Die Kommission hat zwei Motionen beraten, die darauf abzielen, Baueinsprachen einzuschränken. So soll mit der Motion 25.3973 die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um missbräuchliche Baueinsprachen zu sanktionieren. Diese Motion hat die Kommission ohne Gegenantrag angenommen. Die Motion 25.3972 ihrerseits verlangt, den Begriff des «schutzwürdigen Interesses» klarer zu definieren. Mit anderen Worten soll klarer bestimmt werden, welche Gründe zur Rüge geltend gemacht werden dürfen womit die Einsprachemöglichkeiten einschränkt werden. Die Kommission hat auch diese Motion einstimmig angenommen.
Die Bekämpfung der Wohnungsnot ist ein dringendes Anliegen von Parlament und Bundesrat. Eine Studie, die im Rahmen des Aktionsplans zur Wohnungsnot in Auftrag gegeben wurde, schätzt Baueinsprachen als bedeutendes Hindernis für den Wohnungsbau ein. Mit dem Entscheid, die entsprechenden Motionen zu unterstützen, beantragt die Kommission ihrem Rat, die Rahmenbedingungen für die Schaffung von Wohnraum zu verbessern.
Gesetzliche Grundlagen für den Strahlenschutz
Die Kommission hat sich mit den Differenzen zwischen den Beschlüssen von Nationalrat und Ständerat zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes (24.090) befasst. Mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung spricht sie sich dafür aus, auch den Umgang mit natürlich vorkommender Radioaktivität zu regeln. Diese ist vor allem auf Radon zurückzuführen, welches als Gas aus dem Erdreich austritt und sich in Gebäuden ansammeln kann. Aus Sicht der Kommission hat sich im Umgang mit Radon die bestehende Praxis in Zusammenarbeit mit den Kantonen bewährt, auch wenn sie nicht auf Gesetzesebene verankert ist. Vor diesem Hintergrund hält sie daran fest, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Dabei soll jedoch für die Behörden ein gewisser Spielraum bei der Anordnung von Sanierungen geschaffen werden.
Weiter beantragt die Kommission mit 15 zu 7 Stimmen, dass Übertretungen im Sinne des Strahlenschutzgesetzes weiterhin strafbar sein sollen, auch wenn sie fahrlässig begangen wurden. Aus ihrer Sicht besteht auch in diesen Fällen ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung. Zudem schlägt der Bundesrat mit einer Bagatell-Klausel bereits ein geeignetes Instrument vor, um eine unverhältnismässige Belastung der Strafverfolgungsbehörden zu vermeiden. Ausserdem beantragt die Kommission mit 11 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten, den Grundsatz der Verhältnismässigkeit im Strahlenschutz ausdrücklich im Gesetz zu verankern. Eine Minderheit lehnt dies als unnötig ab.
Zulassungsüberprüfung von Pflanzenmitteln
Mit 13 zu 12 Stimmen beantragt die Kommission, die Motion 24.4589 in der Version des Ständerats anzunehmen. Die Motion will die Kriterien ändern, nach denen bei Grenzwertüberschreitungen von Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässern die Zulassungen überprüft werden müssen. Die Änderung des Ständerats betrifft die Frage, nach wie vielen Jahren mit Überschreitung ein Grenzwert als wiederholt überschritten gilt. Die Kommission ist damit einverstanden, in diesem Punkt das geltende Recht beizubehalten.
Eine Minderheit will am ursprünglichen Motionstext festhalten. Eine weitere Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion.
Im Weiteren beantragt die Kommission, der Standesinitiative 24.331 keine Folge zu geben und damit dem Ständerat zu folgen. Die Initiative verlangt Unterstützung für Imkerinnen und Imker, wenn geoklimatische Ausnahmebedingungen das natürliche Nahrungsangebot für Bienen verknappen.
Mit 13 zu 11 Stimmen hat die Kommission ein Postulat eingereicht, um der Verschwendung fossiler Energien durch unnötig laufende Geräte und Anlagen entgegenzuwirken (26.3513). Es soll umfassend analysiert werden, wie hoch die Einsparpotenziale beim unnötigen Verbrauch sind. Die Kommission will damit den Bericht zum Postulat 21.4561 um Erkenntnisse zu fossilen Energieträgern ergänzen. Eine Minderheit beantragt, das Postulat abzulehnen.
Schliesslich hat die Kommission eine erste Diskussion zur Volksinitiative «Blackout stoppen» und zum bundesrätlichen Gegenentwurf geführt (25.068). Sie wird an ihrer nächsten Sitzung die Beratung vornehmen.
Die Kommission hat am 30. und 31. März 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrat Nicolò Paganini (M-E, SG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt.