Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates will den Importeuren von Personenwagen und Lieferwagen mehr Spielraum bei der Erfüllung der CO₂-Vorschriften geben. Wie in der Europäischen Union sollen die durchschnittlichen Zielwerte für CO₂-Emissionen bei Neufahrzeugen nicht jährlich, sondern im Mittel der Jahre 2025 bis 2027 erreicht werden müssen.

Mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) beschlossen, im Rahmen einer parlamentarischen Initiative (25.481) einen Erlassentwurf auszuarbeiten, um den Vollzug der Emissionsvorschriften für neue Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper zu flexibilisieren. Neu soll der CO2-Ausstoss der Neuwagenflotten über die Jahre 2025, 2026 und 2027 hinweg berechnet werden – anstelle einer jährlichen Bewertung. Allfällige Sanktionen würden erst nach Ablauf dieser Periode fällig.

Die vorgeschlagene Dreijahresmittelung orientiert sich an einer EU-Regelung, die seit Juli 2025 gilt. Nach Ansicht der Kommission ist eine vergleichbare Lösung auch für die Schweiz sinnvoll – statt eines «Swiss finish» bei den Emissionsvorgaben, die bisher weitgehend mit den EU-Bestimmungen übereinstimmten. Angesichts der angespannten Marktlage steht die Automobilbranche stark unter Druck. Müssten 2026 hohe Sanktionen bezahlt werden, käme dies einer unverhältnismässigen Belastung gleich. Eine Abrechnung erst nach 2027 würde den Importeuren hingegen kurzfristig mehr Liquidität verschaffen. Zudem könnten Zielverfehlungen im Jahr 2025 mit besseren Resultaten in den Folgejahren ausgeglichen werden. Die Kommission hält fest, dass die bestehenden CO2-Zielwerte unverändert bleiben. 

Beschleunigung beim Um- und Ausbau der Stromnetze

Die UREK-N hat die Vorlage zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren im Bereich des Stromnetzes (25.057) einstimmig angenommen. Sie ist überzeugt, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht durch fehlende Kapazitäten im Stromnetz gebremst werden darf. Sie teilt die Haltung des Bundesrates, dass die Bewilligungsverfahren deshalb dringend vereinfacht und unterstützt die Vorlage des Bundesrates im Grundsatz. Mit verschiedenen Anträgen hat die Kommission die Vorlage ergänzt, um die Bewilligungsverfahren weiter zu verkürzen, ohne dabei die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und der Raumplanung aus den Augen zu verlieren.

Aus Sicht der Kommission sind auch auf den tieferen Ebenen des Stromnetzes – also beim Anschluss von Haushalten und Quartieren – Massnahmen zur Erleichterung des Netzausbaus erforderlich. Sie spricht sich daher mit 15 zu 8 Stimmen dafür aus, auch den Anlagen des Verteilnetzes ein nationales Interesse beizumessen, das andere nationale Interessen grundsätzlich überwiegt. Weiter möchte sie - einstimmig - den Netzausbau beschleunigen, indem gegen Genehmigungen von Projekten im Stromnetz weniger Beschwerden vor Gericht zulässig sein sollen: Beschwerdeberechtigt soll nur noch sein, wer ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung der Genehmigung hat. Dies soll Beschwerden verhindern, die nur zum Ziel haben, die Umsetzung des betreffenden Projektes zu verzögern.

Stromspeicher in unmittelbarer Nähe bestehender Infrastruktur

Weiter ist die Kommission der Ansicht, dass Energiespeicher das Stromnetz wirksam entlasten und damit wirtschaftliche Ergänzung zum Netzausbau darstellen. Mit 14 zu 9 Stimmen beantragt sie, den Bau von Speichern daher unter bestimmten Voraussetzungen auch ausserhalb der Bauzonen zu ermöglichen, wenn sich in unmittelbarer Nähe bereits Infrastrukturanlagen befinden, wie etwa eine grössere Anlage zur Energieproduktion. Eine Minderheit der Kommission spricht sich auch bei Transformatorenstationen für mehr Flexibilität bei der Standortwahl aus: Diese sollen an Standorten errichtet werden können, die sich zwar ausserhalb der Bauzone befinden, aber direkt an diese angrenzen, falls damit eine Enteignung vermieden wird. Dieser Antrag wurde mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt.

Beim Sachplanverfahren soll in Zukunft auf Bereinigungsverfahren zwischen Kantonen und Bundesbehörden verzichtet werden, da diese Akteure auch ohne dieses Verfahren ihre Interessen zur Geltung bringen können. Ausserdem soll der Bau von Höchstspannungsleitungen entlang von Nationalstrassen und Eisenbahnlinien begünstigt werden, indem in solchen Fällen auf ein Sachplanverfahren verzichtet werden kann.

Änderung der Tarifgestaltung in der Grundversorgung mit Elektrizität

Mit 13 zu 11 Stimmen hat die Kommission das Ausarbeiten einer Kommissionsinitiative (25.482) beschlossen, um die Vorgaben der Tarifgestaltung in der Grundversorgung zu ändern. Laut geltendem Recht sind die Verteilnetzbetreiber dazu angehalten, möglichst vorausschauend Strom zu beschaffen. Deshalb können unerwartete Stromüberschüsse (z. B. bei erhöhter Produktion durch Photovoltaikanlagen) dazu führen, dass sie überschüssigen Strom zu niedrigen Preisen verkaufen müssen. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass daraus entstehende Verluste mit möglichen Gewinnen verrechnet und an die Grundversorgungstarife angerechnet werden sollen. Die Weitergabe von unnötigen Kosten an die Kunden soll weiterhin durch eine vorausschauende Beschaffung mit Hilfe guter Prognosen verhindert werden.

Mehr Eingriffsmöglichkeiten bei der Wolfsregulierung

Die Kommission hat zwei Motionen zugestimmt, die weitergehende Regulierungsmassnahmen im Umgang mit der wachsenden Wolfspopulation fordern. Mit 16 zu 9 Stimmen hat sie die Motion Broulis 25.3549 «Im Rudel lebender Problemwolf. Handeln muss möglich sein!» angenommen, und mit 11 zu 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen und mit Stichentscheid des Präsidenten der Motion Friedli 25.3715 «Abschüsse von Wölfen in Jagdbanngebieten ermöglichen» zugestimmt. Die Motionen fordern den Bundesrat auf, die Lücken bei der Gesetzgebung zu schliessen, damit Problemwölfe effektiv reguliert werden können, auch wenn sie zu einem Rudel gehören oder sich in Jagdbanngebieten aufhalten.

Zwei Minderheiten lehnen die Motionen jeweils ab. Zuerst sollen die Auswirkungen der neuen Bestimmungen des Jagdgesetzes, das erst vor Kurzem in Kraft gesetzt wurde, überprüft werden – dann könne gezielt gehandelt werden. Die Wirksamkeit der in den Motionen vorgesehenen Massnahmen sei zweifelhaft und gefährdeten den Schutz des Wolfes.

Die Kommission hat am 10. und 11. November 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Imark (V, SO) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt.