungen-spk/vernehmlassung-spk-16-456