Die Kommission hat im Hinblick auf einen Mitbericht an die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) das Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG, 19.051) beraten

Zu einzelnen Artikeln stellt die WAK-N der SGK-N folgende Anträge: eine Erhöhung der vorgesehenen Altersgrenze von 60 auf 62 Jahre (Art. 2 Abs. 1 ÜLG, mit 15 zu 8 Stimmen), die Berücksichtigung der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften bei der Berechnung der AHV-Versicherungsjahre bzw. des massgebenden Erwerbseinkommens (Art. 3 Abs. 1 Bst. b ÜLG, mit 10 zu 7 Stimmen bei 5 Enthaltungen), ein Verbot des Exports von Überbrückungsleistungen ins Ausland (streichen von Art. 6 ÜLG, mit 11 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen) sowie den Verzicht auf die Steuerbefreiung der Überbrückungsleistung (Art. 24 Bst. k DBG und Art. 7 Abs. 4 Bst. n StHG, mit 11 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen). Überdies empfiehlt sie der SGK-N die Prüfung von Lohnzuschüssen für die Wiedereingliederung von älteren Langzeitarbeitslosen sowie eine vertiefte Abklärung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten Überbrückungsleistung.

2. Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen

Die Kommission hat der Vorlage des Bundesrates zur Teilrevision des Bundesgesetzes über den Informationsaustausch (19.075) ohne Änderungen mit 17 zu 7 Stimmen zugestimmt. Mit dieser sollen die Empfehlungen des Global Forum an die Schweiz umgesetzt werden. Sie sieht u. a. vor, die Ausnahme für Stockwerkeigentümergemeinschaften aufzuheben und die Sorgfaltspflichten für meldende Finanzinstitute anzupassen. Ausserdem wird mit der Vorlage eine Bestimmung in das Gesetz aufgenommen, welche die Eidgenössische Steuerverwaltung ermächtigt, den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) mit einem Partnerstaat in eigener Zuständigkeit auszusetzen, wenn dieser die Anforderungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) an die Vertraulichkeit und die Datensicherheit nicht erfüllt. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass die vorgeschlagene Gesetzesrevision vor allem technischer Natur ist und die Schweiz dank der Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum eine genügende Note bei der diesjährigen Peer Review erhalten dürfte.

3. Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Blockchain: WAK-N nimmt Arbeiten auf

Die WAK-N hat die Beratung des Gesetzesentwurfes 19.074 «Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register» (Distributed-Ledger-Technologie, DLT) aufgenommen. In diesem Zusammenhang hat sie zuerst eine technische Einführung in die Funktionsweise der DLT und in deren Herausforderungen (Kryptografie, Konsensprotokolle, Nichtfälschbarkeit usw.) erhalten. Anschliessend hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) einen Einblick in ihre praktische Erfahrung mit der Fintech-Regulierung gewährt. Zu guter Letzt hat die Kommission das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) und das Bundesamt für Justiz (BJ) zu den zivil- und finanzmarktrechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der DLT angehört.

Die WAK-N wird an ihrer nächsten Sitzung vom 24. und 25. Februar 2020 weitere Anhörungen durchführen, bevor sie sich mit dem Inhalt der bundesrätlichen Vorlage befasst.

4. Aufhebung der Industriezölle

Mit seiner Botschaft 19.076 schlägt der Bundesrat die Aufhebung der Industriezölle vor. Als Einstieg in die Beratung hat die Kommission Anhörungen mit Vertreterinnen und Vertretern von Swissmem, SPEDLOGSWISS (Verband schweizerischer Speditions- und Logistikunternehmen) und des WWF durchgeführt. Letzterer wurden eingeladen, um der Kommission einen Mechanismus für ein CO2-Grenzausgleichsystem vorzustellen. Über Eintreten auf die Vorlage des Bundesrats wird die Kommission an der Sitzung vom 24./25. Februar 2020 entscheiden.

5. Weitere Beschlüsse und diskutierte Themen:

Die Kommission hat im Rahmen ihrer Sitzung ferner eine Aussprache mit dem Präsidenten des Direktoriums des Schweizerischen Nationalbank Thomas J. Jordan zu Fragen rund um die aktuelle Geldpolitik geführt. Für die Kommission ist dieser Austausch wertvoll und sie wird ihn auch in Zukunft weiterführen.

Die Beratung der Differenz zu 19.035 hat die WAK-N auf die Sitzung vom 24./25. Februar vertagt. Die Verwaltung wird bis dann eine Stellungnahme der zuständigen kantonalen Direktorenkonferenz einholen.

Die Kommission hat am 27./28. Januar 2020 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Lüscher (FDP/GE) und teilweise in Anwesenheit der Bundesräte Ueli Maurer und Guy Parmelin in Bern getagt.