Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) unterstützt den Entwurf des Bundesrats für eine Änderung des Covid-19-Gesetzes (20.084) in den wesentlichen Punkten. In der Gesamtabstimmung hat sie der Vorlage einstimmig zugestimmt.

Die Kommission hat sich vor dem Hintergrund der gestern verabschiedeten Anträge ihrer Schwesterkommission (Medienmitteilung WAK-N vom 27. November 2020) mit der Vorlage des Bundesrats befasst.

In der zentralen Frage, welche Umsatzschwelle für den Anspruch auf Härtefallmassnahmen festgelegt werden soll (Art. 12), beantragt die Kommission eine Abweichung vom Antrag der WAK-N. Mit 8 zu 5 Stimmen möchte sie diese – wie der Bundesrat – bei 100'000 Franken belassen, im Sinne eines Kompromisses jedoch präzisieren, dass in begründeten Fällen auch ein tieferer Umsatz geltend gemacht werden kann. Auch eine Berücksichtigung des Anteils an ungedeckten Fixkosten lehnt die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Aus ihrer Sicht würde dies zu grossen Komplikationen im Vollzug führen.

Im Bereich der Unterstützung für Sportvereine (Artikel 12b) beantragt die Kommission mit 7 zu 6 Stimmen dem Entwurf des Bundesrats zu folgen. Die Mehrheit will hier in erster Linie eine Differenz zum gestrigen Beschluss ihrer Schwesterkommission schaffen, die präzisiert hatte, dass nicht mehr jeder einzelne Lohn, sondern das durchschnittliche Einkommen der direkt am Spielbetrieb beteiligten Angestellten zu reduzieren ist. Eine sehr ähnliche Lösung beantragte auch die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur. Die Frage verdient aus Sicht der WAK-S im Rahmen der Differenzbereinigung noch eine vertieftere Prüfung.

Keine Unterstützung findet der Antrag der WAK-N, dass der Bundesrat dort, wo Leistungserbringer im Gesundheitswesen ihre Leistungen einschränken oder einstellen müssen, die Abgeltung der Kosten regeln soll (Art. 3). Die Kommission ist einhellig der Auffassung, dies sei Sache der Kantone.

Wie ihre Schwesterkommission befürwortet auch die WAK-S grundsätzlich die Möglichkeit, bei Verstössen gegen die Maskentragpflicht oder die vorgeschriebenen Schutzkonzepte eine Ordnungsbusse verhängen zu können. Sie schliesst sich mit 7 zu 3 Stimmen der von ihrer Schwesterkommission vorgenommen Präzisierung an.

Die Anträge der mitberichtenden Kommissionen ebenso wie verschiedene Anträge im Zusammenhang mit der Entschädigung des Erwerbsausfalls, der Arbeitslosenversicherung und der Sozialabgaben werden dem Rat als Minderheitsanträge unterbreitet. Die Kommissionsmehr will in diesen Fragen überall dem Entwurf des Bundesrats folgen.

Die Kommission hat am 27. November 2020 teilweise dem Vorsitz von Ständerat Pirmin Bischof (CVP/SO) und teilweise unter dem Vorsitz von Ständerat Roberto Zanetti (SP/SO) und in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.