Die Volksinitiative richtet sich gegen lärmerzeugende Feuerwerkskörper; der indirekte Gegenentwurf folgt diesem Ansatz in seiner aktuellen Ausgestaltung. Andere pyrotechnische Gegenstände, wie etwa Wunderkerzen, sind bislang nicht explizit Gegenstand des indirekten Gegenentwurfs. Die WBK-S erachtet es jedoch als angezeigt, die im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe aufgeworfenen Fragen vertieft zu prüfen.
Die Kommission hat die Verwaltung beauftragt, unter Wahrung der föderalen Kompetenzordnung und der Subsidiarität verschiedene Aspekte sowie die Frage einer ergänzenden bundesrechtlichen Regelung solcher pyrotechnischen Gegenstände zu klären. Dabei soll auch geprüft werden, wie das Handeln der Kantone sinnvoll unterstützt werden kann, ohne deren Handlungsspielraum für adäquate und den lokalen Gegebenheiten angepasste Lösungen einzuschränken. Eine enge Koordination mit den Kantonen ist dabei vorgesehen.
Die WBK-S beabsichtigt, diese Abklärungen abzuschliessen, bevor sie ihren Entwurf dem Ständerat unterbreitet. Ziel ist es, die entsprechende Beratung im Ständerat in der Sommersession zu führen.
Keine allgemeine Pflicht zum Erlernen einer Zweitsprache für die Erlangung eines EFZ
Die WBK-S hat die Standesinitiative 25.304 vorgeprüft, mit welcher der Kanton Tessin verlangt, alle Verordnungen über die Berufsbildung dahingehend anzupassen, dass für die Erlangung eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) eine Zweitsprache erlernt werden muss. Sie beantragt einstimmig, der Initiative keine Folge zu geben.
Die Kommission ist der Ansicht, dass die spezifischen Bedürfnisse jedes Berufs auch weiterhin im Zentrum der Ausbildung stehen sollen. Sie erachtet deshalb es als zweckmässiger, wenn wie bisher die zuständige Organisation der Arbeitswelt (OdA) eine Empfehlung betreffend das Erlernen einer weiteren Sprache abgibt.
Die WBK-S hat Kenntnis genommen vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 23.3694 zum gleichen Thema. Sie stimmt den darin enthaltenen Empfehlungen des Bundesrates zu. Sie befürwortet insbesondere die Empfehlung, die Mobilität zu fördern, sowie die Empfehlung an die OdA und die Kantone, bei der Schaffung oder Reformierung von beruflichen Grundbildungen zu prüfen, ob das Erlernen einer zweiten Landessprache und/oder einer Fremdsprache in die Ausbildung aufgenommen werden soll.
Ablehnung einer Harmonisierung des Nachteilsausgleichs auf Bundesebene
Die Kommission hat die Motion 24.3100 vorberaten, welche den Bundesrat beauftragen möchte, Schülerinnen und Schüler mit Lernstörungen (DYS-Störungen) im Rahmen ihrer gymnasialen Ausbildung – Prüfungen eingeschlossen – die Nutzung eines Computers mit der entsprechenden Software zu erlauben.
Die Kommission beantragt mit 4 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen und Stichentscheid des Präsidenten, die Motion abzulehnen. Die Kommissionsmehrheit betont, dass die Rechtsgrundlagen für die gymnasiale Maturität jüngst revidiert wurden und die Kantone verpflichtet sind, Massnahmen zur Förderung der Chancengleichheit zu ergreifen. Sodann würden die konkreten Massnahmen zum Nachteilsausgleich in den Gymnasien in die Zuständigkeit der Kantone fallen. Im Übrigen wurde die Schweizerische Maturitätskommission bereits beauftragt, landesweit verpflichtende Richtlinien für den Nachteilsausgleich auszuarbeiten, mit denen erreicht werden soll, dass den besonderen Bedürfnissen der betreffenden Schülerinnen und Schüler besser entsprochen wird.
Die Minderheit beantragt dem Rat die Annahme der Motion. Sie weist darauf hin, dass auf anderen Ausbildungsebenen Massnahmen zur Unterstützung von Personen mit DYS-Störungen zugelassen sind und das Fehlen solcher Massnahmen auf gymnasialer Ebene zu einer Diskriminierung bei den Maturitätsprüfungen führen könnte.
Gegen einen neuen Bericht zum demografischen Wandel in der Schweiz
Des Weiteren behandelte die Kommission die Motion Schneider-Schneiter 22.4355. Diese fordert eine Aktualisierung des Postulatsberichts 13.3697 «Demografischer Wandel in der Schweiz: Handlungsfelder auf Bundesebene» vom 9. Dezember 2016. Ausserdem regt die Motion die Entwicklung einer einheitlichen Demografiestrategie auf Bundesebene an.
Die Kommission stellte fest, dass die Thematik jüngst in verschiedenen Publikationen der Bundesverwaltung aufgegriffen wurde. So nahm die Kommission den am 26. November 2025 veröffentlichten Bericht «Demografische Entwicklung der Schweiz – Chancen und Herausforderungen» zum Postulat 23.3042 zur Kenntnis. Auch die Schweiz-Szenarien des Bundesamtes für Statistik böten eine vertiefte Analyse der demografischen Situation und Entwicklung der Schweiz. Ein weiterer Bericht sei daher nicht angezeigt und die Kommission empfiehlt die Motion einstimmig zur Ablehnung.
Kommission beschliesst Motion zur Förderung der klinischen Forschung in der Schweiz
Die WBK-S hat ihre Arbeiten zu den Rahmenbedingungen für den Forschungsplatz Schweiz fortgeführt. Sie hat die interessierten Kreise angehört und verschiedene Handlungsmöglichkeiten geprüft. In den Augen der Kommission ist es möglich, mit gezielten Massnahmen den Forschungsstandort Schweiz zu stärken, medizinische Innovation zu fördern und den Zugang der Patientinnen und Patienten zu innovativen Therapien zu verbessern und dabei gleichzeitig die unabhängige klinische Forschung zu unterstützen. Deshalb hat sie mit 7 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen die Motion 26.3007 beschlossen, die den Bundesrat beauftragt, Anreize für die Durchführung von klinischen Studien zu schaffen und die Attraktivität der Schweiz in diesem Bereich zu erhöhen.
Mit dem ersten, einstimmig angenommenen Punkt der Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Rechtsgrundlagen dahingehend anzupassen, dass Medikamente, bei denen die klinischen Studien teilweise in der Schweiz durchgeführt werden, von Anreizen bei der Marktzulassung profitieren können. Im zweiten, mit 9 zu 3 Stimmen angenommenen Punkt wird verlangt, dass für Versuche mit Medizinprodukten (klinische Prüfungen und Leistungsstudien), die über keinerlei kommerzielle Drittmittel mitfinanziert werden, ein vollständiger Gebührenerlass – auch für Inspektionen – gewährt wird. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung des zweiten Punktes.
Keine Deklarationspflicht von Fleisch aus mehrtägigen Tiertransporten
Weiter hat sich die WBK-S mit der Motion 22.3809 befasst. Diese verlangt eine Deklarationspflicht und Zollbeschränkungen für Fleischprodukte aus mehrtägigen Tiertransporten.
Mit 6 zu 3 Stimmen sprach sich die Mehrheit der Kommission gegen die Motion aus. Es wurde ins Feld geführt, dass im globalisierten Fleischmarkt die Anwendbarkeit einer Deklarationspflicht nicht gegeben sei. Weiter würden Zollbeschränkungen gegen internationale Handelsabkommen verstossen, weshalb die Forderung nicht verhältnismässig sei.
Die Minderheit argumentierte, es sei für die Konsumenten aktuell schwierig, zu eruieren, ob das Fleisch aus Produktionsweisen mit mehrtägigen Transporten stammt. Diese Frage stelle sich insbesondere aufgrund der Diskrepanz zwischen den Haltungsbedingungen in der Schweiz und dem Ausland.
Motion zu Daten über die Kinderrechte: Zweite Beratung in der WBK-S
Die Kommission hat die Motion 22.4505 («Datenlage zur Umsetzung der Kinderrechte verbessern ») in zweiter Lesung geprüft und beantragt deren Ablehnung (7 zu 3 bei 2 Enthaltungen). Die Motion geht der Kommissionsmehrheit zu weit und beachtet die verfassungsmässigen Kompetenzen der Kantone nicht. Sie bedauert, dass die zuvor vom Ständerat vorgeschlagene geänderte Motion nicht erneut eingebracht werden kann, nachdem der Nationalrat die Änderung abgelehnt hat. Diese hätte dem Bundesrat den Prüfauftrag erteilt zu klären, welche rechtlichen Grundlagen geschaffen oder angepasst werden müssten, damit schweizweit vergleichbare Daten erhoben werden können zur Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz. Zu einem verwandten Geschäft erwartet die Kommission den Bericht des Bundesrates zum Postulat 21.3741 und wird sich deshalb auch weiterhin mit dieser Thematik befassen.
Die Kommission hat am 15./16. Januar 2026 unter dem Vorsitz von Ständerat Matthias Michel (FDP, ZG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, Vorsteherin des EDI, in Bern getagt.