Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) begrüsst die Verrechnungssteuerreform, beantragt allerdings, diese Steuer nur für Erträge aus Obligationen abzuschaffen, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ausgegeben werden. Sie befürwortet ausserdem ein zeitlich gestaffeltes Inkrafttreten der Reform.

Die Kommission beantragt mit 8 zu 4 Stimmen, auf die Vorlage 21.024 einzutreten, mit der die Verrechnungssteuer auf Zinserträgen weitgehend abgeschafft und die Umsatzabgabe auf Schweizer Obligationen aufgehoben werden soll. Die Reform ist nach Meinung der Mehrheit gerade jetzt, wo die Schweiz allenfalls den Mindeststeuersatz für Unternehmen im Rahmen der OECD-Steuerreform anheben muss, besonders zu begrüssen.

In den Augen der Kommissionsminderheit hingegen ist das Timing der Vorlage schlecht gewählt. Sie hält es für inakzeptabel, dass dem Finanzplatz Schweiz neuerlich ein Steuergeschenk gemacht werden soll, und befürchtet zudem, dass die Schwächung des Sicherungszwecks infolge der Teilabschaffung der Verrechnungssteuer die Steuerhinterziehung begünstigt. Ein Antrag auf Rückweisung des Geschäfts an den Bundesrat mit dem Auftrag, zur Stärkung dieses Sicherungszwecks ein vereinfachtes Zahlstellensystem einzuführen, wurde allerdings mit 8 zu 4 Stimmen abgelehnt.

In der Detailberatung beantragt die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen, die Verrechnungssteuer nur für Erträge aus Obligationen abzuschaffen, die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ausgegeben werden. Nach Auffassung der Kommission könnten so Steuerausfälle verringert werden, ohne dass das Hauptziel der Vorlage infrage gestellt wird. Um die Schweizer Wirtschaft so rasch wie möglich von den positiven Auswirkungen dieser Reform profitieren zu lassen, beantragt die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen, die Reform zeitlich gestaffelt in Kraft zu setzen. Während die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationenzinsen bereits per 1. Januar 2023 erfolgen soll, hätte der Bundesrat darüber zu entscheiden, wann die anderen Reformmassnahmen, deren Umsetzung mehr Zeit in Anspruch nimmt, in Kraft treten sollen.

Im Weiteren ist die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen dem Beschluss des Nationalrates gefolgt, die Abschaffung der Verrechnungssteuer auszuweiten auf die Zinsen von indirekt über einen Schweizer Anlagefonds gehaltenen Obligationen. Mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission allerdings den Beschluss des Nationalrates abgelehnt, wonach ein Verrechnungssteuerabzug oder die Verweigerung einer Steuerrückerstattung nicht allein mit Formmängeln begründet werden kann.

Die Kommission wird die Beratung der Vorlage an ihrer Sitzung vom 18. November 2021 fortführen, damit das Geschäft in der Wintersession vom Ständerat behandelt und die Differenzen möglichst ebenfalls abgeschlossen werden können.

2. Vorberatung des VAG abgeschlossen

Bereits im Juli war die WAK-S auf die Vorlage zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG, 20.078) eingetreten (vgl. Medienmitteilung vom 2. Juli 2021), nun hat sie die Detailberatung geführt und das Gesetz in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Die WAK-S beantragt ihrem Rat weitestgehend, dem Nationalrat zu folgen, insbesondere auch, was die Unterstellung der Versicherungszweckgesellschaften unter das Gesetz und die Erleichterungen für Rückversicherer angeht. Allerdings will sie die Bestimmungen zu den Ombudsstellen, die der Nationalrat aus der Vorlage gestrichen hat, wie vom Bundesrat beantragt beibehalten (11 zu 1 Stimmen). Ausserdem beantragt sie beim Sanierungsrecht oppositionslos einige technische Anpassungen, die Klarheit schaffen darüber, welche Instrumente bei einem drohenden Konkurs bzw. im Sanierungsfall wie eingesetzt werden. Schliesslich will die Kommission den vom Nationalrat aufgenommenen Artikel 31b, wonach Versicherungsunternehmen im Bereich der Zusatzversicherung zur Krankenversicherung den Leistungserbringern gegenüber gemeinsam verhandeln können, wieder aus der Vorlage streichen (6 zu 6 Stimmen, Stichentscheid des Präsidenten). Zu verschiedenen Kommissionsbeschlüssen liegen Minderheitsanträge vor. Das Geschäft wird in der Wintersession vom Ständerat behandelt.

3. Keine Öffnung von Dienstleistungsbetrieben am Sonntag

Mit 8 zu 2 Stimmen spricht sich die WAK-S gegen den Beschluss ihrer Schwesterkommission aus, der parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Daniela Schneeberger (20.415) Folge zu geben. Die Initiative hat zum Ziel, dass neben Verkaufsgeschäften auch Dienstleistungsbetriebe an bis zu vier von den Kantonen bezeichneten Sonntagen pro Jahr öffnen dürfen. Aus Sicht der WAK-S ist dieses Bedürfnis nicht ausgewiesen. Auch kürzlich erfolgte kantonale Volksabstimmungen hätten gezeigt, dass die Bevölkerung einer Ausweitung von Sonntagsverkäufen oder Ladenöffnungszeiten sehr kritisch gegenübersteht.

4. Mitbericht zur Revision des Postorganisationsgesetzes

Im Rahmen eines Mitberichts an die zuständige KVF-S hat sich die Kommission ausserdem mit dem Entwurf des Bundesrates zur Änderung des Postorganisationsgesetzes (POG) (21.048) befasst. Die WAK-S hat entschieden, vor einer Stellungnahme den Bericht der Expertenkommission Grundversorgung Post abzuwarten, die im Auftrag des UVEK und der Finanzverwaltung zurzeit konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der Grundversorgung im Bereich von Post- und Zahlungsverkehrsdiensten erarbeitet. Die WAK stellt fest, dass ein enger Zusammenhang zwischen Zulassung von Postfinance zum Hypothekar- und Kreditmarkt und ihrer Privatisierung besteht und deshalb der Mitbericht der WAK notwendig und wichtig ist. Ebenso ist eine allfällige Privatisierung mit der Grundversorgungsstrategie abzustimmen. Aus diesem Grund entscheidet die Kommission über den Mitbericht erst, wenn der Bericht der vom Bundesrat eingesetzten Expertenkommission vorliegt.

5. Weitere Beschlüsse

Weiter beantragt die Kommission dem Ständerat mit 5 zu 3 Stimmen (keine Enthaltungen), die Motion 18.3183 (Von den Agrarpreisen zu den Konsumentenpreisen. Transparente Statistiken!) anzunehmen. Sie ist mehrheitlich der Meinung, eine grössere Preis- und Margentransparenz liege im Interesse der Konsumenten, der Landwirtschaft wie auch des Detailhandels.

Mit 5 zu 4 Stimmen (keine Enthaltungen), beantragt die Kommission eine Motion (18.3949) zur Förderung der Vertragslandwirtschaft abzulehnen. Die Mehrheit ist wie der Bundesrat der Auffassung, es gebe bereits genügend – öffentliche und private – Programme, die eine regionale Landwirtschaft und den direkten Kontakt zwischen Konsumentinnen und Konsumenten und Landwirtschaftsbetrieben fördern. Eine Minderheit beantragt die Annahme der Motion.

Ausserdem beantragt die WAK-S mit 7 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen, die Motion 18.3711 in einer geänderten Fassung anzunehmen. Der Bundesrat soll durch eine Verordnungsanpassung gewährleisten, dass die Auszahlung der Verkäsungszulage jenen Verarbeitern verweigert wird, die durch das Unterschreiten von Mindestpreisen bei Milchproduzenten Preisdumping betrieben und das Käseabkommen mit der EU unterlaufen. Von einer Abstufung der Verkäsungszulage nach Fettgehalt des Käses sei aber abzusehen.

Die Beratung weiterer Motionen (18.3898, 20.3266, 18.4292, 19.4653) hat die Kommission auf eine spätere Sitzung verschoben.

Die Kommission hat am 28./29. Oktober 2021 unter dem Vorsitz von Ständerat Pirmin Bischof (Mitte/SO) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.