Die WBK-S stimmt einer Zusammenlegung der Vorlagen Kulturförderungsgesetz und Pro Helvetia-Gesetz gemäss Nationalratsentscheid zu. Neu sind das Bundesamt für Kultur für die Nachwuchsförderung und die Durchführung kultureller Anlässe von nationaler Bedeutung, die Stiftung Pro Helvetia für Werk- und Projektbeiträge zuständig. Die Festlegung der strategischen Ziele der Stiftung PH bleibt in bundesrätlicher Kompetenz.

Im Zentrum der zweitägigen Sitzung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) stand das vom Nationalrat in der Frühjahrssession verabschiedete Kulturförderungsgesetz (07.043) in welches das Pro Helvetia-Gesetz (07.044) integriert wurde. Die Mitglieder der WBK-S befürworteten die Zusammenlegung beider Vorlagen. Im Bereich der Zuständigkeiten zwischen den Kulturakteuren Bundesamtes für Kultur (BAK) und der Stiftung Pro Helvetia (PH) teilte die WBK-S – im Gegensatz zum Nationalratsbeschluss - die Nachwuchsförderung sowie die Durchführung und Förderung kultureller Anlässe von nationaler Bedeutung dem BAK zu. Die Vergabe von Werk- und Projektbeiträgen sollen hingegen im Aufgabenbereich der PH bleiben. Die Nachwuchsförderung ist eng verbunden mit den Eidgenössischen Wettbewerben für Kunst und Design, welche das BAK in Form von Geldpreisen oder Atelieraufenthalten vergibt und die Bestandteil der Nachwuchsförderung sind. Eine Kommissionsmehrheit pflichtete dem Beschluss des Bundesrates zu und beauftragt Letzteren mit der Festlegung der strategischen Ziele für die Stiftung PH. Weiter stimmte die Kommission dem Nationalratsentscheid zu welcher festlegt, dass der Bund Beiträge an die Versicherungsprämien für Leihgaben an Schweizer Museen leisten kann, insofern die Ausstellungen von gesamtschweizerischer Bedeutung sind.

Keine Zustimmung fanden die vom Nationalrat beschlossenen Finanzhilfen an Betriebskosten von Museen, Sammlungen und Netzwerken Dritter zur Erhaltung des kulturellen Erbes. Hingegen ist die WBK-S, wie der Nationalrat, der Ansicht, dass der Bund einen vom Bundesrat festgelegten prozentualen Beitrag der Unterstützungsbeiträge an Kulturschaffende an eine gebundene Vorsorgeeinrichtung des betroffenen Empfängers überweisen soll.

Die Kommission stimmte der Vorlage mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu. Die Vorlage wird voraussichtlich in der Sommersession im Ständerat beraten.

Die Kommission beriet auch die noch verbleibenden Differenzen bei der Vorlage Forschung am Menschen. Verfassungsbestimmung (07.072). Sie hält – im Gegensatz zum Nationalrat -  an ihrem bisherigen Vorschlag fest, die Wahrung der Forschungsfreiheit nicht speziell zu verankern, da diese bereits in der Bundesverfassung unter dem Oberbegriff der Wissenschaftsfreiheit (Art. 20) subsumiert sei. Bei der Frage des Geltungsbereichs der Grundsätze für die Forschung an Personen, schloss sich die WBK-S hingegen der vom Nationalrat vorgeschlagenen Terminologie an, nämlich eine Eingrenzung auf die Forschungsbereiche Medizin und Biologie. Die Mitglieder sind sich bewusst, dass angesichts der Interdisziplinarität und Methodenvielfalt in der Forschung eine strikte Zuteilung nicht immer eindeutig erfolgen kann.

Die Kommission diskutierte im Weiteren die Motion des Nationalrates  Kein Handel mit Produkten aus kanadischer Robbenschlächterei (08.3432). Sie lehnt diese Motion ab, weil das dort geforderte Verbot keine Lösung herbeiführt. Sie teilt aber die Auffassung des Motionärs und verurteilt grausame Methoden bei der Robbenjagd. Deshalb reicht die WBK-S gleichzeitig eine Kommissionsmotion ein, um Einfuhr und Durchfuhr von Robbenprodukten sowie Handel damit und deren Verarbeitung in der Schweiz zu untersagen, soweit die Produkte nicht aus einer Jagd stammen, die staatlich bewilligt und kontrolliert wird sowie nachweislich unter Einhaltung der massgeblichen Tierschutzstandards erfolgt ist. Zudem möchte sie die Einführung einer obligatorischen Etikettierungsregelung (Zertifikate), nach Möglichkeit auf internationaler Ebene, prüfen lassen, aus welcher der Nachweis ersichtlich ist, dass das Erzeugnis von Robben unter kontrollierter Einhaltung der massgeblichen Tierschutzstandards gewonnen worden ist. 

Die WBK-S bereinigte die noch bestehenden Differenzen des in der Frühjahrssession vom Nationalrat verabschiedeten Bundesgesetzes über Museen und Sammlungen des Bundes (07.075). Sie stimmte in allen Punkten den Beschlüssen des Nationalrates zu. Die Vorlage kann nun in der Sommersession vom Ständerat verabschiedet werden.

Ausserdem stimmte die Kommission einstimmig dem am 3. März 2009 vom Nationalrat angenommenen Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin (08.064) zu, das die Bestimmungen für Organspenden im Bereich der Transplantationsmedizin regelt.

 

Die Kommission tagte am 26. und 27 März 2009 unter dem Vorsitz von Ständerat Hermann Bürgi (SVP/TG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin in Bern.

 

Bern, 27. März 2009, Parlamentsdienste