Die Verwaltungsdelegation der beiden Räte hat entschieden, am 17. Februar 2022 auch im Parlamentsbetrieb alle verbleibenden Covid-19-Schutzmassnahmen aufzuheben. Dies betrifft die Maskentrage- und die Zertifikatspflicht, die Testmöglichkeiten und die Plexiglas-Trennwände.

Der Bundesrat hat heute beschlossen, die landesweit geltenden Schutzmassnahmen weitgehend aufzuheben. Diese nahezu vollständige Öffnung soll auch im Parlamentsbetrieb nachvollzogen werden. So kommt die Verwaltungsdelegation zum Schluss, dass es die sinkenden Fallzahlen, die Impfquote und das Wegfallen der Kontaktquarantäne erlauben, alle verbleibenden Schutzmassnahmen im Parlament aufzuheben.

In den letzten zwei Jahren hatte sich die Verwaltungsdelegation in Bezug auf die Schutzmassnahmen im Parlamentsbetrieb stets an den Entscheiden des Bundesrats orientiert. Nun soll mit diesem Schritt zurück zur Normalität auch dieses Mal den nationalen Vorgaben Rechnung getragen werden. Angesichts der positiven epidemiologischen Entwicklung ist die Verwaltungsdelegation überzeugt, dass die Handlungsfähigkeit der Bundesversammlung auch ohne zusätzliche Massnahmen gewährleistet werden kann.

Die Beschlüsse im Einzelnen:

  • Ab morgen Donnerstag, 17. Februar 2022 kann das Parlamentsgebäude wieder ohne Covid-19-Zertifikat betreten werden. Die Zertifikatspflicht im Parlamentsgebäude galt seit letztem Herbst. Gemäss der von den Räten verabschiedeten Gesetzesgrundlage kann die Verwaltungsdelegation diese Massnahme aussetzen, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt.
  • Die Maskentragepflicht im Parlamentsgebäude wird ebenfalls ab dem 17. Februar 2022 aufgehoben.
  • Die Plexiglas-Trennwände werden noch vor der Frühjahrssession 2022 demontiert.
  • Schliesslich werden die Covid-19-Testmöglichkeiten im Parlamentsgebäude aufgehoben. Diese breit angelegten, repetitiven Tests wurden seit März 2021 durchgeführt.

Erstmals seit dem Frühjahr 2020 wird somit wieder eine Session ohne Schutzvorkehrungen stattfinden. Sollte es die epidemiologische Lage erforderlich machen, behält es sich die Verwaltungsdelegation vor, kurzfristig neue Massnahmen zu erlassen.