Bern (sda) Die Kontrolle der von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergüteten medizinischen Leistungen muss verbessert werden. Das fordert die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates und lässt dem Bundesrat 19 Empfehlungen zukommen.

Der am Freitag veröffentlichte Bericht der von der GPK in Auftrag gegebenen Inspektion der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) weist auf Schwachstellen des Systems hin. Fragwürdige neue oder bestehende Leistungen würden nicht schnell und konsequent ausgeschieden. 
 
Die GPK habe keine pfannenfertigen Lösungen zu bieten, sagte Nationalrat Max Binder (SVP/ZH) vor den Medien. Der Bundesrat müsse aber dafür sorgen, dass die Kriterien zur Zulassung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung verschärft und unnütze Therapien ausgeklammert werden. 
 
Gemäss GPK fehlt auch eine unabhängige Instanz, welche die komplexen Sachverhalte für die nach dem Milizsystem zusammengesetzte Eidgenössische Leistungskommission (ELK) aufbereitet. Die Ausmusterung medizinisch nicht mehr zweckmässiger Technologien funktioniere nicht.
 
Willkürliche Auswahl 
 
Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung müssen laut Gesetz wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Die Kassenpflicht ärztlicher Leistungen werde aber nicht flächendeckend geprüft, sondern bis zum Beweis des Gegenteils automatisch angenommen, stellt die GPK fest.  
 
Die Ausfilterung fraglicher Leistungen aus der Krankenkasse funktioniere in der Praxis trotz Verbesserungen nicht hinreichend. Nur ein Bruchteil der kassenpflichtigen Leistungen würden evaluiert, und die Auswahl habe einen willkürlichen Charakter, sei zu wenig transparent und zu wenig dokumentiert.
 
Dynamische Medizin 
 
Die wissenschaftliche Evaluation der ärztlichen Leistung (Assessment) und die Beurteilung der Angemessenheit ihrer öffentlichen Finanzierung (Appraisal) seien nicht wirklich getrennt, rügt die GPK. Es fehle eine nationale Gsundheitspolitik, an der sich die ELK orientieren könnte. 
 
Die GPK würdigt neben ihrer Kritik, dass das Kontrollsystem ärztlicher Leistungen sich ständig weiter entwickelt hat. Es trage dem dynamischen Charakter der Medizin weitgehend Rechnung, indem es den Krankenversicherten unbestrittene Innovationen relativ rasch zugänglich mache. 
 
Die GPK untersuchte auch die Zulassungen von komplementären medizinischen Behandlungen. Sie zeigt sich dabei skeptisch. Es fehle an Transparenz, sagte Nationalrat Stéphane Rossini (SP/VS). Die Kriterien für die Kassenpflicht von alternativen Therapien seien zu wenig klar. Der Bundesrat muss bis Mitte Jahr zu dem Bericht Stellung nehmen.

6. Februar 2009