Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat sich an ihrer Sitzung mit der parlamentarischen Initiative über die Verlängerung des bestehenden Gentechnik-Moratoriums (24.443) befasst, die sich derzeit in der Phase der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs befindet. Bei der letzten Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums im Jahr 2021 hatte das Parlament den Bundesrat beauftragt, ihm einen Erlassentwurf für eine risikobasierte Zulassungsregelung für gewisse Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren (Art. 37a Abs. 2 Gentechnikgesetz [GTG]) vorzulegen. In Erwartung der Antwort des Bundesrates auf den vom Parlament erteilten Auftrag, verlangt die Initiative 24.443, das Moratorium um zwei Jahre zu verlängern, um zu verhindern, dass ein Rechtsvakuum entsteht. Die WBK-N hatte diese Initiative am 5. September 2024 eingereicht und ihre ständerätliche Schwesterkommission dem Beschluss, das Moratorium zu verlängern, am 14. Oktober 2024 zugestimmt.
Die Kommission hat den Erlassentwurf beraten und einen erläuternden Bericht ausgearbeitet. Nach der Detailberatung hat sie den Entwurf mit 24 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Der Entwurf und der konsolidierte erläuternde Bericht werden in den kommenden Wochen dem Nationalrat zur Beratung und dem Bundesrat zur Stellungnahme überwiesen. Das Geschäft wird in der kommenden Frühjahrssession behandlungsreif sein.
Entschädigung von Jägerschaft und Unternehmen im Tierseuchenfall
Die Kommission hat die Motion 24.3109 («Existenzgefährdung der betroffenen Kreise im Tierseuchenfall verhindern») vorberaten, die den Bundesrat auffordert, im Falle des Auftretens von Tierseuchen für die Jägerschaft sowie die Schlacht-, Zerlege-, Verarbeitungs- und Entsorgungsbetriebe Lösungen vorzuschlagen und Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Derzeit können gemäss Tierseuchengesetz im Seuchenfall nur Tierhalterinnen und Tierhalter entschädigt werden. Die Kommission beantragt mit 13 zu 12 Stimmen, die Motion anzunehmen. Die Kommissionsmehrheit erachtet es als angemessen, bei einer Schlachtanordnung die negativen Auswirkungen und die Mehrkosten zu entschädigen, da für diesen Fall kein privater Versicherungsschutz möglich ist. Die Minderheit ist gegen diese Massnahme, da die Jägerschaft und die genannten Unternehmen bei einer Entschädigung ihrer Mehrkosten und ihres Einkommensausfalls gegenüber den Züchterinnen und Züchtern bevorzugt würden.
Bessere Bekämpfung der Blauzungenkrankheit
Die WBK-N hat einstimmig die Kommissionsmotion 24.4270 («Bekämpfung der tödlichen Blauzungenkrankheit») beschlossen. Mit diesem zur Motion 24.4258 ihrer ständerätlichen Schwesterkommission gleichlautenden Vorstoss soll erreicht werden, dass die Schweizer Behörden im Tierseuchenfall den Import und die Anwendung von wirksamen, aber noch nicht offiziell zugelassenen Medikamenten und Impfstoffen genehmigen können.
Keine Nährwertdeklaration auf Weinetiketten
Die WBK-N hat Kenntnis genommen von der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion 24.3825 («Weinbezeichnung wie bisher. Keine Übernahme von EU-Verordnungen im Inland»). Sie ist erfreut darüber, dass dieser ihrer Argumentation folgt und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) auf die entsprechende Deklarationspflicht für Wein verzichtet. Da das Ziel ihrer Motion damit erreicht ist, hat sie beschlossen, diese zurückzuziehen.
Die Kommission hat am 14. November 2024 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Simone de Montmollin (FDP, GE) in Bern getagt.