Die Covid-19-Situation in der Schweiz bleibt angespannt und hat sich gegenüber der Herbstsession deutlich verschlechtert. Die Verwaltungsdelegation (VD) der beiden Räte hat daher heute entschieden, den Zutritt ins Parlamentsgebäude wieder stärker einzuschränken. Diese Regelung gilt ab dem 16. November 2020.

Seit der Herbstsession 2020 ist das Parlamentsgebäude so ausgerüstet, dass die Räte auch während der Covid-19-Pandemie tagen können (vgl. Medienmitteilung vom 3. Juli 2020). An sämtlichen Orten, die nicht durch die Plexiglas-Trennwände geschützt sind, gilt eine Maskentragepflicht. Zudem finden seit Ende Oktober keine Führungen mehr statt.

Um die Anzahl anwesender Personen weiter zu senken, hat die VD heute entschieden, den Zutritt ins Gebäude per 16. November 2020 stärker einzuschränken:

  • Keinen Zutritt haben Personen, denen ein Ratsmitglied gemäss Artikel 69 Absatz 2 Parlamentsgesetz eine Zutrittsberechtigung erteilt hat (ausser persönliche Mitarbeitende), Kantonsvertreterinnen und -vertreter, ehemalige Ratsmitglieder, Botschafterinnen und Botschafter, Chargés d’affaires, sowie Medienschaffende mit Tagesakkreditierungen.
  • Die Tribünen des National- und Ständerats bleiben für die Öffentlichkeit geschlossen. Eine Ausnahme gilt bei Wahlen, Vereidigungen und Verabschiedungen. Für Familienangehörige und Gäste steht eine beschränkte Anzahl Plätze zur Verfügung.
  • Im Parlamentsgebäude aufhalten dürfen sich weiterhin persönliche Mitarbeitende mit Zutrittsberechtigung sowie maximal zwei Gäste pro Ratsmitglied, Sitzungsteilnehmende, Handwerker, Medienschaffende mit Dauerausweis (C und C1), Teilnehmende an der Ratsdebatte im Ratssaal (z.B. Bundesrätinnen und Bundesräte, Bundesrichterinnen und Bundesrichter, Mitarbeitende der Parlamentsdienste und der Bundesverwaltung).

Vor der Herbstsession 2020 hatten die Ratspräsidien die Ratsmitglieder ersucht, sie zu informieren, falls sie sich in Isolation oder Quarantäne begeben mussten (vgl. Schreiben vom 28. August 2020). Diese Schutzmassnahmen und Verhaltenshinweise gelten auch für die kommende Session. Die Verwaltungsdelegation hat mit einer Vertretung des Bundesamts für Gesundheit weitere Schutzmassnahmen wie den flächendeckenden Einsatz von Schnelltests oder des Fiebermessens diskutiert. Diese Ideen werden nicht weiterverfolgt, da sie im Kontext des Parlamentsbetriebs nicht zielführend und schwierig umzusetzen sind. Es wird noch geprüft, ob Schnelltests allenfalls gezielt zum Einsatz kommen können.

Im Sinne einer nachhaltigen Krisenplanung unterstützt die VD, dass die technischen Voraussetzungen geschaffen werden, um einzelnen Ratsmitgliedern die Teilnahme an virtuellen Abstimmungen während der Session zu ermöglichen. Dafür müssen vorgängig rechtliche Grundlagen geschaffen werden; die Arbeiten dazu sind in den Staatspolitischen Kommissionen hängig (vgl. Kommissionsinitiativen 20.475 und 20.437).