Die Vernehmlassung zum direkten Gegenentwurf der WAK-N läuft bis zum 5. September 2016.

​Im Rahmen der Beratung der Volksinitiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre" hat die WAK-N an ihrer Sitzung vom 19./20. Mai 2016 beschlossen der Initiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen und einen entsprechenden Vorentwurf in die Vernehmlassung zu geben.

Wie die Volksinitiative will der direkte Gegenentwurf in erster Linie das Bankkundengeheimnis auf Verfassungsstufe verankern. So erwähnt der Gegenentwurf die finanzielle Privatsphäre explizit in Artikel 13 BV und verankert andererseits in der Verfassung die geltenden Gesetzesbestimmungen zu den Bedingungen, unter denen Banken Kundendaten an die Steuerbehörden weitergeben dürfen. Die Steuerbehörden sollen weiterhin bei Verdacht auf schwere Steuerwiderhandlungen Zugang zu Bankdaten erhalten. Im Unterschied zur Volksinitiative ist beim vorgeschlagenen Gegenentwurf allerdings die Liste der schweren Steuerwiderhandlungen nicht abgeschlossen. Der Gegenentwurf regelt nur den Bereich der direkten Steuern. Es soll ausserdem explizit auch ein automatischer Informationsaustausch im Inland über eine Revision des Verrechnungssteuergesetzes verhindert werden.

Da die Bundesversammlung bis zur Frühlingssession 2017 ihre Abstimmungsempfehlung zur Volksinitiative abgehen muss, hat der Nationalrat maximal bis zur Wintersession 2016 Zeit einen Gegenentwurf zu beraten. Dem Ständerat bleibt dann lediglich ein Quartal für die Beratung der Volksinitiative. Aus diesem Grund muss ausnahmsweise auf die 3-wöchige Verlängerung der Vernehmlassungsfrist über den Sommer verzichtet werden, damit die vorberatende Kommission rechtzeitig den Ergebnisbericht zur Vernehmlassung diskutieren und anschliessend über die Verabschiedung des direkten Gegenentwurfs beraten kann.

Deswegen schickt die Kommission den Vorentwurf mit einem erläuternden Bericht und einem Fragebogen nur bis am 5. September 2016 in die Vernehmlassung. Die Unterlagen zur Vernehmlassung können auf folgenden Seiten abgerufen werden:

Die Stellungnahmen sind elektronisch (bitte nebst einer PDF-Version auch eine Word-Version) an folgende Email-Adresse zu senden: vernehmlassungen@estv.admin.ch.

 

Bern, 6. Juni 2016 Parlamentsdienste