Im Rahmen des Mitberichtsverfahrens zum Entlastungspaket 27 (25.063) hat die WBK-S Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Bildung, Innovation, Forschung, Sport und Kultur angehört, darunter Vertreterinnen und Vertreter von swissuniversities, des ETH-Rates, des Schweizerischen Nationalfonds und von Innosuisse. Zudem hat sie Fragen der Diversität, Gleichstellung und Weiterbildung thematisiert. In diesem Zusammenhang hat sie sich auch mit dem Präsidenten der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) ausgetauscht.
Zu den Auswirkungen des Entlastungspakets im Kulturbereich hat die Kommission den Verband educationsuisse für die Schweizerschulen im Ausland sowie Pro Helvetia und den Verband der Museen der Schweiz angehört.
Basierend auf diesen Anhörungen hat die WBK-S beschlossen, einen Mitbericht mit folgenden Anträgen an die Finanzkommission zu richten:
- In den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation sollen bestimmte Sparmassnahmen weniger weitreichend sein. In den Augen der Kommission werden diese Bereiche durch die aktuell vorgeschlagenen Massnahmen zu stark belastet, weshalb die vorgesehenen Sparmassnahmen weniger weit gehen sollen (Annahme mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung).
- Die Einsparungen sollen ohne Gesetzesänderungen und ohne Lastenverschiebungen auf die Kantone im Hochschulbereich erzielt werden (Annahme mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung).
- An den im Massnahmepunkt 1.6.9 (Einfrieren der Ausgaben im Kulturbereich bis 2030) vorgesehenen Einfrierungen ist festzuhalten, die ab 2028 geplanten zusätzlichen Kürzungen von 3 Millionen Franken sollen jedoch auf andere Budgetpositionen als die Schweizerschulen im Ausland verteilt werden (Annahme mit 5 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen).
- Die Finanzierungen im NASAK-Bereich (Sportanlagen) sollen ohne eine Kürzung der Gelder für Jugend & Sport aufrechterhalten werden (Annahme mit 9 zu 1 Stimmen).
- Schliesslich beantragt die WBK-S, auf die Revision des Subventionsgesetzes zu verzichten und diese vom Entlastungspaket zu trennen, da sie es für notwendig hält, dass der Bundesrat vorgängig eine Folgeabschätzung durchführt. Dieser Antrag ist zurückzuführen auf die Unsicherheiten, die diese Änderung mit sich bringt, sowie auf die Befürchtungen, die von verschiedenen betroffenen Kreisen hinsichtlich der Plafonierung der öffentlichen Beiträge auf 50 Prozent der Kosten für die unterstütze Aufgabe geäussert wurden (Annahme mit 6 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen).
Kommission spricht sich für praxisintegrierende Bachelorstudiengänge (PiBS) aus
Die WBK-S hat der vom Bundesrat beantragten Änderung des Hochschulförderungs- und ‑koordinationsgesetzes (HFKG; 25.056) zugestimmt. Die in der Herbstsession vom Nationalrat abgesegnete Anpassung ermöglicht es Hochschulen, im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) Bachelorstudiengänge mit Praxisanteil in einem Unternehmen anzubieten. Diese innovativen Studiengänge waren bislang nur auf Verordnungsstufe geregelt, da sie sich in der Pilotphase befanden. Aufgrund der positiven Ergebnisse dieser Pilotphase sah sich der Bundesrat veranlasst, eine dauerhafte Rechtsgrundlage zu beantragen. Die Kommission ist von der Wirksamkeit dieses Ausbildungsmodells überzeugt und hat sich daher mit 10 zu 2 Stimmen für die Gesetzesänderung ausgesprochen. Mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie zudem, der Evaluation grössere Bedeutung beizumessen: Sollte der Hochschulrat unerwünschte Effekte feststellen, wird der Bund beauftragt, erneute Verhandlungen über die Ausgestaltung der Bachelorstudiengänge mit integrierter Praxis einzuleiten oder das Angebot gegebenenfalls ganz einzustellen.
Die Kommissionsminderheit lehnt den Gesetzesentwurf ab, da er ihrer Meinung mit dem aktuellen Bildungssystem nicht in Einklang zu bringen ist und mit ihm eine Gesetzesgrundlage für nur sehr wenig Personen geschaffen wird.
Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch: WBK-S unterstützt abgeänderte Fassung der Motion Gössi
Die WBK-S hat sich an ihrer Sitzung mit der vom Nationalrat abgeänderten Fassung der Motion Gössi 24.4596 befasst. Sie bekräftigt, dass beim Schutz des geistigen Eigentums vor Missbrauch durch künstliche Intelligenz (KI) dringender Handlungsbedarf besteht, und unterstützt deshalb das Motionsanliegen. Die Kommission anerkennt somit, dass es wichtig ist, andere Lösungsansätze zu prüfen, um sich an künftige Entwicklungen anpassen zu können und sicherzustellen, dass das Vorgehen der Schweiz abgestimmt ist auf die Reglementierungsbestrebungen anderer Staaten und der Europäischen Union.
Vor diesem Hintergrund beantragt die Kommission einstimmig die Annahme der abgeänderten Version. Diese bietet dem Bundesrat und der Verwaltung zusätzlichen Handlungsspielraum bei der Umsetzung, namentlich bei der Beurteilung der laufenden gesetzgeberischen Entwicklungen in der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten.
Zwischenbilanz des Gleichstellungsgesetzes
Die WBK-S hat Kenntnis genommen von der Zwischenbilanz des Gleichstellungsgesetzes (GlG), die der Bundesrat im März 2025 veröffentlicht hatte. Sie hat kritisch über die Ergebnisse dieser Bilanz diskutiert und ist darüber informiert worden, dass der Bundesrat die gesetzlich vorgesehene Schlussbilanz des GlG vor Ende 2027 vorlegen möchte. Die Kommission will die Zeit bis zur Schlussbilanz zur Vertiefung verschiedener Aspekte der Lohngleichheitsanalyse nutzen und wird deshalb an ihren nächsten Sitzungen Anhörungen durchführen.
Vor diesem Hintergrund hat sie beschlossen, über die Motion 21.3944 («Schluss mit den Lippenbekenntnissen. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit») sowie über die Petitionen 20.2001, 20.2002 und 21.2032 erst Ende 2027 zu befinden und auch die Beratung der Motion 23.4139 («Diskriminierungsfreie Schichtzulagen von der Lohngleichheitsanalyse ausnehmen») zu verschieben.
Ja zu einem Verfassungsartikel über digitale Behördenleistungen
Die Kommission hat die Motion 24.4045 vorberaten, wonach ein Verfassungsartikel eingeführt werden soll, der die Beziehungen zwischen dem verschiedenen staatlichen Ebenen im Bereich der digitalen Dienstleistungen regelt. Nach Kenntnisnahme des Berichts des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 23.3050 («Verbindliche Standards für die digitale Verwaltungslandschaft der Schweiz. Braucht es einen Digitalisierungsartikel in der Bundesverfassung?») hat die Kommission beschlossen, der zuständigen Kommission ihre Unterstützung für die Motion 24.4045 in einem Mitbericht zu signalisieren.
Die Kommission hat das Felslabor Mont Terri besichtigt, in dem international anerkannte Forschung zur geologischen Tiefenlagerung radioaktiver Abfälle und im weiteren Sinne zur Charakterisierung von Tonformationen betrieben wird. Sie hat von den laufenden Arbeiten Kenntnis genommen und sich von swisstopo über die Erwägungen des Bundesrates bezüglich des Engagements des Bundes orientieren lassen.
Die Kommission hat am 6./7. Oktober 2025 unter dem Vorsitz von Ständerätin Mathilde Crevoisier Crelier (S, JU) im Kanton Jura getagt. In diesem Rahmen hat sie am Campus de formation tertiaire StrateJ in Delémont getagt und hat das Felslabor Mont Terri in St. Ursanne und «Ô Vergers d’Ajoie» in Pruntrut besucht, wo sich das Schweizer Obst- und Brennereimuseum befindet. Sie hat zudem eine Delegation der jurassischen Kantonsregierung getroffen.