Mit dem vorliegenden Gesetz soll ein befristeter Fonds geschaffen werden, der für die aktuelle Programmperiode von Horizon Europe die finanziellen Mittel zugunsten der Schweizer Forschung besser absichert und so die weitere Planung für den Forschungsplatz in der Phase der Nicht-Assoziierung verbessert.

Gegenwärtig gilt die Schweiz bei Horizon Europe und den damit verbundenen Programmen und Initiativen (Euratom-Programm, ITER und Digital Europe Programme DEP) als nicht assoziierter Drittstaat. Die Nicht-Assoziierung bringt erhebliche Nachteile für den Forschungsstandort Schweiz mit sich. Neben den folgenschweren Projekt- und Netzwerkverlusten zeigt sich die Forschungsgemeinschaft in der aktuellen Lage verunsichert hinsichtlich Finanzierungstabilität.

Um die Finanzierungsbasis zu stabilisieren, will die Kommissionsmehrheit mit der vorliegenden Vorlage ein befristeter Fonds zur Finanzierung der internationalen Forschungszusammenarbeit und zur Förderung der wissenschaftlichen Exzellenz der Schweizer Forschung (Horizon-Fonds) schaffen. In den Horizon-Fonds werden die in einem gegebenen Jahr im Voranschlag eingestellten Mittel für den Pflichtbeitrag der Schweiz an die EU eingelegt, wenn diese Mittel aufgrund eines fehlenden Assoziierungsabkommens der Schweiz nicht an die EU fliessen. Daraus können auch die Übergangs- und Ergänzungsmassnahmen finanziert werden. Damit soll eine ähnlich stabile Finanzierungsgrundlage wie im Fall einer Assoziierung erzielt werden. Der Fonds wird folglich nicht zusätzliche Mittel binden, sondern die bereits gesprochenen Gelder für die Schweizer Forschung sichern (vgl. dazu den Beschluss des Parlamentes vom 16. Dezember 2020: Bundesbeschluss über die Finanzierung der Schweizer Beteiligung an den Massnahmen der Europäischen Union im Bereich Forschung und Innovation in den Jahren 2021-2027). Allfällige Kreditreste verbleiben im Fonds, die Alimentierung des Fonds steuert das Parlament über den Budgetweg, die Schuldenbremse wird eingehalten. Die Transparenz über den Mitteleinsatz wird verbessert.

Der Horizon-Fonds soll bestehen, solange sich die Schweiz nicht am gesamten EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation beteiligen kann. Die Kommission bekräftigt, dass die Vollassoziierung das primäre Ziel bleibt. Die Kommission hat dem Vorhaben mit 12 zu 1 Stimmen zugestimmt. Die Minderheit der Kommission lehnt die Vorlage ab, weil sie der Ansicht ist, der Horizon-Fonds schaffe gegenüber den aktuellen Übergangsmassnahmen keine Verbesserung der Lage und führe zu einem administrativen Mehraufwand.

Anlass zur Vorlage gaben die beiden Standesinitiativen 21.327 und 21.328 «Massnahmen für eine Vollassoziierung der Schweiz am Forschungsprogramm Horizon Europe», die von den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt am 18. November 2021 eingereicht wurden.

Die Unterlagen zur Vernehmlassung können auf folgenden Seiten abgerufen werden:

Die Stellungnahmen sind elektronisch (bitte nebst einer PDF-Version auch eine Word-Version) bis am 15. Februar 2023 an folgende Email-Adresse zu senden: vernehmlassungen@sbfi.admin.ch