Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates ist der Meinung, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger darüber informiert sein sollten, wer mit wie viel Geld Abstimmungskampagnen finanziert. Sie hat – mit knappem Entscheid - eine entsprechende Kommissionsmotion eingereicht.

Die SPK des Ständerates hat festgestellt, dass vor Volksabstimmungen zum Teil intensive Kampagnen geführt werden, in die offenbar viel Geld investiert wird. Sie hat auch festgestellt, dass die Mittel offensichtlich ungleich verteilt sind. Somit ist es nicht allen Seiten möglich, eine aufwändige Kampagne zu führen. Die Kommission will nicht verbieten, dass potente Geldgeber in Abstimmungskampagnen investieren. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sollten aber darüber informiert sein, wenn jemand bereit ist, viel Geld für eine Abstimmung auszugeben. Die SPK hat deshalb mit 6 zu 5 Stimmen und einer Enthaltung beschlossen, eine Motion einzureichen, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, dem Parlament einen Entwurf für gesetzliche Grundlagen für eine Offenlegungspflicht der Finanzierungsquellen von Abstimmungskampagnen zu unterbreiten. Abstimmungskomitees und Organisationen, die sich bei einer Volksabstimmung engagieren, sollen verpflichtet werden, die Herkunft der finanziellen Mittel ihrer Kampagne der Bundeskanzlei zu melden. Die Bundeskanzlei sorgt für die Veröffentlichung dieser Angaben. Die Kommission beschränkt sich bewusst auf Abstimmungskampagnen, welche in unserem System der direkten Demokratie eine grosse Rolle spielen. Die Finanzierungsquellen der Parteien sind nicht im Visier, da eine Offenlegungspflicht im Bereich der Parteifinanzen den Ruf nach einer öffentlichen Parteienfinanzierung laut werden lassen könnte. In diese Richtung will die Kommission jedoch nicht gehen.

Eine Kommissionsminderheit erachtet die mit der Motion geforderte Offenlegungspflicht als nicht praktikabel. Es sei kaum möglich, ein Prozedere zu finden, welches alle Akteure erfasst und das eine rechtzeitige Publikation der Beiträge vor dem Abstimmungstermin ermöglicht. Damit eine solche Transparenzpflicht umgesetzt werden könne, brauche es einen aufwändigen Vollzugs- und Kontrollapparat. Eine Transparenzpflicht bringe somit viel Aufwand und habe wenig Wirkung: Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger seien nicht käuflich und würden ihre Meinung unabhängig davon bilden, wer welche Kampagne finanziert habe.

08.447 n Pa.Iv. Schutz der Vertraulichkeit der Kommissionsberatungen und Änderung der gesetzlichen Bestimmungen über die Immunität

Die Kommission beantragt ihrem Rat ohne Gegenstimmen, verschiedene vom Nationalrat beschlossene Änderungen des Immunitätsrechts anzunehmen. Gesuche um die Aufhebung der Immunität eines Ratsmitglieds oder einer Magistratsperson sollen künftig nicht mehr durch die Ratsplena, sondern durch Ratskommissionen definitiv entschieden werden. Damit soll erreicht werden, dass diese Gesuche in stärkerem Ausmass nach rechtlichen Kriterien und nicht nach politischen Opportunitätsüberlegungen entschieden werden. Während der Nationalrat für diese Aufgabe eine neue ständige Immunitätskommission einsetzt, will die ständerätliche SPK diese Aufgabe im Ständerat bei der bestehenden Kommission für Rechtsfragen belassen. Die relative Immunität bei Delikten, die sich auf die amtliche Tätigkeit eines Ratsmitglieds oder einer Magistratsperson beziehen, soll in der Weise eingeschränkt werden, dass sie nur bei Delikten gilt, die in einem „unmittelbaren Zusammenhang“ mit der amtlichen Tätigkeit stehen.

In zwei Punkten beantragt die SPK, nicht den Beschlüssen des Nationalrates, sondern den entsprechenden Anträgen des Bundesrates zu folgen. Gegen Bedienstete des Bundes soll eine Strafverfolgung wegen Delikten im Zusammenhang mit ihrer amtlichen Tätigkeit wie bisher nur eröffnet werden können, wenn die dafür zuständige Behörde eine Ermächtigung erteilt. Mitglieder des Bundesrates sollen nach wie vor auch bei Delikten ohne einen Zusammenhang mit ihrer amtlichen Tätigkeit vor Strafverfolgung geschützt sein. Der Nationalrat will diese beiden Ermächtigungsvorbehalte aufheben.

09.3315 n Mo. Nationalrat (Wyss Brigit). Topsharing. Förderung der gemeinsamen Führungsverantwortung

Die SPK des Ständerates beantragt ihrem Rat mit 8 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung, diese auch vom Bundesrat befürwortete Motion anzunehmen. Sie beauftragt den Bundesrat, „das Modell der gemeinsamen Führungsverantwortung (Topsharing) in seiner Personalpolitik zu verankern“.

09.3332 n Mo. Nationalrat (Teuscher). Lohngleichheitsdialog in der Bundesverwaltung.

Die SPK des Ständerates beantragt ihrem Rat mit 9 zu 0 Stimmen bei zwei Enthaltungen, diese auch vom Bundesrat befürwortete Motion anzunehmen. Sie beauftragt den Bundesrat, mit den Verbänden des Bundespersonals eine Vereinbarung zu schliessen, wonach die Löhne des Bundespersonals systematisch auf allfällige Geschlechterdiskriminierungen überprüft werden müssen. Die Kommission stellte fest, dass die Vorsteherin des Finanzdepartements bereits am 15. November 2010 eine derartige Vereinbarung unterschrieben hat.

 

Die Kommission tagte am 9. Mai 2011 in Bern unter dem Vorsitz von Ständerat Alain Berset (S, FR).

 

Bern, 10. Mai 2011 Parlamentsdienste