Volksinitiativen zur Förderung des Bausparens
Mit Stichentscheid der Präsidentin empfiehlt die WAK-S, die Volksinitiative des Schweizer Hauseigentümerverbandes „Eigene vier Wände dank Bausparen“ anzunehmen. Eine ähnliche Volksinitiative der schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens lehnt sie hingegen klar ab, da diese zu einer formellen Disharmonisierung des Steuersystems führe.

1. 09.074 Bauspar-Initiative sowie Eigene vier Wände dank Bausparen. Volksinitiativen

Die WAK-S hat an ihrer Sitzung vom 19. April 2010 die Volksinitiative „für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energie- und Umweltschutzmassnahmen“ (Bauspar-Initiative) der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (SGFB) sowie die Volksinitiative „eigene vier Wände dank Bausparen“ des Schweizer Hauseigentümerverbandes (HEV) beraten. Der Nationalrat hatte in der Frühjahrssession beschlossen, beide Initiativen Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen.

Mit 5 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen und Stichentscheid der Präsidentin hat die WAK-S bei der HEV-Initiative ebenfalls eine Abstimmungsempfehlung auf Annahme der Initiative beschlossen. Die obsiegenden Befürworter der Initiative sind überzeugt, dass dank dem Instrument des steuerlich begünstigten Bausparens dem Verfassungsauftrag gemäss Art. 108 BV nachgekommen werden kann, indem die Wohneigentumsquote erhöht und insbesondere jungen Familien der Erwerb eines Eigenheims erleichtert werden kann. Die Befürworter erwarten zudem dank neuen Investitionen im Bausektor einen positiven volkswirtschaftlichen Effekt, was letztlich wiederum zu höheren Steuereinnahmen führen soll. 

Die Gegner der Vorlage, welche einen Minderheitsantrag eingereicht haben, weisen darauf hin, dass bereits heute im Rahmen der 2. Säule und der Säule 3a steuerlich begünstigte Bausparmöglichkeiten bestehen. Sie bezweifeln die Effizienz der Massnahmen insbesondere deshalb, weil verschiedene Studien auf grosse Mitnahmeeffekte hinweisen, da vor allem Personen mit höherem Einkommen vom Bausparen profitieren. Es bestehe gar die Gefahr, dass durch steuerlich begünstigtes Bausparen die Bodenpreise künstlich erhöht werden. Im Übrigen laufe ein weiterer Steuerabzug den Bestrebungen zu einer Vereinfachung des Steuersystems zuwider.

Eine andere Minderheit beantragt, Volk und Ständen einen direkten Gegenvorschlag zu unterbreiten, der weitgehend der Initiative des HEV entspricht, jedoch keine Befreiung des Sparkapitals und dessen Zinserträgen von Vermögens- und Einkommenssteuer vorsieht. Der Gegenvorschlag ist in der Kommission mit 7 zu 5 bei 1 Enthaltung abgelehnt worden. 

Die Bauspar-Initiative der SGFB unterscheidet sich von der HEV-Initiative insofern, als die geforderten Massnahmen nur auf kantonaler Ebene fakultativ eingeführt werden sollen. Sie verlangt zudem die fakultative Einführung von steuerlich begünstigten Spareinlagen zur Finanzierung von Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie die Steuerbefreiung von Bausparprämien. Die WAK-S hat diese Initiative mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung zur Ablehnung empfohlen, weil sie zu einer formellen Disharmonisierung des Steuersystems führt und weil im Bereich der steuerlichen Begünstigung von Energiespar- und Umweltmassnahmen bereits Abzugsmöglichkeiten bestehen. Die beiden Volksinitiativen werden im Ständerat in der Sommersession behandelt.

2. Standesinitiativen zur Einfuhr von landwirtschaftlichen Produkten

Die Kommission hat die fünf Standesinitiativen der Kantone Jura, Neuenburg, Genf, Freiburg und Waadt beraten, welche die Einfuhr von Produkten, insbesondere von Lebensmitteln, aus ökologisch und sozial unhaltbaren Produktionsbedingungen anprangern. Dazu hatte die Kommission die Verwaltung beauftragt, in einem Bericht einen Überblick über die bereits gemachten Anstrengungen in diesem Bereich zu liefern. Die Kommission teilt die im Bericht gezogene Schlussfolgerung, dass die Schweiz sich bereits auf verschiedenen Ebenen für nachhaltige Produktionsbedingungen engagiert und dass die herrschenden Probleme weniger eine Frage der bestehenden nationalen und internationalen Vorschriften als des Vollzuges vor Ort sind, auf den die Schweiz hingegen keinen Einfluss nehmen kann. Die Kommission empfiehlt deshalb, allen fünf Standesinitiativen keine Folge zu geben.

3.         Motionen des Nationalrates zu Direktzahlungen

Die Kommission hat folgende Motionen des Nationalrates abgelehnt, welche alle die Direktzahlungen zum Inhalt haben: mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Motion Aebi 09.3226 Anpassung der Richtlinie zur Kürzung der Direktzahlungen, sowie die drei Motionen von Siebenthal 09.3434 Praxistaugliche Vorschriften in den Ethoprogrammen mit 9 zu 2 Stimmen, 09.3435 Tierfreundliche Haltung für Vorweidebetriebe mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung und 09.3461 Hangbeiträge mit 4 zu 4 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin. Bei allen Motionen folgte sie den Argumenten des Bundesrates, der die Motionen zur Ablehnung empfiehlt. 

4. Motion Fetz 09.4089 Begrenzung des Steuerabzuges für Millionen-Boni

Die Kommission hat mit dem Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements eine erneute Diskussion über die Bonus-Thematik und über die Möglichkeiten des Staates zur Bekämpfung von Exzessen in diesem Bereich geführt. Die Kommission hat ihren Entscheid zu dieser Motion auf die zusätzliche Sitzung vom 18. Mai 2010 verschoben. Bis dahin wird ihr das Departement einen Bericht über den in der Motion Fetz enthaltenen Vorschlag zustellen.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerätin Helen Leumann (FDP. Die Liberalen, LU) und teilweise im Beisein von Bundesrat Hans-Rudolf Merz am 19. April 2010 in Bern getagt.

 

Bern, 20. April 2010 Parlamentsdienste