Die Sicherheit der Schweizer Stromversorgung hat für die Energiekommission des Ständerates höchste Priorität. Sie hat deshalb den Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen klar angenommen. Das Gesetz soll dem Bund ermöglichen, diese Unternehmen in bestimmten Fällen finanziell zu unterstützen.

Mit 6 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat sich die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) für das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (22.031) ausgesprochen. Das Gesetz soll dem Bund ermöglichen, systemkritische Stromunternehmen, die aufgrund der hohen Energiepreise in Liquiditätsengpässe geraten, finanziell zu unterstützen.

Der Bedarf für einen solchen Sicherheitsmechanismus ist aus Sicht der Kommission unbestritten, dies zeigt auch der einstimmige Eintretensentscheid. Die Kommission unterstreicht, dass der Bundesrat bis zur Verabschiedung des Gesetzes gegebenenfalls Notrecht anwenden müsste, um die Stromversorgung des Landes zu sichern.

Die Kommission hat die Vorlage des Bundesrates in mehreren Punkten abgeändert. Im Vordergrund steht dabei, dass auch kleinere Stromversorgungsunternehmen Finanzhilfen beantragen können sollen, wenn sie vom Bund aufgrund ihrer regionalen Bedeutung, ihrem Versorgungsauftrag und ihrer Eigenproduktion als systemkritisch eingestuft werden. Zusätzlich zu dieser Ausweitung des Rettungsschirms beantragt sie mehrere Änderungen und Präzisierungen des Gesetzestextes. Insbesondere sollen Verpflichtungen der Unternehmen gegenüber Kantonen und Gemeinden, wie Wasserzinsen und Konzessionsabgaben, beim Bezug von Darlehen nicht tangiert werden.

Darüber hinaus unterstützt die Kommission im Wesentlichen den vom Bundesrat vorgeschlagenen Ansatz. Dieser sieht vor, dass der Bund den systemkritischen Stromunternehmen Darlehen von insgesamt bis zu 10 Mia. Franken gewähren kann, wenn deren Liquidität durch extreme Preisentwicklungen an der Strombörse gefährdet ist. Diese Finanzhilfen sind subsidiär und werden nur ausgeschüttet, wenn die Unternehmen und ihre Eigner alles Zumutbare unternommen haben, um die Liquiditätsprobleme aus eigener Kraft zu lösen. Um dies sicherzustellen, ist die Auszahlung der Darlehen an unattraktive Bedingungen geknüpft. Dazu zählen insbesondere ein Risikozuschlag von 4 – 10 % zusätzlich zu einem marktgerechten Zinssatz sowie weitreichende Offenlegungspflichten gegenüber der Strommarktregulierungsbehörde ElCom. Die Kosten für die Bereitstellung der nötigen Liquidität in der Bundeskasse müssen von den systemkritischen Unternehmen getragen werden.

Eine Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form zu sehr auf die Rettung einzelner Unternehmen abzielt. Sie beantragt, die Vorlage zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückzuweisen. Im Zentrum müsse die Sicherstellung der Stromversorgung stehen. Für die betroffenen Unternehmen soll ein Sanierungsverfahren zur Anwendung kommen.

Hintergrund der Vorlage sind die – unter anderem durch den Krieg in der Ukraine bedingten – historisch hohen Strompreise. Diese führen dazu, dass an der Strombörse handelnde Unternehmen für ihre Geschäfte temporär grosse Geldsummen als Sicherheiten hinterlegen müssen. Steigen die Preise weiter, besteht die Gefahr, dass die Stromunternehmen die erforderlichen Mittel nicht mehr aufbringen können und illiquide werden. Dies stellt eine Gefahr für die Versorgungssicherheit dar, da beim Ausfall eines grossen Energieversorgungsunternehmens das Risiko besteht, dass auch andere Unternehmen der Strombranche ihren Lieferverpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Dies könnte eine Kettenreaktion auslösen, welche die Stromversorgung der Schweiz in ihrer Gesamtheit gefährden würde.

Die Kommission hat am 23. Mai 2022 unter dem Vorsitz von Ständerätin Elisabeth Baume-Schneider (S, JU) und in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Bern getagt.