Angehörige von Drittstaaten, die Opfer häuslicher Gewalt werden, bleiben häufig in ihrer gewaltgeprägten Beziehung, da sie fürchten, bei der Auflösung der Ehe oder Familiengemeinschaft ihre Aufenthaltsrechte zu verlieren. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) will die Betroffenen durch die Erweiterung und Präzisierung der Härtefallregelung im Ausländer- und Integrationsgesetz besser schützen. Sie hat deshalb eine entsprechende Vorlage (21.504) ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission angenommen.

Die SPK-S ist mit 10 zu 1 Stimmen auf den Entwurf ihrer Schwesterkommission eingetreten und hat diesen in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

Sie ist dem Beschluss des Nationalrates in allen Punkten gefolgt. Durch die Angabe von Beispielen spezifischer Merkmale und Hinweise soll die Definition von häuslicher Gewalt präzisiert und so die Rechtssicherheit für die betroffenen Personen erhöht werden. Die rechtliche Neuregelung soll nicht nur Ehepartnerinnen und Ehepartnern von Schweizerinnen und Schweizern sowie von Personen mit einer Niederlassungsbewilligung zugutekommen, sondern auch Ehepartnerinnen und Ehepartnern von Personen mit Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligungen sowie vorläufig aufgenommenen Personen. Darüber hinaus gilt die Regelung nicht nur für Personen in einer ehelichen Gemeinschaft, sondern auch für Personen in einer eingetragenen Partnerschaft oder in einem Konkubinat sowie deren Kinder.

Die Minderheit spricht sich gegen jedwede Erleichterung in Sachen Aufenthaltsrecht aus und beantragt Nichteintreten.

Rechtsrahmen der neuen Praxis d​​es SEM gegenüber asylsuchenden Afghaninnen

Um vertiefte Informationen über die asylrechtlichen Rahmenbedingungen zu erhalten, hat die SPK-S einen Experten für Migrationsrecht angehört und befragt. Im Mittelpunkt standen dabei der Flüchtlingsbegriff im nationalen und internationalen Recht sowie der Handlungsspielraum des Parlaments und der Verwaltung bei der konkreten Anwendung des Asylrechts. Anschliessend hat sich die Kommission mit einer Vertretung des Staatssekretariats für Migration (SEM) über die Anliegen der von alt-Ständerat Philippe Bauer eingereichten Motion 23.4247 («Die Anpassung der Praxis bei Asylanträgen afghanischer Bürgerinnen korrigieren») ausgetauscht. Da eine quasi gleichlautende Motion (23.4241) und eine Motion der SPK-N (24.3008) im Nationalrat hängig sind, hat die Kommission mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten beschlossen, die Beratung der Motion Bauer (übernommen von Müller Damian) zu sistieren und die Beschlussfassung des Nationalrates zu diesen Vorstössen abzuwarten.

Mandat für die Verhandlung​en mit der Europäischen Union (EU)

Im Hinblick auf die anstehenden Verhandlungen mit der EU hat sich die Kommission über die migrations- und staatspolitischen Aspekte informieren lassen, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung sind. In Sachen Migration hat sie sich insbesondere mit der Staatsbürgerrichtlinie der EU und im Bereich Staatspolitik mit der dynamischen Rechtsübernahme und dem Streitbeilegungsmechanismus befasst. Angesichts der Empfehlungen der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates zu den Leitlinien für die Verhandlungen hat die SPK-S auf eigene Empfehlungen verzichtet.

Die Kommission hat am 15. Februar 2024 unter dem Vorsitz von Ständerat Daniel Fässler (M-E/AI) in Bern getagt.