Im Mittelpunkt der Debatte stand der Vorschlag, als Voraussetzung für den Erhalt einer Betreuungszulage ein Mindesteinkommen des zweitanspruchsberechtigten Elternteils festzulegen. Mit diesem Modell, dem die Kommission mit 8 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt hat, soll die Erwerbstätigkeit der Eltern gefördert werden.
Die WBK-S hat ferner über die Empfehlung zur Volksinitiative 24.058 («Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle [Kita-Initiative]») Beschluss gefasst. Die erwähnte parlamentarische Initiative 21.403 dient als indirekter Gegenvorschlag zu dieser Volksinitiative. Mit 9 zu 4 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Die Kommissionsmehrheit erachtet die im indirekten Gegenvorschlag vorgesehenen Massnahmen, die zu den verschiedenen kantonalen Massnahmen hinzukommen, als ausreichend, um das Ziel, den Arbeitsmarktzugang von Eltern zu erleichtern, zu erreichen. Die Minderheit unterstützt die Volksinitiative, da der Gegenvorschlag in ihren Augen eine unzureichende Antwort auf die Bedürfnisse in Sachen familienergänzender Kinderbetreuung darstellt.
Die parlamentarische Initiative und die Volksinitiative kommen in der Herbstsession in den Ständerat.
WBK-S unterstützt Vorlage zur Stärkung der höheren Berufsbildung
Die WBK-S hat die Vorlage des Bundesrates zur Stärkung der höheren Berufsbildung beraten. Die Gesetzesrevision sieht mehrere Neuerungen vor: die Einführung eines Bezeichnungsrechts für die höheren Fachschulen; die Einführung der Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» für die Abschlüsse der höheren Berufsbildung; die Einführung von Englisch als zusätzliche mögliche Prüfungssprache bei eidgenössischen Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen sowie eine Flexibilisierung des Nachdiplomstudienangebots der höheren Fachschulen.
Die Kommission hat eingehend über die Titelzusätze diskutiert und mit 7 zu 5 Stimmen eine zusätzliche Unterscheidung in die Vorlage des Bundesrates aufgenommen: Der Titelzusatz lautet «Professional Master» bei einer eidgenössischen höheren Fachprüfung, «Professional Bachelor» bei einer eidgenössischen Berufsprüfung und «Professional Bachelor in» ergänzt durch die Fachrichtung, wenn der Titel durch einen eidgenössisch anerkannten Bildungsgang an einer höheren Fachschule erworben wurde. Eine Minderheit beantragt, an der Version des Bundesrates festzuhalten. Eine weitere Minderheit erachtet die Titelzusätze als unnötig und befürchtet insbesondere, dass diese Verwirrung stiften könnten.
Die Kommission hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
WBK-S tauscht sich mit EDK über Unterricht der Landessprachen aus
Die Kommission hat ihren Austausch mit der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) zum Unterricht der Landessprachen und zur Tendenz mehrerer Kantone, Englisch gegenüber Französisch zu bevorzugen, fortgesetzt. Im Anschluss an die Diskussion hat die WBK-S beschlossen, in einem Schreiben an die EDK ihre Besorgnis kundzutun. Diese Situation steht im Widerspruch zu den Fortschritten, die gemäss der 2023 durchgeführten Überprüfung der Grundkompetenzen (ÜGK) mit der Schulharmonisierung erreicht wurden, und zeugt von einer Schwächung des Konsenses von 2004 über den Sprachunterricht.
Die WBK-S weist darauf hin, dass die Beherrschung von mindestens zwei Landessprachen für den nationalen Zusammenhalt von grosser Bedeutung ist. Sie hält fest, dass es in erster Linie Sache der Kantone ist, die entsprechende Diskussion zu führen. Sie erinnert aber an den Verfassungsauftrag des Bundes in Sachen Harmonisierung der öffentlichen Bildung.
Die WBK-S möchte über die weiteren Arbeiten der EDK in dieser Angelegenheit informiert bleiben.
Die Kommission hat am 19. August 2025 unter dem Vorsitz von Ständerätin Mathilde Crevoisier Crelier (S, JU) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, Vorsteherin des EDI, und Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des WBF, in Bern getagt.