​Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates hat den Entwurf zum Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe 15.077 in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Sie will entgegen der Vorlage des Bundesrates auch die Masterstufe im Bereich Pflege gesetzlich regeln.

​Die Kommission lobt den Gesetzesentwurf und ist von dessen Relevanz überzeugt. Besonders begrüsst wird, dass mit der Vorlage gesamtschweizerisch einheitliche Anforderungen an das Gesundheitspersonal gestellt werden, was die Qualität der Ausbildung und der Ausübung der Gesundheitsberufe fördert und letzten Endes auch der Patientensicherheit zugutekommt.

Bei der Detailberatung des Gesetzesentwurfs hat sich gezeigt, dass die Kommission der Vorlage des Bundesrates grundsätzlich folgt. In einem Punkt jedoch weicht die Kommission vom Vorschlag des Bundesrates ab. Entgegen dem bundesrätlichen Entwurf, der nur die Bachelorstufe regelt, will sie mit 7 zu 6 Stimmen zusätzlich die Regelung von Ausbildung und Berufsausübung der Masterstufe in Pflege mit Schwerpunkt APN (Advanced Practice Nurse) im Gesetz festschreiben. Die Kommission anerkennt, dass Masterabsolventinnen und -absolventen im Bereich der Pflege bereits heute erweiterte Aufgaben in der medizinischen Grundversorgung wahrnehmen. Sie macht geltend, dass die gesetzliche Regelung der Masterstufe im Bereich Pflege die Patientensicherheit erhöht und die interprofessionelle Zusammenarbeit weiter fördert. Eine grosse Minderheit will in diesem Punkt dem Bundesrat folgen. Sie beurteilt die Regelung der Masterstufe im Bereich Pflege als verfrüht, da noch kein klares Berufsprofil vorliegt. Ausserdem befürchtet sie bei der Umsetzung einen zusätzlichen Aufwand für die Kantone und die Forderung nach höheren Löhnen.

Die Kommission hat ausserdem über die Regelung der Berufsbezeichnungen diskutiert. Ein Antrag, diese im Gesetz festzuschreiben und die Strafbestimmungen bei deren unbefugter Verwendung anzupassen, unterlag mit 5 zu 8 Stimmen. Die Minderheit weist darauf hin, dass mit einer gesetzlichen Regelung der Berufsbezeichnungen auf Stufe FH Missbräuche verhindert werden könnten.

Die Kommission hat sich ausserdem von den Departementsvorstehern des EDI und des WBF über die Prioritäten informieren lassen, welche in der laufenden Legislatur die Bereiche der WBK betreffen.

 

Die Kommission hat am 15. Februar 2016 unter dem Vorsitz von Ständerätin Brigitte Häberli-Koller (CVP, TG) und teilweise im Beisein von Bundespräsident Johann N. Schneider-Ammann und Bundesrat Alain Berset in Bern getagt.

 

 

Bern, 15. Februar 2016 Parlamentsdienste