Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates eröffnet die Vernehmlassung zu einer Änderung des Raumplanungsgesetzes im Rahmen der 2. Etappe der Teilrevision. Die Kommission hat die Vorlage des Bundesrates zum Bauen ausserhalb der Bauzonen vereinfacht und die Komplexität der vorgeschlagenen Massnahmen reduziert. Zudem brachte sie Bestimmungen ein, die wesentliche Anliegen der eidgenössischen Volksinitiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)» aufnehmen.

Die Kommission hat im Rahmen der Beratungen zur Vorlage des Bundesrates für die 2. Etappe zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (18.077) einen Gesetzesentwurf erarbeitet. Sie überarbeitete die Vorlage des Bundesrates mit dem Ziel, diese zu vereinfachen und die Komplexität der vorgeschlagenen Massnahmen zu reduzieren. Der Vorentwurf nimmt nun jene Aspekte auf, bei denen eine weitgehende Einigkeit unter den angehörten Organisationen und Kantonen festgestellt werden konnte. Umstrittene, nicht mehrheitsfähige Massnahmen wurden weggelassen. Besonderes Augenmerk legt die Kommission auf die Besonderheiten der verschiedenen Kantone bei der Raumplanung.

Im Laufe der Beratungen brachte die Kommission zudem Bestimmungen ein, die wesentliche Anliegen der eidgenössischen Volksinitiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)» aufnehmen. Die Initiative sieht vor, dass das raumplanerische Grundprinzip der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet neu ausdrücklich in der Bundesverfassung verankert werden soll. Weiter sollen im Nichtbaugebiet die Zahl der Gebäude und die von diesen beanspruchten Flächen nicht zunehmen. Die Kommission teilt das Kernanliegen der Volksinitiative, wonach der Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet gestärkt werden muss. Ebenso befürwortet sie den Grundgedanken der Stabilisierung der Zahl der Gebäude und der von diesen beanspruchten Flächen im Nichtbaugebiet. Die Kommission ist jedoch der Auffassung, dass der Initiativtext wichtige Punkte offenlässt, so etwa die Frage, wie die angestrebten Stabilisierungsziele konkret erreicht und umgesetzt werden sollen. Sie ist daher der Meinung, dass der Initiative ein indirekter Gegenvorschlag gegenüberzustellen ist, der auch auf diese Fragen eingeht und hierzu Lösungen bereithält.

Die Kommission gibt den Vorentwurf bis zum 13. September 2021 in die Vernehmlassung. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Raumentwicklung ARE (3003 Bern; info(at)are.admin.ch) zuzustellen. Der Vorentwurf und der erläuternde Bericht können auf der Internetseite der Kommission (www.parlament.ch → Organe → Kommissionen → Sachbereichskommissionen → UREK → Berichte und Vernehmlassungen) abgerufen werden.