Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie spricht sich für eine Verlängerung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG) aus. Sie sieht darin eine Übergangslösung, bis Anforderungen an diese Unternehmen festgelegt sind, um die volkswirtschaftlichen Risiken eingrenzen.

Die Kommission ist 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten auf die Vorlage 25.094 eingetreten. Sie spricht sich damit im Grundsatz für eine Verlängerung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft aus, wie sie der Bundesrat beantragt. Gemäss heutigem Stand gilt dieses Gesetz bis Ende 2026.

Aus Sicht der Kommission ist es unbestreitbar, dass die grössten Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft systemkritisch sind. Ein Ausfall hätte unabsehbare Konsequenzen für die Stromversorgung und damit gravierende Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft. Es ist daher entscheidend, organisatorische und finanzielle Anforderungen an diese Unternehmen zu verankern, um diese Risiken zu beherrschen. Solange dies nicht sichergestellt ist, wird der Bund zum Einschreiten gezwungen sein, wenn eines dieser Unternehmen in eine Krise gerät. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit schafft das FiREG für diese Staatsgarantie einen angemessenen rechtlichen Rahmen. Nicht zuletzt werden die Unternehmen damit verpflichtet, eine finanzielle Gegenleistung an den Bund zu erbringen. Zudem ermöglichen die Auskunftspflichten eine Überwachung der Risiken durch die Bundesbehörden. Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Kommissionsmehrheit nicht vertretbar, das FiREG ersatzlos auslaufen zu lassen.

Die Minderheit ist der Ansicht, dass die Unternehmen und ihre Eigentümer in den vergangenen Jahren die Gelegenheit hatten, Vorkehrungen für eine Krisensituation wie im Jahr 2022 zu treffen. Damals rechtfertigten Dringlichkeit und Unvorhersehbarkeit ein Eingreifen des Bundes, dies ist heute nicht mehr der Fall. Zudem stellen die Verpflichtungen gemäss FiREG für die Unternehmen eine erhebliche finanzielle Belastung dar, was wiederum deren Liquidität beeinträchtigt oder den Spielraum für Investitionen verengt.

Keine rückwirkenden Massnahmen für Autoimporteure

Mit 13 zu 12 Stimmen hat die Kommission ihre Initiative zur Flexibilisierung der CO2-Emissionsvorschriften für die Jahre 2025 bis 2027 (25.481) zurückgezogen. Damit verzichtet sie darauf, dem Nationalrat eine entsprechende Gesetzesvorlage zu unterbreiten. Diese hätte – analog zu einer Regelung der Europäischen Union – den Fahrzeugimporteuren mehr Zeit zur Erfüllung der Vorgaben eingeräumt, ohne die CO2-Zielwerte selbst zu ändern.

Den ursprünglich angenommenen Handlungsbedarf erachtet die Kommission als nicht mehr gegeben. Statt der zunächst befürchteten Sanktionen von bis zu 500 Millionen Franken im Jahr 2025 wird mittlerweile von insgesamt rund 125 Millionen Franken für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge ausgegangen. Dieser Betrag bleibt für die angeschlagene Autobranche zwar erheblich, wird von der Kommission jedoch als verkraftbar eingestuft. Zudem ist die Branche in dieser Frage nicht geschlossen: Das Anliegen der Grossimporteure wird nicht von allen Marktteilnehmern mitgetragen. Vor diesem Hintergrund verzichtet sie darauf, eine Regelung zu beantragen, die aufgrund ihrer rückwirkenden Anwendung staatspolitisch heikel gewesen wäre.

Gebäudeprogramm: Unterstützung des ständerätlichen Kompromisses

In ihrem Mitbericht zum Entlastungspaket 27 (EP 27, 25.063) zuhanden der Finanzkommission beantragt die UREK-N mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung, bei der Förderung im Gebäudebereich gemäss Beschluss des Ständerates zu entscheiden. Die ständerätliche Version, die auf einem Kompromissvorschlag der Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK) beruht, überzeugt die Kommission: Sie stellt einerseits die Fortführung einer wirksamen Gebäudepolitik sicher und ermöglicht andererseits eine jährliche Entlastung des Bundeshaushalts um 200 Millionen Franken.

Auch bei vielen weiteren Massnahmen des EP 27 in ihrem Sachbereich spricht sich die Kommission dafür aus, den Beschlüssen des Ständerates zu folgen, namentlich bei den Fördermassnahmen im Bereich Bildung und Umwelt sowie beim Fonds Landschaft Schweiz. Abweichend vom Ständerat beantragt die Kommission in ihrem Mitbericht mit 13 zu 12 Stimmen, auf die vorgesehene Kürzung der Verbundaufgaben im Umweltbereich zu verzichten. Betroffen wären insbesondere Bundesmittel zur Unterstützung der Kantone beim Schutz vor Naturgefahren sowie bei weiteren zentralen Aufgaben. Eine pauschale Kürzung um 10 Prozent wäre aus Sicht der Kommission heikel und würde die Planungssicherheit der Kantone beeinträchtigen.

Mehrere Minderheiten beantragen, den Anträgen des Bundesrates zu folgen, einzelne Massnahmen zu ändern oder ganz auf sie zu verzichten.

Weitere Geschäfte

Vor dem Hintergrund der nicht mehr rückgängig zu machenden Schliessung der Glasproduktion in
St-Prex VD hat die Kommission mit 16 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen die Motion 24.3540 («Schaffung einer Wertschöpfungskette für rezykliertes Glas in der Schweiz») abgelehnt. Sie verweist dabei auf den fraglichen ökologischen Mehrwert der vorgeschlagenen Massnahmen und die gleichzeitig zu befürchtenden Preissteigerungen und Marktverzerrungen. Die Minderheit beantragt, die Motion anzunehmen.

Die Kommission hat der Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage im Rahmen der parlamentarischen Initiative 24.431 («Gänsesäger. Schutzstatus senken, um gefährdete Fischarten zu retten und die Biodiversität in den Gewässerlebensräumen zu fördern») mit 16 zu 9 Stimmen zugestimmt. Damit die gefährdeten Fischbestände in der Schweiz erhalten werden können, soll mit der Vorlage die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um den fischfressenden Gänsesäger gezielt zu regulieren.

Die Kommission hat mit 14 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung das Einreichen einer Kommissionsmotion (26.3011) beschlossen, mit dem Ziel, die Förderkriterien für Geothermieprojekte anzupassen. Geothermieprojekte, welche eine Doppelnutzung der Wärme sowohl direkt durch einen Wärmetauscher als auch indirekt durch eine Wärmepumpe anvisieren, sollen als förderberechtigt eingestuft werden. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion.

Die Kommission hat am 26. und 27. Januar 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrat Nicolò Paganini (M-E, SG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt.