Markenschutz- und Wappenschutzgesetz
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat die Entwürfe des Bundesrates zur Revision des Markenschutzgesetzes (MSchG) sowie für ein neues Wappenschutzgesetz (WSchG) zuhanden ihres Rates verabschiedet. Für stark und für schwach verarbeitete Lebensmittel sollen unterschiedliche Anforderungen gelten, damit diese als Schweizer Produkte ausgelobt werden können.

Mit 18 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung (MSchG) bzw. mit 19 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen (WSchG) stimmte die Kommission den beiden Gesetzesentwürfen in der Gesamtabstimmung zu. In der Detailberatung bestätigte die Kommission ihre in der Oktobersitzung gefällten Grundsatzbeschlüsse (s. Notiz zum Point de Presse vom 13.10.2011). Mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung korrigierte sie jedoch bei den stark verarbeiteten Lebensmitteln den nötigen Gewichtsanteil von Schweizer Rohstoffen von 80 auf 60 Prozent. Das gleichzeitig anzuwendende Kriterium, wonach zusätzlich 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen müssen, liess sie hingegen unverändert. Auch auf ihren Beschluss, nach dem bei den schwach verarbeiteten Lebensmitteln als einziges Kriterium ein Gewichtsanteil von Schweizer Rohstoffen von 80 Prozent gelten soll, kam die Kommission nicht mehr zurück. Bei den industriellen Produkten entschied sie sich dafür, dass mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen müssen. Zwei Anträge, die diesen Anteil auf 50 Prozent senken wollten, wurden mit 9 zu 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt und als Minderheitsanträge eingereicht. Den Entwurf zum Wappenschutzgesetz beliess die Kommission gänzlich unverändert. Die beiden als „Swissness-Vorlage“ (09.086 n) bezeichneten Gesetzesentwürfe werden voraussichtlich in der Frühjahrssession 2012 durch den Nationalrat beraten.

 

11.033 s Verbot der Gruppierung «Al-Qaïda» und verwandter Organisationen

Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, die Vorlage des Bundesrates unverändert anzunehmen, wie dies der Ständerat während der Herbstsession beschlossen hat. Bei dieser Vorlage geht es darum, die im Jahre 2001 vom Bundesrat erlassene Verordnung, deren Gültigkeitsdauer schon mehrmals verlängert worden ist, in eine Verordnung der Bundesversammlung umzuwandeln. Die neue Verordnung sollte Anfang 2012 in Kraft treten und bis Ende 2014 gelten. Bis dahin soll eine entsprechende Gesetzesgrundlage vorliegen (Verbot von Aktivitäten und/oder Organisationen; vgl. Geschäft 07.057 [Änderung des Bundesgesetzes über die Wahrung der inneren Sicherheit], Art. 9 des Entwurfs 2, sowie das Bundesgesetz über den zivilen Nachrichtendienst).

10.508 Pa.Iv. RK-NR. Kinderbetreuung. Einschränkung der Bewilligungspflicht

Die Kommission hatte diese parlamentarische Initiative eingereicht, weil der Bundesrat in ihren Augen ihre Empfehlungen zum Vorentwurf zur Kinderbetreuungsverordnung (KiBeV) nicht ausreichend berücksichtigt hatte. Die Initiative verlangt, dass die private Kinderbetreuung durch die Eltern oder durch Personen aus deren engem Bekanntenkreis sowie die gesamte Tagesbetreuung nicht bewilligungspflichtig sind. Der Bundesrat hat angesichts dieser Initiative seine Arbeiten am Vorentwurf zur Kinderbetreuungsverordnung ausgesetzt. Die Kommission spricht sich für eine Beibehaltung des Status quo aus und sieht derzeit keinen Gesetzgebungsbedarf. Sie hat folglich ihre parlamentarische Initiative zurückgezogen, wird sich des Themas aber wieder annehmen, wenn sie Handlungsbedarf erkennt.

07.057 Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit. Änderung

Mit 14 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung folgte die Kommission dem Beschluss des Ständerates vom 28. September 2011 betreffend Auskunftsrecht (Art. 18 E-BWIS). Damit bereinigte sie die letzte verbliebene Differenz. Eine Minderheit will hingegen an der Version des Nationalrates festhalten.

10.520 Pa. Iv. Miesch. Schwere Körperverletzung. Ergänzung von Artikel 122 StGB

Mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission beschlossen, dieser parlamentarischen Initiative, die eine Erhöhung des Strafmasses bei schwerer Körperverletzung verlangt, Folge zu geben. Dieser Beschluss bedarf der Zustimmung der Schwesterkommission des Ständerates.

07.413 n Pa. Iv. Lang. Keine Militärgerichte für Zivilpersonen

Die Kommission beantragt mit 16 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben, da der Bundesrat in seinem in Erfüllung des Postulats 08.3290 «Übertragung der Aufgaben der Militärjustiz an die zivilen Justizbehörden» verfassten Bericht vom 16. September 2011 angekündigt hat, dem Parlament die erforderlichen Gesetzesänderun­gen vorzuschlagen. Eine Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass die Öffentlichkeit nicht versteht, warum Zivilisten, namentlich Journalisten, die der Verletzung militärischer Geheimnisse beschuldigt werden, der Militärjustiz unterstellt werden und beantragt, der Initiative Folge zu geben.

10.519 n Pa. Iv. Vischer Daniel. Modifizierung von Artikel 53 StGB
10.522 n Pa. Iv. Joder. Abschaffung der Wiedergutmachung nach Artikel 53 StGB

Die Kommission anerkennt einen gewissen Handlungsbedarf, was den Strafbefreiungs­grund der Wiedergutmachung (Artikel 53 des Strafgesetzbuches [StGB]) betrifft. Mit 16 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung lehnt ihre Mehrheit allerdings eine Aufhebung der Bestimmung ab und beantragt folglich, der Initiative 10.522 keine Folge zu geben (eine Minderheit beantragt Folge zu geben). Vielmehr soll der Anwendungsbereich von Artikel 53 StGB verkleinert werden. Mit 18 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen beschloss die Kommission, eine entsprechende Motion einzureichen (11.4041). Gleichzeitig gab die Kommission mit 18 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung der in eine ähnliche Richtung zielenden Initiative 10.519 Folge.

 

Überwachung der elektronischen Kommunikation mit «Trojaner-Software»

Die Kommission hat mit sehr grosser Mehrheit beschlossen, zwei Postulate einzureichen, die den Bundesrat beauftragen, Bericht zu erstatten über die aktuelle Situation (Rechtsgrundlagen, Anwendungsfälle, Voraussetzungen/Einschränkungen, Nachrichtendienste/Strafverfolgungsbehörden, Bund/Kantone) und zu prüfen, ob die Gesetzgebung angepasst werden sollte.

 

Die Kommission hat am 10. und 11. November 2011 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Anita Thanei (Präsidentin, SP, ZH) sowie teils in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga und Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.

 

Bern, 11. November 2011 Parlamentsdienste