Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates will an ihrer Vorlage betreffend den Zugang von Lobbyistinnen und Lobbyisten zum Parlamentsgebäude festhalten. Der Nationalrat ist in der Sommersession nicht auf diese Vorlage eingetreten.

​​Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass der Nationalrat am 18. Juni 2019 mit 103 zu 72 Stimmen nicht auf die Vorlage, welche im Wesentlichen vermehrte Offenlegungspflichten für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Parlamentsgebäude verankern wollte, eingetreten ist (15.438 s Pa.Iv. Berberat. Eine Regelung für transparentes Lobbying im eidgenössischen Parlament). Die Vorlage, welche von der SPK des Ständerates ausgearbeitet worden war, wurde in der ersten Beratung vom Ständerat am 11. Dezember 2018 mit 25 zu 10 Stimmen angenommen. Daran will die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen festhalten. Die mit der Vorlage verlangten erweiterten Offenlegungspflichten für Lobbyistinnen und Lobbyisten nimmt ein in der Öffentlichkeit häufig geäussertes Bedürfnis nach vermehrter Transparenz auf.

Nach Ansicht der Minderheit ist die Vorlage nicht mehrheitsfähig im Nationalrat und sollte deshalb nicht weiterverfolgt werden.

Ehemalige Mitglieder des Bundesrates: Keine Karenzfrist für die Annahme bezahlter Mandate

Die Kommission stellt sich mit 8 zu 2 Stimmen nach wie vor gegen das Ansinnen ihrer Schwesterkommission, für ehemalige Mitglieder des Bundesrates eine Karenzfrist vorzusehen, falls sie bezahlte Mandate annehmen wollen, die einen Bezug zu ihrer früheren Tätigkeit als Bundesrat haben (18.463 n Pa.Iv. SPK-NR. Ehemalige Mitglieder des Bundesrates. Karenzfrist). Die Kommission hat sich bereits am 12. Februar 2019 gegen die Initiative ausgesprochen. Nachdem die Schwesterkommission das Anliegen dem Nationalrat unterbreitet und dieser am 3. Juni 2019 mit 109 zu 58 Stimmen zugestimmt hatte, lag die Initiative wieder auf dem Tisch der SPK des Ständerates. Diese beantragt nun ihrem Rat, der Initiative keine Folge zu geben. Nach Ansicht der Kommission besteht kein Regelungsbedarf, hat sich doch der Bundesrat selber in einem Aide-mémoire entsprechende Grundsätze gegeben. Zudem ist es durchaus wünschenswert, wenn gerade jüngere ehemalige Mitglieder des Bundesrates wieder erwerbstätig werden und damit die Bundeskasse nicht belasten.

Thema Übernachtungsentschädigungen wieder aufgegriffen

Die Kommission sprach sich mit 6 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung für eine parlamentarische Initiative ihrer Schwesterkommission des Nationalrates aus, welche die Übernachtungsentschädigungen für Mitglieder der Bundesversammlung neu so regeln will, dass nur effektiv erfolgte externe Übernachtungen entschädigt werden (19.431 n Pa.Iv. SPK-NR. Auszahlung der Übernachtungsentschädigungen nur bei effektiv erfolgten externen Übernachtungen). Die Kommission ist sich bewusst, dass der Ständerat am 11. Dezember 2018 eine von der SPK des Ständerates hierzu ausgearbeitete Vorlage abgelehnt hat (16.413 s Pa.Iv. Eder). Dies ändert nichts an der Ansicht der Kommission, dass es in der Öffentlichkeit als stossend empfunden wird, wenn Parlamentsmitglieder entschädigt werden, obwohl ihnen keine Kosten entstanden sind.

Die Minderheit erachtet es nicht als sinnvoll, das Thema schon wieder aufzunehmen, nachdem sich der Ständerat gerade erst dagegen ausgesprochen hat.

Abstimmungskampagnen: Meinungsäusserungsrecht der Kantone

Laut einer von Ständerat Comte (NE) eingereichten parlamentarischen Initiative (19.419 s Pa.Iv. Comte. Abstimmungskampagnen. Das Meinungsäusserungsrecht der Kantone präzisieren) soll die Bundesgesetzgebung dahingehend geändert werden, dass die Meinungsäusserungsrechte der Kantone anlässlich von Kampagnen zu eidgenössischen Abstimmung präzisiert werden. Die SPK wird an einer nächsten Sitzung hierzu die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) anhören und danach darüber entscheiden, ob sie dieser parlamentarischen Initiative Folge geben wird.

Verfahren bei Standesinitiativen nicht ändern

Die Kommission ist der Ansicht, dass bezüglich des Verfahrens bei Standesinitiativen kein Handlungsbedarf besteht: Schon gemäss geltendem Rechte können Kommissionen eine Motion einreichen, wenn sie der Ansicht sind, dass eine Standesinitiative vom Bundesrat und nicht durch das Parlament umgesetzt werden soll. Die Kommission spricht sich deshalb mit 4 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen gegen eine parlamentarischen Initiative von Ständerat Comte (NE) aus (19.420 s Pa.Iv. Initiativrecht der Kantone. Verfahren verbessern).

Die Kommission tagte am 4. Juli 2019 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin Ständerätin Pascale Bruderer Wyss (S/AG) in Bern.