Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates hat die Vorlage des Bundesrates zur Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (16.055) vorberaten. Mit Stichentscheid der Präsidentin (6 zu 6 Stimmen) beantragt sie dem Ständerat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie macht insbesondere geltend, dass die bestehenden Finanzhilfen bereits zweimal verlängert wurden und dass der Gegenstand der Vorlage in den Zuständigkeitsbereich der Kantone und Gemeinden falle. Eine Minderheit beantragt, auf die Vorlage einzutreten.

16.055

Die Vorlage des Bundesrates setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Zum einen sollen in einem Zeitraum von fünf Jahren Finanzhilfen an die Kantone ausgerichtet werden mit dem Ziel, dass Kantone und Gemeinden ihre Subventionen zugunsten der familienergänzenden Kinderbetreuung erhöhen. Für dieses Anreizsystem sieht der Bundesrat insgesamt 82,5 Millionen vor. Zum anderen sollen im selben Zeitraum Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebots auf die Bedürfnisse der Eltern unterstützt werden. Dafür sind maximal 14,3 Millionen vorgesehen.

Die Kommission unterstreicht grundsätzlich die Bedeutung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und begrüsst die unterschiedlichen Massnahmen des Bundes in diesem Bereich. Sie verweist dabei insbesondere auf das aktuelle Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, dessen Geltungsdauer bereits zweimal verlängert wurde und auf dessen Grundlage bis im Januar 2019 die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen weiterhin unterstützt wird. Beim vorliegenden Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes seien jedoch mehrheitlich Finanzhilfen vorgesehen, die nicht direkt auf die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen abzielten, sondern auf die finanzielle Entlastung erwerbstätiger oder sich in Ausbildung befindlicher Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung. Diesbezüglich sieht die Kommission aber in der am 30. September 2016 vom Bundesrat angekündigten Vorlage zur steuerlichen Entlastung der Eltern auf Bundesebene den zweckdienlicheren Weg (vgl. Medienmitteilung des Bundesrates).

Zusätzlich monierte die Kommission das mit der Vorlage angestrebte Anreizsystem: Denjenigen Kantonen, die zusätzliche Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung vorsähen, würden im ersten Jahr zwar Finanzhilfen im Umfang von 65 Prozent dieser Erhöhung gewährt, im dritten und letzten Jahr jedoch nur noch im Umfang von 10 Prozent. Damit gelte es zu befürchten, dass die Finanzhilfen innert kurzer Zeit eine Lastenverlagerung auf die Kantone oder Gemeinden nach sich ziehen würden.

Eine Minderheit beantragt dem Rat, auf die Vorlage einzutreten. Sie weist darauf hin, dass die Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung weiterhin sehr hoch seien und eine finanzielle Entlastung der Familien vonnöten sei, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken. Die Minderheit sieht in der Vorlage eine wichtige Massnahme, um das Potenzial insbesondere von Frauen zur Integration in den Arbeitsmarkt besser auszuschöpfen, was einem zentralen Anliegen der Fachkräfteinitiative entspricht.

Praktikumsplätze in privaten Praxen und ausserklinischen Bereichen

Ferner befasste sich die Kommission mit der Motion 16.3264 der SGK-N, die zum Ziel hat, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Privatpraxen und andere ambulante Leistungserbringer für Studierende der Fachhochschulstudiengänge Physiotherapie, Ergotherapie, Hebamme sowie Ernährung und Diätetik Ausbildungsplätze anbieten können. Die praktische Ausbildung der genannten Studiengänge findet heute ausschliesslich in den Spitälern statt, dies obwohl nach Ausbildungsabschluss rund die Hälfte der genannten Gesundheitsfachpersonen in einem ambulanten Setting tätig ist. Dies bedeutet, dass die Studierenden während ihrer Ausbildung nur in einen Teil der relevanten Tätigkeitsbereiche und Berufsfelder in der Praxis Einblick erhalten, was die Ausbildungsqualität gefährdet.

Die Kommission anerkennt, dass hier Handlungsbedarf besteht, unterstützt aber nicht die von der Motion vorgeschlagene Lösung. In Bezug auf die Finanzierung hält die WBK-S fest, dass das KVG grundsätzlich nicht dafür bestimmt ist, die Ausbildungsfinanzierung zu gewährleisten, sondern Krankheitsrisiken und die damit einhergehenden Kosten versichern soll. Aus diesem Grund beantragt sie dem Rat mit 6 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion abzulehnen.

Die WBK-S hat ebenfalls die Motion 15.4016 (Gmür Alois) «Zeltplätze der Jugendorganisationen. Bessere Rahmenbedingungen» behandelt. Sie beantragt dem Ständerat einstimmig, die Motion abzulehnen. Der Nationalrat hatte sie im September 2016 angenommen. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit Jugendorganisationen ungenutzte Schiess- und Übungsplätze der Armee vereinfacht erwerben können. Den Jugendorganisationen, wie beispielsweise Pfadi, Jungwacht oder Blauring, sollen diese Flächen langfristig als Zeltlagerplätze dienen. Die Kommission ist der Ansicht, dass beim Verkauf der betroffenen Grundstücke eine Bevorzugung von Jugendorganisationen anderen gegenüber problematisch wäre. Eine Nutzung der ehemaligen Schiessplätze für Zeltlager könnte ausserdem in Konkurrenz zu anderen Interessen, wie zum Beispiel dem Naturschutz, stehen.

Die Kommission hat am 7. November 2016 unter dem Vorsitz von Ständerätin Brigitte Häberli-Koller (CVP, TG) und teilweise im Beisein von Bundesrat Alain Berset in Bern getagt.