So unterstützt die Kommission die Vorschläge, welche ein flexibles Zusammentreten der Räte in Krisenzeiten ermöglichen sollen, so auch die Möglichkeit, in Notsituationen Ratssitzungen digital durchzuführen oder einzelne Ratsmitglieder digital zuschalten zu können. Im Gegensatz zum Nationalrat will die SPK des Ständerates mit 7 zu 3 Stimmen und 2 Enthaltungen auch die digitale Durchführung von Wahlen in der Vereinigten Bundesversammlung ermöglichen, sofern die technischen Voraussetzungen für die Wahrung des Wahlgeheimnisses gegeben sind.
Ebenso werden Anpassungen im Bereich der parlamentarischen Instrumente gutgeheissen, so dass diese in Krisensituationen rasch eingesetzt werden können. So sollen z.B. Kommissionsmotionen, mit welchen auf «Notverordnungen» des Bundesrates eingewirkt werden soll, rasch traktandiert und im Falle einer Annahme rasch durch den Bundesrat umgesetzt werden. Um in Krisensituationen handeln zu können, ist die Kommissionsmotion das richtige Instrument, weil damit rasch Entscheide in beiden Räten herbeigeführt werden können. Dafür braucht es die Möglichkeit der Dringlicherklärung von Motionen einzelner Ratsmitglieder nicht. Die Kommission sprich sich deshalb mit 5 zu 5 Stimmen, 2 Enthaltungen und Stichentscheid des Präsidenten gegen einen entsprechenden Antrag aus, welcher die von Ständerat Thomas Minder eingereichte parlamentarische Initiative umgesetzt hätte (21.492). Eine Minderheit hätte dadurch auch das Motionsrecht der einzelnen Ratsmitglieder stärken wollen.
Auch das Instrument der zwingenden Konsultation der zuständigen Kommissionen zu Entwürfen für «Notverordnungen», welche den besseren Einbezug des Parlamentes in Krisensituationen ermöglichen soll, wurde angenommen. Wie der Nationalrat lehnt es die Kommission mit 8 zu 1 Stimmen und 2 Enthaltungen hingegen ab, eine generelle abstrakte Normenkontrolle von solchen «Notverordnungen» einzuführen. Die Kontrolle des bundesrätlichen Notverordnungsrechts soll weiterhin dem Parlament obliegen: Nach geltendem Recht muss der Bundesrat dem Parlament nach sechs Monaten einen Entwurf für die Überführung des «Notverordnungsrechts» in ordentliches Gesetzesrecht unterbreiten.
Im Gegensatz zum Nationalrat erachtet es die Kommission als nicht notwendig, ein neues Organ zur obersten Leitung der Parlamentsverwaltung zu schaffen. In der Krise hat sich die schlanke Parlamentsleitung bewährt. Diese konnte rasch Entscheide fällen, ohne dass zwischen allzu vielen Organen koordiniert werden musste. Hingegen sprach sich die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Schaffung einer Revisionsstelle aus, welche direkt der Verwaltungsdelegation unterstellt ist. Mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung fand die vom Nationalrat vorgenommene Änderung der Parlamentsverwaltungsverordnung, wonach die Kommissionssekretärinnen und –sekretäre durch ein parlamentarisches Organ (Verwaltungsdelegation) gewählt werden sollen, keine Mehrheit.
Mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung sprach sich die Kommission zudem für eine Änderung des Geschäftsreglementes des Ständerates aus, wonach es für die Einsetzung von Subkommissionen keine Zustimmung des Büros mehr braucht.
Die Kommission nimmt die so bereinigte Vorlage für eine Änderung des Parlamentsgesetzes in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung an. Die Vorlage wird vom Ständerat in der Herbstsession behandelt.
Die Kommission hat am 22. August 2022 unter dem Vorsitz von Ständerat Mathias Zopfi (GL, G) in Bern getagt.