Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates hat mit der Vorberatung zur Änderung des Gentechnikgesetzes begonnen. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten und die Kommission hat mit der Detailberatung angefangen. Der Bundesrat beantragt, das Ende 2017 auslaufende Moratorium um 4 Jahre zu verlängern

​Die WBK-N hat den Entwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes vorberaten (16.056 n Gentechnikgesetz. Änderung). Diese Vorlage besteht aus mehreren Elementen: Einerseits schlägt der Bundesrat vor, das bestehende Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Landwirtschaft, welches im Dezember 2017 endet, um weitere vier Jahre, also bis im Dezember 2021, zu verlängern. Andererseits soll nach Ablauf dieses Moratoriums gegebenenfalls der konzentrierte Anbau von GVO unter gewissen Auflagen in bestimmten Anbaugebieten in einer abgeschotteten Produktion möglich sein. Dafür sollen die rechtlichen Grundsätze bezüglich der Koexistenz zwischen GVO und nicht-GVO sowie der Schaffung von sogenannten GVO-Anbaugebieten ergänzt werden.

Im Vorfeld der Eintretensdebatte hat die Kommission Anhörungen durchgeführt. Hierfür wurden Vertreter vom Nationalfondsprojekt 59 (NFP 59, „Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen"), der Fédération Romande des Consommateurs (FRC), des Schweizer Bauernverbandes (SBV), des Forums Genforschung der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) und aus der Wissenschaft eingeladen. In diesem ersten Teil der Diskussion wurden insbesondere die rechtlichen Aspekte des Moratoriums und der Koexistenz besprochen. Es wurden allfällige Risiken, aber auch mögliche Vorteile der Gentechnik diskutiert.

Die Kommission ist ohne Opposition auf das Geschäft eingetreten. Die Detailberatung wird in einer nächsten Sitzung weitergeführt.

Die Kommission hat am 20. Oktober 2016 unter dem Vorsitz von Nationalrat Felix Müri (SVP, LU) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Doris Leuthard, in Bern getagt.