Die Kommission hat die Beratung des Gesetzesentwurfs zur Einführung einer Investitionskontrolle (23.086) aufgenommen und plädiert für Eintreten.

Mit der Überweisung der Vorlage 23.086 an das Parlament erfüllt der Bundesrat den parlamentarischen Auftrag der Motion Rieder 18.3021. Ziel der Vorlage ist es, Übernahmen inländischer Unternehmen durch ausländische Investoren zu verhindern, wenn diese Übernahmen die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Schweiz gefährden oder bedrohen. Nach eingehender Diskussion ist die Kommission mit 19 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung auf die Vorlage eingetreten.

Die Mehrheit der Kommission sieht im Bereich der Investitionskontrollen Handlungsbedarf und will ein Instrument in der Hand haben, um intervenieren zu können, falls der Schutz strategischer Interessen dies erfordert.

Eine Minderheit ist der Ansicht, das Vorhaben liege nicht im Interesse des Wirtschaftsstandorts Schweiz und verweist auf existierende gesetzliche Grundlagen und Schutzmechanismen zur Wahrung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit.

Die Kommission hat die Detailberatung beendet. Allerdings wurde die Gesamtabstimmung auf die Sitzung vom 24./25. Juni 2024 verschoben, weil noch Abklärungsbedarf besteht zum Verhältnis zwischen der vorgesehenen Bagatellschwelle in Art. 3 Abs. 1 und den sektorspezifischen Schwellen in Art. 3 Abs. 1 Bst. a ff, wo die Kommissionsmehrheit teilweise eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Vorlage befürwortet. Ohnehin war die Frage des Geltungsbereichs ein Kernthema der Beratung. Hier weicht die Kommissionsmehrheit in mehreren Punkten von der Vorlage des Bundesrates ab: So beantragt die Mehrheit, dass die Vorlage auch auf nicht staatliche Investoren ausgedehnt wird (18 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung) und dass nebst der öffentlichen Ordnung und Sicherheit auch die Versorgung mit essentiellen Gütern und Dienstleistungen explizit als schützenswert zu nennen sei (19 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen). In Art. 3 Abs. 1 beantragt die Kommissionsmehrheit mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung den Spielraum des Bundesrates zu erhöhen, um nötigenfalls weitere Unternehmen der Genehmigungspflicht zu unterstellen. Mit 15 zu 7 Stimmen wünscht die Kommission ausserdem, dass der Bundesrat bei Ausnahmen von der Genehmigungspflicht (Art. 3 Abs. 4) die Frage der Reziprozität berücksichtigt. Zu verschiedenen Bestimmungen liegen Minderheitsanträge vor.

Individualbesteuerung: Anhörungen zur Initiative und zum G​​egenvorschlag

Die Kommission führte zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung» und zum indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates (24.026) Anhörungen mit Vertretungen von Kantonen, Gemeinden und Städten durch. Nachdem die WAK-N an ihrer letzten Sitzung vom 19. März bereits das Initiativkomitee angehört hatte (vgl. Medienmitteilung der WAK-N vom 19. März 2024), interessierte sie sich nun insbesondere für die Positionen der Anhörungsteilnehmenden zum indirekten Gegenvorschlag. Intensiv diskutiert wurden die Auswirkungen auf andere Rechtsgebiete sowie Fragen des Vollzugs auf allen Staatsebenen, so etwa das Instrument der Kinderabzüge oder die Herausforderungen eines solchen Systemwandels für die Steuerverwaltungen und die mögliche Rolle der Digitalisierung hierbei.

Tonnagesteuer auch in der WA​​K-N nicht mehr mehrheitsfähig

Nachdem der Ständerat, anders als zuvor der Nationalrat, in der Frühjahrssession nicht auf die Vorlage zur Einführung einer Tonnagesteuer auf Hochseeschiffen (22.035) eingetreten war, hatte sich die Kommission erneut mit der Eintretensfrage zu befassen. Angesichts des deutlichen Entscheids des Ständerats, der nach wie vor unklaren finanziellen Auswirkungen und der kritischen Beurteilung der Verfassungsmässigkeit einer Tonnagesteuer kommt die Kommission jetzt mehrheitlich zum Schluss, auf die Einführung dieser Steuer zu verzichten. Mit 15 zu 9 Stimmen beantragt sie dem Nationalrat somit, sich dem Ständerat anzuschliessen und nicht auf das Geschäft einzutreten. Eine Minderheit beantragt, am früheren Eintretensentscheid festzuhalten.

Ausnahmeregelung fü​r Liquidationsgewinne in der Covid-19-Härtefallverordnung unterstützt

Mit 14 zu 8 Stimmen und 2 Enthaltungen beantragt die Kommission die Annahme der Motion 23.3842. Die aktuelle Gleichsetzung eines Liquidationsgewinns aufgrund der Aufgabe der Tätigkeit mit einem Liquiditätsabfluss, der nach der Covid-19-Härtefallverordnung eine Rückforderung der Hilfen zur Folge hat, kann spezifisch bei der Geschäftsaufgabe von Einzelunternehmen dazu führen, dass eine Rückzahlung fällig wird. Dies ist aus Sicht der Kommission stossend, da es einerseits eine Ungleichbehandlung der Einzelunternehmen darstellt und solche Liquidationsgewinne andererseits nicht selten die Altersvorsorge der betroffenen Personen darstellen. Zugunsten der kleinen Anzahl betroffener Unternehmen möchte sie daher mittels der Motion die Rückforderungspraxis anpassen.

Vorstösse und Petitionen ​aus dem Bereich der Landwirtschaft

Einstimmig bzw. ohne Gegenstimmen beantragt die WAK-N die vom Ständerat abgeänderten Motionen für die Bewilligung von Schneckenzuchtanlagen (21.4467) und für mehr Transparenz in der Tierverkehrsdatenbank (21.3896) anzunehmen. Durch die Textänderungen werden aus Sicht der Kommission die Kernanliegen der beiden Vorstösse präzisiert und eine praxistaugliche Umsetzung ermöglicht.

Zwei Petitionen von Greenpeace Schweiz (24.2001) und Animal Rights (23.2017), die eine Senkung des Fleischkonsums anstreben und unter anderem ein Verbot staatlich unterstützter Werbung für Tierprodukte verlangen, fanden in der Kommission mit 16 zu 9 Stimmen keine Mehrheit. Diese argumentiert, solange eine Nachfrage nach tierischen Produkten bestehe, sei eine staatliche Absatzförderung legitim und sinnvoll. Sie zeige die Vorzüge von Schweizer Produkten gegenüber ausländischen Produkten auf und kurble den Fleischkonsum nicht an.

Die Kommission hat am 22./23. April 2024 unter dem Vorsitz von Nationalrat Thomas Aeschi (SVP/ZG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Karin Keller-Sutter und von Bundesrat Guy Parmelin in Bern getagt.