Raumplanung
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat einen Vorentwurf für eine Änderung des Raumplanungsgesetzes angenommen. Demnach sollen Bewilligungen für Erneuerungen von Wohnbauten ausserhalb der Bauzone künftig nicht mehr davon abhängen, ob ein Gebäude 1972 landwirtschaftlich oder nicht-landwirtschaftlich genutzt war. Weiter hat die Kommission im Rahmen des Gegenvorschlags zur Landschaftsinitiative eine neue Regelung zur Bewilligung von Solaranlagen verabschiedet.

08.314 n Kt.Iv. Bauen ausserhalb Bauzone (SG)

Die Kommission hat im Rahmen der Standesinitiative „Bauen ausserhalb der Bauzone“ des Kantons St. Gallen eine Änderung des Artikels 24c Absatz 2 des Raumplanungsgesetzes beraten. Der Vorentwurf wurde in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Gemäss dem verabschiedeten Vorschlag werden die Möglichkeiten von Abbruch und Wiederaufbau sowie von Erweiterungen ausserhalb des bestehenden Gebäudevolumens auch auf Bauten ausgedehnt, die am 1. Juli 1972, dem Stichtag, an dem die konsequente Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet im Bundesrecht in Kraft getreten war, landwirtschaftlich bewohnt waren. Die Möglichkeit des Wiederaufbaus wird an die Bedingung geknüpft, dass die äussere Erscheinung nicht wesentlich geändert wird. Damit soll verhindert werden, dass der Charakter der landwirtschaftlich geprägten Landschaften schleichend verloren geht. Der Vorentwurf geht Mitte April in die Vernehmlassung.

10.019 s Raumplanungsgesetz. Teilrevision

Des Weiteren hat die Kommission ihre Beratungen über die Revision des Raumplanungsgesetzes fortgesetzt. Sie plant, ihre Arbeiten an der Augustsitzung abzuschliessen. Die Kommission hat sich namentlich mit der vom Ständerat beschlossenen Änderung der Bestimmungen zu den Solaranlagen befasst (Art. 18a). In ihren Augen wurde hier der Rechtsrahmen zu wenig flexibel ausgestaltet. Sie beantragt mit 17 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass Solaranlagen in und auf Dachflächen keiner Bewilligung bedürfen, wenn sie die übrige Dachfläche in der Höhe um höchstens 20 cm sowie die Dachfläche seitlich, unten und oben nicht überragen, sondern lediglich der zuständigen Behörde gemeldet werden müssen. Eine Minderheit geht weniger weit und beantragt, die Solaranlagen in einem vereinfachten Bewilligungsverfahren ohne öffentliche Auflage zu bewilligen. Die Kommission ist ausserdem der Ansicht, dass das Interesse an der Nutzung der Solarenergie den ästhetischen Anliegen vorgeht.

10.470 n Pa.Iv. Raumplanerische Rahmenbedingungen für die Lagerung einheimischer erneuerbarer Rohstoffe

Schliesslich hat die Kommission die von Nationalrat Erich von Siebenthal eingereichte Initiative geprüft, welche verlangt, die Bestimmungen, die den Bau von gedeckten Holzschnitzellagern im Wald zu stark einschränken oder verhindern, zu lockern oder gar aufzuheben. Der Initiant möchte auf diese Weise zur weiteren Verbreitung der Holzschnitzelheizungen beitragen, die in seinen Augen insbesondere davon abhängt, dass genügend grosse Lagervolumen zur Verfügung stehen. Die Kommission unterstützt das Initiativanliegen, die betreffenden Bestimmungen zu lockern. Mit dem Ziel, den Brennstoff Holz zu fördern und die kantonalen Praktiken zu vereinheitlichen, hat sie der Initiative mit 22 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gegeben. Der Beschluss der Kommission bedarf der Zustimmung der Schwesterkommission des Ständerates.

 

Die Kommission hat am 4. und 5. April 2011 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jacques Bourgeois (RL/FR) in Bern getagt.

 

Bern, 5. April 2011 Parlamentsdienste