Die Kommission unterstützt die Einführung einer staatlichen Liquiditätssicherung für systemrelevante Banken (PLB) nach wie vor, will dieses Instrument jedoch im Kontext mit weiteren Too-big-to-fail-Instrumenten diskutieren. Sie sistiert deshalb die Beratung der Vorlage 23.062 bis zum Erscheinen des Analyseberichts des Bundesrats. In der Zwischenzeit können offene Fragen vertieft werden.

Wie geplant hat die Kommission die Beratung der Vorlage 23.062, mit der eine staatliche Liquiditätssicherung (Public Liquidity Backstop, PLB) für systemrelevante Banken eingeführt werden soll, fortgesetzt. Im Lauf der Diskussion stellte sich immer deutlicher heraus, dass eine Reihe von grundlegenden Fragen aus Sicht der Kommission noch nicht abschliessend geklärt ist. So wäre unter anderem genauer zu beleuchten, unter welchen Bedingungen eine Bank als systemrelevant gelten soll, inwieweit der PLB den Wettbewerb unter den Banken beeinflusst, ob er ausschliesslich als Sanierungs- oder auch als Liquidationsinstrument zu konzipieren ist und zu welchem Zeitpunkt die geplante Abgeltung seitens der Banken fällig werden sollen. Diese Fragen bilden zugleich Schnittstellen zur geplanten Revision der Too-big-to-fail-Gesetzgebung. Sinnvollerweise sollte der für Frühjahr 2024 angekündigte Analysebericht des Bundesrats deshalb abgewartet werden, damit die verschiedenen Instrumente im Gesamtkontext beurteilt werden können.

Eine knappe Kommissionsmehrheit möchte drei international verbreitete Aufsichts- und Sanktionsinstrumente nicht mehr länger evaluieren, sondern vorziehen und so bald wie möglich einführen: Das Senior Manager Regime, mit dem individuelle Manager-Verantwortlichkeiten klar zugeordnet werden können, eine Bussenkompetenz der FINMA und die Veröffentlichung von Stresstests systemrelevanter Banken. Die WAK-S hat mit Stichentscheid ihres scheidenden Präsidenten eine entsprechende Kommissionsmotion eingereicht (23.4336).

Eigenmietwertbesteu​erung: WAK-S bestätigt ihre früheren Beschlüsse

Bereits im Juni (vgl. Medienmitteilung vom 20. Juni 2023) hatte die Kommission bezüglich Systemwechsel beim Eigenmietwert (17.400) beschlossen, bei den verbleibenden Differenzen zum Nationalrat – Zweitwohnungen und Schuldzinsenabzug – an der Position des Ständerates festzuhalten: Sie will den Systemwechsel nur für den Erstwohnsitz und sie will einen Schuldzinsenabzug im Umfang von bis zu 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge zulassen. Sie hatte damals die Verwaltung mit Abklärungen im Hinblick auf Erleichterungen für Unternehmensübergaben beauftragt und prüfen lassen, ob in solchen Fällen allenfalls höhere Schuldzinsenabzüge möglich wären. Im Interesse einer konsequenten Steuerreform und einer Senkung der Pro-Kopf-Verschuldung verzichtet sie nun jedoch darauf, ihrem Rat weitere Abzüge zu beantragen. Das Geschäft kommt in der Wintersession in den Ständerat.

Weitere B​​eschlüsse

Die WAK-S beantragt ihrem Rat mit 11 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung, die Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Arabischen Emiraten (23.043) zu genehmigen.

Die ursprünglich geplante Detailberatung des Kartellgesetzes (23.047) und die Behandlung der Motion Français (23.3224) mussten aus zeitlichen Gründen auf das erste Quartal 2024 verschoben werden. 

Die Kommission hat sich von der Verwaltung über den Stand der Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung in der Schweiz informieren lassen. Seit der Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 hat die OECD ihre Richtlinien angepasst und es zeichnet sich ausserdem ab, dass weniger Staaten als ursprünglich erwartet die Mindestbesteuerung bereits per 1. Januar 2024 einführen werden. Dieser veränderten Ausgangslage sollte aus Sicht der WAK-S im Interesse der Unternehmen in der Schweiz Rechnung getragen werden. Sie empfiehlt deshalb dem Bundesrat eine Verschiebung der Inkraftsetzung der Mindestbesteuerung um vorerst um ein Jahr zu prüfen.

Die Kommission hat am 9. November 2023 unter dem Vorsitz von Ständerat Alex Kuprecht (SVP/SZ) in Bern getagt und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Karin Keller-Sutter in Bern getagt.