Die WAK-N beantragt den Räten mit 13 zu 12 Stimmen den MWST-Sondersatz für Beherbergungsleistungen befristet bis Ende 2027 zu verlängern.

​Die Kommission hat heute den Ergebnisbericht der Vernehmlassung zum Geschäft 15.410 «Mehrwertsteuer. Dauerhafte Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen», die vom 7. November 2016 bis zum 20. Februar 2017 lief, zur Kenntnis genommen und publiziert. Sie beantragt dem Nationalrat den Sondersatz für Beherbergungsleistungen für zehn Jahre bis Ende 2027 befristet zu verlängern. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 23 zu 1 Stimmen angenommen. Die Mehrheit versteht diese Verlängerung um zehn Jahre als Kompromisslösung zwischen einer unbefristeten und einer auf drei Jahre befristeten Weiterführung. Die Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sind sich grösstenteils einig, dass der Sondersatz über das Jahr 2017 hinaus verlängert werden muss. Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer ist für eine unbefristete Verankerung des Sondersatzes, viele sprechen sich aber für eine befristete Verlängerung aus, wobei die vorgeschlagene Geltungsdauer zwischen drei und zehn Jahren variiert.

Die Minderheit der Kommission will der Branche mehr Investitionssicherheit geben und den Sondersatz unbefristet im Gesetz festlegen, so wie es mehrheitlich in der Vernehmlassung unterstützt wurde.

Die Vorlage wird während der Sondersession 2017 im Nationalrat behandelt.

Die Kommission hat am 14. März 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP, BL) in Bern getagt.