So werden in Umsetzung einer Motion die Bestimmungen betreffend die Stimmabgabe so geändert, dass es blinden und sehbehinderten Personen ermöglicht wird, unter Wahrung des Stimmgeheimnisses selbständig abzustimmen. Mit 9 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung sprach sich die Kommission für die Version des Nationalrates aus, wonach den Sehbehinderten die Stimmabgabe nicht nur erleichtert, sondern ermöglicht werden soll.
Von der Kommission mit 11 zu 1 Stimmen ebenfalls begrüsst wurde die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Durchführung von Versuchen mit E-Collecting. Der Kommission ist es wichtig, dass vor der definitiven Einführung dieses Instruments eine intensive Versuchsphase stattfindet. Im Gegensatz zum Nationalrat spricht sie sich einstimmig dafür aus, dass diese Versuche örtlich begrenzt sind. Ebenfalls einstimmig hat sie sich für eine Präzisierung der Bestimmungen betreffend die Wahrung des Stimmgeheimnisses und den Missbrauch ausgesprochen.
Mit einer deutlichen Mehrheit (8 zu 2 Stimmen bzw. 7 zu 3 Stimmen bei je zwei Enthaltungen) sprach sich die Kommission auch für die vom Nationalrat vorgeschlagene Ergänzung der Vorlage mit einer Bestimmung betreffend Massnahmen zur Demokratieförderung und für politische Bildung aus. Die Kommission ist sich bewusst, dass der Bund schon heute entsprechende Projekte unterstützen kann, sie erhofft sich aber von der Bestimmung einen Schub für die Förderung der für das direktdemokratische System der Schweiz so wichtigen politischen Bildung.
Anders als der Nationalrat spricht sich die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen dagegen aus, dem Bundesrat mehr Vorgaben bei der Zuteilung der Vorlagen auf die Abstimmungstermine zu machen. Nach Ansicht der Kommission schafft die vom Nationalrat vorgeschlagene Bestimmung, mit welcher die parlamentarische Initiative 24.423 umgesetzt werden sollte, zu viele Unklarheiten.
In den übrigen Punkten ist die Kommission dem Nationalrat gefolgt.
Erlass von Notrecht: Verpflichtung des Bundesrates zur Begründung in einem Bericht
Die Kommission hat den im Rahmen der Initiative Caroni 23.439 ausgearbeiteten Gesetzesentwurf einstimmig gutgeheissen. Laut diesem soll der Bundesrat neu verpflichtet sein, beim Erlass einer Verordnung nach Artikel 184 Absatz 3 oder Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung in einem Bericht darzulegen, dass die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Diese Begründungspflicht gilt auch für Verordnungen, die der Bundesrat gestützt auf eine gesetzliche Ermächtigung zur Bewältigung einer Krise erlässt. In seiner Rechtsanalyse soll der Bundesrat insbesondere die Auswirkungen auf die Grundrechte sowie die Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht prüfen. Mit ihrer Vorlage will die Kommission die Nachvollziehbarkeit und Rechtmässigkeit der Krisenmassnahmen des Bundesrates erhöhen.
Der Entwurf wird nach Vorliegen der Stellungnahme des Bundesrates voraussichtlich in der Sommersession beraten. Vor der Veröffentlichung im Bundesblatt sind der Gesetzesentwurf und der erläuternde Bericht ab Ende Januar auf der Webseite der Kommission einsehbar.
Verfassungsartikel über die Digitalisierung: Kommission unterstützt Bundesrat
Die Kommission unterstützt die Bestrebungen des Bundesrates und der Kantone im Bereich der digitalen Verwaltung. Sie begrüsst insbesondere die Arbeiten zur Schaffung eines Verfassungsartikels über die Digitalisierung, der den Bundesrat ermächtigt, verbindliche Standards für das gesamte Gemeinwesen zu erlassen. Um dieses Vorhaben zu unterstützten, hat die Kommission mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Kommissionsmotion (26.3005) verabschiedet, welche die Schaffung eines Verfassungsartikels zu den digitalen Dienstleistungen der Behörden fordert. Diese Motion ist eine Alternative zu der von Ständerat Benedikt Würth eingereichten Motion 24.4045, die eine konkrete Formulierung für einen solchen Digitalisierungsartikel vorschlägt. Die Kommission erachtet eine konkrete Formulierung als verfrüht und beantragt daher mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion Würth abzulehnen.
Weitere Themen
Die Kommission hat zu drei Motionen und zwei parlamentarischen Initiativen im Asylbereich folgende Entscheide gefällt:
- Der parlamentarischen Initiative Nause «Ergänzung des Ausländer- und Integrationsgesetzes im Bereich Ausschaffungshaft» (24.481) hat die Kommission mit 10 zu 1 Stimmen mit 1 Enthaltung zugestimmt. Diese fordert, dass bei der Anordnung und Überprüfung der Administrativhaft das Vorhandensein von gültigen Reisepapieren nicht relevant sein soll.
- Der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Fischer 24.457, die verlangt, dass bei Ausschaffungsflügen Beruhigungsmittel verabreicht werden können, hat die Kommission hingegen mit 9 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung nicht zugestimmt, da diese aus ethischer und rechtlicher Perspektive nicht vertretbar sei.
- Die Motion von Nationalrat Egger Mike (24.3609) verlangt, ein Bonus/Malus System für die Kantone einzuführen, um diese zu einem effizienteren Wegweisungsvollzug von abgewiesenen Asylbewerberinnen und -bewerbern zu bewegen. Da bereits mehrere Massnahmen im Bereich der Rückführung umgesetzt werden und der Bund über Instrumente verfügt, wenn Kantone ihre Vollzugsaufgaben nicht oder nur mangelhaft erfüllen (Art. 89b Asylgesetz), lehnt die Kommission die Motion mit 9 zu 3 Stimmen ab.
- Mit 11 zu 1 Stimmen lehnt die Kommission auch die Motion von Nationalrat Buffat (24.3431) ab, die fordert, dass Asylsuchende, die eine Straftat begangen haben, kein Asyl erhalten. Die Motion sei zu generell formuliert und nicht zielführend.
- Die Motion von Nationalrat Marchesi (25.3438) verlangt, gegen den Betrug bei der Erlangung von Aufenthaltsbewilligungen durch gefälschte Ausweisdokumente vorzugehen. Die Kommission beantragt einstimmig, diese anzunehmen.
Ausserdem beantragt die Kommission mit 8 zu 3 Stimmen, die von Nationalrat Benjamin Fischer eingereichte und vom Nationalrat angenommene Motion 24.3732 («Mitwirkungspflicht bei Administrativuntersuchungen auf Vertragspartner und ehemalige Mitarbeitende ausweiten») abzuändern. Mit der vorgeschlagenen Änderung würde die Mitwirkungspflicht bei Administrativuntersuchungen nur auf ehemalige Mitarbeitende der Bundesverwaltung ausgeweitet, nicht aber auf Dritte, die in einem Vertragsverhältnis zum Bund stehen.
Die Kommission hat am 15./16. Januar 2026 unter dem Vorsitz von Ständerätin Heidi Z’graggen (M-E/UR) in Bern getagt.