Die Restaurants sowie Einrichtungen in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport sollen ab dem 22. März 2021 wieder öffnen können. Mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die WAK-N ihrem Rat die Aufnahme zweier dahingehender Artikel in das Covid-19-Gesetz und nimmt damit einen Antrag im Sinne der SGK-N auf. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die epidemiologische Lage die Öffnung der genannten Betriebe erlaube und dass es angesichts der positiven Entwicklung nicht zu verantworten sei, das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben weiterhin auf Sparflamme zu halten. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung dieser Bestimmungen, da diese ihrer Meinung nach den Bundesrat daran hindern würden, flexibel auf die Entwicklung der Pandemie zu reagieren. Mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission ausserdem eine Erklärung des Nationalrates (21.028) eingereicht, welche den Bundesrat zu einer Anpassung seiner Strategie und zu weiteren Lockerungen auffordert. Intensiviertes Testen und Impfen sollen den Weg zu mehr Öffnungen und weniger Verboten ebnen. Neben den bereits erwähnten Öffnungen per 22. März 2021 sei die 5-Personen-Regel auch in Innenräumen aufzuheben, die Nutzung der Terrassen für den Take-away-Betrieb zu ermöglichen und Planungssicherheit für kulturelle und sportliche Grossanlässe zu schaffen.
Mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission eine Bestimmung, welche den Bundesrat autorisiert, Massnahmen wie die Schliessung von Publikumseinrichtungen oder die Home-Office-Pflicht in begründeten Ausnahmefällen für maximal 90 Tage anzuordnen. Weiter beantragt die Kommission mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass die Information der Öffentlichkeit zu den bundesrätlichen Covid-19-Massnahmen ausschliesslich über den Bundesrat und das Parlament geschieht. Ohne Gegenantrag unterstützt die WAK-N den Antrag ihrer Schwesterkommission, nach welchem der Bund die Durchführung von Covid-19-Tests fördert und die ungedeckten Kosten trägt.
Mit 15 zu 10 Stimmen beantragt die Kommission eine neue Bestimmung, wonach der Bundesrat Kantonen mit positiver epidemiologischer Entwicklung und einer Test- oder Impfstrategie Erleichterungen von den Covid-19-Anordnungen gewähren kann.
Bei der Arbeitslosenversicherung war der Antrag des Bundesrates, zusätzlich höchstens 66 Taggelder vorzusehen, unbestritten. Die Kommission beantragt zudem mit 17 zu 7 Stimmen, die Regelung für die Kurzarbeitsentschädigung bei tiefen Einkommen nicht bis Ende Juni 2021, wie es ihre Schwesterkommission verlangt, sondern bis Ende Dezember 2021 zu verlängern. Mit 14 zu 11 Stimmen beantragt die WAK-N wie die WAK-S, dass die Aufhebung der Voranmeldefrist für Kurzarbeit rückwirkend per 1. September 2020 in Kraft tritt. Zu guter Letzt beantragt die Kommission mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, dass die zuständigen Behörden nach einem vereinfachten Verfahren unverzüglich Vorschüsse gewähren, falls ein Covid-19-Hilfegesuch (Kurzarbeitsentschädigung, EO, Härtefall, sektorielle Unterstützung) nicht innert 30 Tagen bearbeitet werden kann, weil die Berechnung des Anspruchs aufgrund der Tätigkeiten der anspruchsberechtigten Person schwierig ist.
Bei den Sonntagsverkäufen hat die Kommission mit 15 zu 10 Stimmen den Antrag ihrer Schwesterkommission angenommen, wonach die Kantone 2021 und 2022 bis zu zwölf offene Verkaufssonntage pro Jahr vorsehen dürfen. Um zu verhindern, dass ausländische Unternehmen oder reiche Privatpersonen im Ausland von der finanziellen Notlage von Schweizer Unternehmen profitieren und deren Grundstücke billig erwerben können, hat sich die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung für eine dahingehende Änderung der Lex Koller ausgesprochen, dass solche Käufe bis zwei Jahre nach Beendigung der besonderen oder der ausserordentlichen Lage gemäss Epidemiengesetz bewilligungspflichtig sind (siehe auch 21.400).
Weiter beantragt die Kommission mit 14 zu 9 Stimmen in einem neuen Artikel festzuhalten, dass für finanzielle Beiträge des Bundes ein detaillierter Nachweis der finanziellen Einbussen erforderlich ist. Insbesondere leiste der Bund keine finanziellen Beiträge an kantonale Grundeinkommen.
Auch die WAK-N will die Ausübung der Volksrechte in Zeiten der Pandemie vereinfachen. Deshalb hat sie mit 24 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung den Antrag der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) angenommen, wonach die Stimmrechts-bescheinigung nicht nur bei Referenden, sondern auch bei Volksinitiativen durch die Bundeskanzlei vorgenommen werden kann. Im Weiteren hat sich die Kommission in Sachen familienergänzende Kinderbetreuung mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung für den Antrag des Bundesrates ausgesprochen, die Bundeshilfe für von der öffentlichen Hand betriebene Krippen auszubauen.
Aus Zeitgründen hat sich die Kommission nicht mit gewissen Artikeln, namentlich jenen über die Härtefälle und die Kultur, sowie mit den Entwürfen 2 und 3 befassen können. Sie wird diese am Donnerstag, 4. März 2021, an einer zusätzlichen Sitzung behandeln.
Zuletzt hat die Kommission mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen einen Brief an den Bundesrat verabschiedet. Darin fordert sie den Bundesrat auf, die Richtlinien zum Fonds Suisseculture Sociale und die Covid-Verordnung im Kulturbereich so zu ändern, dass eine sofortige und angemessene Unterstützung der Bedürfnisse der Kulturschaffenden in der Krise möglich ist. Insbesondere sollen ein monatlicher Selbstbehalt bei der Berechnung des Einkommens vorgesehen, Vermögen in geringerem Umfang berücksichtigt und die Vermögensgrenze angehoben werden. Weiter sollen Leistungen gewährt werden können, ohne die Mitteilung anderer Durchführungsstellen abzuwarten, und auch finanzielle Verluste, die im Zusammenhang mit anderen als selbständigen kulturellen Tätigkeiten entstanden sind, sollen geltend gemacht werden können.
Die Kommission hat am 26. Februar 2021 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Lüscher (FDP, GE) und in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.