Vor einem Jahr befand sich die Bundesversammlung in der unbefriedigenden Situation, dass die Wirkung ihrer Beschlüsse zu den Krediten betreffend die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS als rein deklaratorisch bezeichnet wurde. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates teilt die Auffassung ihrer Schwesterkommission, dass die Wirkung solcher Kreditbeschlüsse geklärt werden sollte.

Die SPK des Ständerates gibt einstimmig ihre Zustimmung zu der von der Schwesterkommission eingereichten Kommissionsinitiative, mit welcher diese Klärung vorgenommen werden soll (24.400). Die Räte haben vom Bundesrat mit Zustimmung der Finanzdelegation beschlossene bzw. eingegangene dringliche Kredite oder Verpflichtungen nachträglich zu genehmigen. Dabei konnte festgestellt werden, dass die Wirkung dieser Genehmigungsbeschlüsse in verschiedenen Krisen (Swissair, UBS-Rettung, Corona, CS-Übernahme) unterschiedlich beurteilt wurde. Im Falle der CS-Übernahme wurde von Experten Zweifel an der rein deklaratorischen Wirkung der Beschlüsse der Bundesversammlung geäussert. Die Nationalratskommission kann nun Lösungsvorschläge erarbeiten, welche für zukünftige Fälle mehr Klarheit schaffen sollten.

Sozialversicherungsleistungen für Parlamentsmitglieder: Klärungsbedarf anerkannt

Die Kommission sieht wie ihre Schwesterkommission des Nationalrates Klärungsbedarf im Bereich der Sozialversicherungsleistungen, welche Parlamentsmitglieder im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Mandats erhalten. Sie hat der Initiative der SPK des Nationalrates mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen ihre Zustimmung erteilt (23.473). Die Ständeratskommission sieht insbesondere Lücken in der Unfallversicherung sowie bei den Pensionskassenleistungen für Ratsmitglieder, die selbständig erwerbend sind oder neben der Parlamentstätigkeit aufgrund von familiärer Betreuungsarbeit keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Die Nationalratskommission kann nun Lösungsvorschläge erarbeiten, um diese Lücken zu schliessen.

Keine zusätzlichen Entschädigungen für persönliche Mitarbeitende und Beibehaltung des geltenden Sessionsrhythmus

Hingegen sieht die Kommission keinen Mehrwert in zusätzlichen Entschädigungen für die Einstellung persönlicher Mitarbeitender. Sie verweigert deshalb der SPK des Nationalrates mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung ihre Zustimmung zu einer entsprechenden Kommissionsinitiative (23.474). Die heutige Lösung, wonach den Parlamentsmitgliedern ein Pauschalbetrag von jährlich 33'000 Franken für Personal- und Sachausgaben zusteht, entspricht den unterschiedlichen Bedürfnissen besser. Die gezielte Unterstützung in der parlamentarischen Tätigkeit kann effizienter durch die Stärkung der Kommissionssekretariate erfolgen.

Unterschiedlich sind die Bedürfnisse der Ratsmitglieder auch, was die Dauer und der Rhythmus der Sessionen und Sitzungen betrifft. Eine für alle ideale Lösung kann kaum gefunden werden, deshalb lehnt die Kommission eine entsprechende Initiative der Nationalratskommission mit 5 zu 3 Stimmen ab (23.475).

Keine zusätzlichen Angaben zu den Entschädigungen von Nebentätigkeiten von Parlamentsmitgliedern

Die Kommission hat davon Kenntnis genommen, dass ihre Schwesterkommission des Nationalrates weitergehende Transparenz betreffend die Nebentätigkeiten von Parlamentsmitgliedern nicht als notwendig erachtet. Die Ständeratskommission will nicht an ihrem positiven Entscheid zur parlamentarischen Initiative der ehemaligen Ständerätin Mazzone (22.485) festhalten und beantragt ihrem Rat mit 7 zu 5 Stimmen deren Ablehnung. Heute müssen Ratsmitglieder ihre Nebentätigkeiten offenlegen und angeben, ob sie entschädigt werden oder nicht. Die parlamentarische Initiative hätte einen Schritt weiter gehen wollen, indem die Ratsmitglieder auch hätten angeben müssen, in welcher Grössenordnung ein Mandat entschädigt wird und seit wann sie die Tätigkeit ausüben. Solche Ausdehnungen der Offenlegungspflichten erachtet die Kommission jedoch nicht als angebracht, da das Parlamentsmandat nicht vollamtlich ausgeübt wird. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass die Wählerschaft an solch detaillierten Informationen interessiert ist.

Berichte der Bundesverwaltung: Zusammenfassung in den drei Amtssprachen

Weiter spricht sich die SPK des Ständerates oppositionslos für eine Motion aus, welche fordert, dass alle Berichte der Bundesverwaltung und des Bundesrates eine kurze Zusammenfassung in den drei Amtssprachen enthalten sollen (23.3592). Die Kommission stützt die Präzisierung des Bundesrates, dass dies für alle Berichte des Bundesrates und der Bundesverwaltung gelten soll, welche auf den Websites der Departemente veröffentlicht werden.

Notenaustausch zwischen der Schweiz und der EU: Vorläufige Anwendung

Die Kommission hat dem Bundesrat grünes Licht gegeben für die vorläufige teilweise Anwendung eines Notenaustauschs mit der EU. Dieser Notenaustausch betrifft die Übernahme und Umsetzung einer Verordnung der EU im Rahmen des Schengen-Assoziierungsabkommens und beinhaltet die Einführung einer digitalen Visaplattform sowie weitere Änderungen von Visabestimmungen. Dazu gehören Visaerleichterungen für bestimmte Personen aus Grossbritannien, die bereits in diesem Sommer gelten sollen. Um eine einheitliche und gleichzeitige Anwendung dieser Bestimmungen im Schengen-Raum zu gewährleisten, erachtet der Bundesrat eine vorläufige Anwendung dieses Teils des Notenaustausches als angebracht. Der Bundesrat darf einen Staatsvertrag jedoch nur dann vorläufig anwenden, wenn die zuständigen Kommissionen beider Räte zustimmen. Die SPK des Ständerates erachtet es im vorliegenden Fall im Interesse der Schweiz, die gleichen Visabestimmungen wie im übrigen Schengen-Raum vorzusehen und stimmt der vorläufigen Anwendung derselben mit 10 zu 2 Stimmen zu.

Abgangsentschädigungen für Kader der Bundesverwaltung sowie der Unternehmen und Anstalten des Bundes: Kein Verbot

Abgangsentschädigungen für Kader der Bundesverwaltung und bundesnahen Unternehmen und Anstalten beschäftigen die Kommission immer wieder. Die Kommission lehnt ein Verbot solcher Abgangsentschädigungen, wie sie mit einer parlamentarischen Initiative (23.432) erneut gefordert wird, mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Es ist festzuhalten, dass für gewisse Kader erleichterte Kündigungsbedingungen gelten, welche mit Abgangsentschädigungen kompensiert werden können. Auch erfolgen diese Abgänge häufig öffentlichkeitswirksam, was eine Abgangsentschädigung ebenfalls rechtfertigt.

Informationen zur aktuellen asylpolitischen Situation sowie Konsultation zu einem Rahmenabkommen mit Italien

Im Weiteren hat sich die Kommission von Bundesrat Beat Jans zur aktuellen asylpolitischen Situation informieren lassen. Schliesslich liess sie sich zu einem Rahmenabkommen mit Italien konsultieren, mit welchem Gelder aufgrund des von der Bundesversammlung bereits bewilligten Rahmenkredites Migration gesprochen werden.

Die Kommission hat am 8. und 9. April 2024 unter dem Vorsitz von Ständerat Daniel Fässler (M-E/AI) in Bern getagt.