Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates begrüsst mehrheitlich, dass der Bundesrat die Umsetzung des parlamentarischen Auftrags zur Einführung der Individualbesteuerung an die Hand nimmt. Allerdings machte die Diskussion auch deutlich, dass sowohl in grundsätzlichen als auch in Detailfragen noch Uneinigkeit besteht.

2020 hatte das Parlament die Ausarbeitung einer Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung in die Legislaturplanung 2019-2023 aufgenommen, worauf der Bundesrat eine Auslegeordnung verschiedener Individualbesteuerungsmodelle (reine Individualbesteuerung, modifizierte Individualbesteuerung, Ecoplan-Modell) erstellte und das Finanzdepartement (EFD) mit der Ausarbeitung einer Botschaft beauftragte. Im Zuge dieser Arbeiten konsultiert das EFD nun die beiden WAK, damit diese die politische Stossrichtung vorgeben. Nach eingehender Diskussion hat sich die WAK-S mit 7 zu 6 Stimmen für ein modifiziertes Ecoplan-Modell (mit Haushaltsabzug) als Basis für die auszuarbeitende Vorlage ausgesprochen. Dieses Modell beinhaltet den grössten Erwerbsanreiz, legt aber kein besonderes Augenmerk auf die Abschaffung der Heiratsstrafe. Ein Teil der Kommission würde deshalb eine Vorlage auf der Grundlage der modifizierten Individualbesteuerung vorziehen, was die Heiratsstrafe stärker abbauen würde, jedoch einen kleineren Erwerbsanreiz zur Folge hätte. Auch die WAK-N wird sich noch mit dem Thema befassen, anschliessend soll die Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet werden.

2. Massentierhaltungsinitiative und Gegenentwurf

Wie im Nationalrat finden auch in der WAK-S weder die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» (21.044) noch der direkte Gegenentwurf des Bundesrats eine Mehrheit. Die Kommission beantragt mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf letzteren nicht einzutreten, und mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Auch argumentativ schliesst sich die Kommission dem Nationalrat an. Sie verweist darauf, dass die Tierschutzbestimmungen in der Schweiz bereits heute zu den weltweit strengsten gehören und die Initiative verschiedene in der Botschaft des Bundesrats aufgezeigte Probleme und einen Wettbewerbsnachteil für die Landwirtschaft mit sich bringen würde. Eine Minderheit sieht im direkten Gegenentwurf des Bundesrates einen vernünftigen Kompromiss, gerade vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Wandels des Konsumverhaltens und des landwirtschaftlichen Strukturwandels. Auch für die Annahme der Volksinitiative liegt im Hinblick auf die Debatte im Ständerat ein Minderheitsantrag vor.

3. Leibrentenbesteuerung soll flexibilisiert werden

Die Kommission ist, wie auch der Bundesrat, der Meinung, dass Leibrenten und ähnliche Vorsorgeformen der Säule 3b bei der aktuellen Zinslage zu hoch besteuert werden. Sie ist deshalb diskussionslos auf die entsprechende Vorlage (21.077, Bundesgesetz über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen) eingetreten und hat ihr in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt. Die Vorlage hat zum Ziel, den steuerbaren Anteil von Leibrenten flexibel an das Zinsniveau zu binden, statt dass wie bisher 40 Prozent als pauschaler Ertragsanteil besteuert werden. Die Kommission ist der Ansicht, es sei überfällig, die Besteuerung von Leibrenten der Zinslage anzupassen. Ausserdem könnten die resultierenden Mindereinnahmen bei höheren Zinsen zum Teil wieder eingeholt werden, da der Ertragsanteil dann ebenfalls steigen würde.

4. Diskussion zum Thema «Staatsfonds»

Vor dem Hintergrund einer von Ständerat Beat Rieder eingereichten Motion, welche die Errichtung eines souveränen Staatsfonds verlangt (20.3416), hat sich die Kommission intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt. Sie hat dazu eine Anhörung durchgeführt, in deren Rahmen neben der Schweizerischen Nationalbank auch Vertreter der Kantone (FDK), der Wirtschaft (economiesuisse), der Arbeitnehmenden (Gewerkschaftsbund) und der Wissenschaft zu Wort kamen. In der anschliessenden Diskussion zeigte sich, dass die Meinungen in der Kommission weit auseinandergehen, die Idee eines Staatsfonds jedoch grundsätzlich mit Kritik rechnen muss. Weil der Text der Motion, die bereits im Mai 2020 eingereicht wurde, vor allem auf die Bewältigung der Folgen der Corona-Krise Bezug nimmt und daher in einigen Punkten nicht mehr aktuell ist, zog der Motionär sie im Anschluss an die Debatte in der Kommission zurück.

5. Gegen wettbewerbsverzerrende Praktiken im Kraftfahrzeughandel

Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, eine Motion von Nationalrat Gerhard Pfister anzunehmen. Die Motion (18.3898) fordert den Bundesrat dazu auf, die Bestimmungen der Bekanntmachung der Wettbewerbskommission über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel (KFZ-Bekanntmachung) in eine rechtlich verbindliche Regelung einfliessen zu lassen. Die Kommission unterstützt dieses Vorhaben und will damit die KMU-Fahrzeughändler vor wettbewerbsverzerrenden Praktiken schützen.

6. Weitere Beschlüsse

Die Kommission beantragt ihrem Rat bei der Motion 21.3004, «Anpassung der Suisse-Bilanz und deren Grundlagen an die effektiven Verhältnisse», einstimmig Zustimmung zur vom Nationalrat geänderten Version.

Auch bei der Motion 19.3734, «Mängel im Chemikalienrecht beseitigen zur Stärkung des Werkplatzes Schweiz», beantragt die WAK-S Zustimmung zur vom Nationalrat geänderten Fassung. Dieser Entscheid fiel mit 9:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Die Motion 18.4292 lehnt die Kommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen als überflüssig ab. Beim Vollzug des Meldeverfahrens der Verrechnungssteuer bestehe heute eine sachgerechte Praxis, die mit Augenmass angewendet werde.

Mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltungen unterstützt die WAK-S die Motion 18.3718. Die Motion verlangt die Berechnung des Beteiligungsabzugs anzupassen, damit alle Branchen vom Mechanismus profitieren können, der heute nur für systemrelevante Banken gilt. Dieses Anliegen bleibe insbesondere vor dem Hintergrund der OECD-Mindestbesteuerung aktuell und solle im Rahmen von deren Umsetzung weiter geprüft werden.

Die Kommission hat am 13./14. Januar 2022 unter dem Vorsitz von Ständerat Alex Kuprecht (SVP/SZ) und teilweise in Anwesenheit der Bundesräte Alain Berset, Ueli Maurer und Guy Parmelin in Bern getagt.