Die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) führte im Auftrag der GPK-S eine breite Bestandesaufnahme zum finanziellen Umfang, zum Ausmass sowie zur Zusammensetzung der Auftragnehmerschaft von Expertenmandaten der zentralen Bundesverwaltung (1. Kreis) im Jahr 2004 durch. Gestützt auf die Untersuchung hat die GPK-S einen Bericht erstellt, den sie am Freitag verabschiedete. Darin kommt die GPK-S zu folgenden Schlüssen:
Nach der Untersuchung der PVK gab die Bundesverwaltung im Jahr 2004 für über 6'100 Expertenmandate rund 490 Millionen Franken aus. Unter Beizug einer zweiten Untersuchung durch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) und nach Berücksichtigung der untersuchten Messgenauigkeit gelangte die Studie zur konservativen Schätzung von insgesamt 600 - 700 Millionen Franken Ausgaben für Expertenmandate.
Die GPK-S stellte fest, dass allein für Mandate im Bereich der politischen Beratung und Forschung 144 Millionen ausgegeben wurden. Die GPK-S stellt die von aussen beigezogene Politikberatung nicht an sich in Frage, da letztlich die Departemente und ihre Vorsteher die politische Verantwortung für die konkrete Umsetzung solcher Politikberatungen zu tragen haben. Ihrer Meinung nach kann sich jedoch eine gewisse Problematik dadurch ergeben, dass allfällige externe Politikberater, die regelmässig massgeblichen Einfluss auf die Politikgestaltung ausüben, im Gegensatz zu Amtsdirektoren und Bundesstellen weder einer parlamentarischen Kontrolle unterstehen, noch einer durch die Medien hergestellten Öffentlichkeit unterliegen. Die GPK-S verlangt deshalb vom Bundesrat, dass er über externe Politikberater, die direkten und massgeblichen Einfluss auf politische Entscheidungen und Ausrichtungen der Departemente und Ämter ausüben, sowie über ihre Mandate Transparenz herstellt.
Da der Beizug von externen Experten im Grunde ein Outsourcing bestimmter Arbeiten darstellt, stellt sich für die GPK-S die Frage nach dem Verhältnis des Expertenbeizugs zur Personalpolitik des Bundes. Das Verhältnis der Ausgaben für Expertenmandate zu den Personalaufwendungen beträgt insgesamt ca. 1 zu 7. Angesichts der grossen Bedeutung, die der Expertenbeizug erlangt hat, sollte nach Meinung der GPK-S die Entwicklung der Personalkosten nicht isoliert von den Ausgaben für externe Mandate betrachtet werden. Die GPK-S verlangt deshalb vom Bundesrat, dass er künftig die Expertenmandate in seine Personalplanung und -politik mit einbezieht und sicherstellt, dass Expertenmandate nur dort vergeben werden, wo sie einen Mehrwert gegenüber angestelltem Personal darstellen, sei es in finanzieller, organisatorischer oder qualitativer Hinsicht. Ausserdem soll das Wissen von verwaltungsinternen Fachpersonen und Experten besser genutzt und nach Möglichkeit anstelle von externen Beratungsmandaten eingesetzt werden.
Die Untersuchung weist nach, dass gegen Ende des Jahres Mandate lanciert werden, um Kreditreste auszuschöpfen. Das Phänomen ist unter dem Begriff Dezemberfieber" bekannt. Wegen des im 1. Kreis der Bundesverwaltung für das Budget geltenden Jährlichkeitsprinzips können Kredite, die bis Ende Jahr nicht aufgebraucht werden, nicht auf das Folgejahr übertragen werden und verfallen. Die GPK-S fordert deshalb vom Bundesrat, dass er geeignete Massnahmen zur Bekämpfung des Phänomens Dezemberfieber" trifft, hinter dem zumindest teilweise eine nicht sachgerechte bzw. nicht sparsame Verwendung von Bundesgeldern vermutet werden muss.
Weiter führt die Untersuchung zum Ergebnis, dass bei der Vergabe von Berateraufträgen der vom öffentlichen Beschaffungsrecht angestrebte Wettbewerb häufig fehlt. Die GPK-S fordert den Bundesrat auf, Massnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs zu treffen und insbesondere im Rahmen der laufenden Revision des Beschaffungsrechts für vermehrten Wettbewerb im Bereich der Beratermandate zu sorgen.
Die Untersuchungsresultate weisen im Weiteren darauf hin, dass es in der Bundesverwaltung so etwas wie ein eigentliches Hoflieferantentum geben könnte. Die Studie kann zwar für diese Vermutung keinen Nachweis erbringen; dazu wäre eine gezielte Untersuchung über längere Zeit notwendig. Die Untersuchung zeigt jedoch auf, dass jeder sechste Expertenfranken in Folgeaufträge fliesst. Nimmt man die weiteren Umstände hinzu, dass eine Wettbewerbsvergabe häufig fehlt und ausserdem eine starke Konzentration der Mittel auf wenige Auftragnehmer festzustellen ist, ist für die GPK-S ein gewisser Verdacht nicht von der Hand zu weisen, dass häufig die einmal gewählten und bekannten Auftragnehmer unbesehen und automatisch weiter berücksichtigt werden. Die GPK-S verlangt deshalb vom Bundesrat, dass er dieser Frage vertieft nachgeht. Schliesslich kommt die Kommission zum Schluss, dass die Steuerung und Kontrolle der zahlreichen Beratermandate durch die Departemente verbessert werden muss. Sie verlangt vom Bundesrat die Schaffung eines bundesweiten und einheitlichen Reportings über die Beschaffung von Dienstleistungen. Die GPK-S erwartet vom Bundesrat eine Stellungnahme zu ihren Feststellungen und Empfehlungen bis Ende Februar 2007.
Berne,
16.10.2006 Parlamentsdienste