Bundesgesetz über die Forschung am Menschen
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates nahm das Humanforschungsgesetz in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen an. Die Kommission entschied sich gegen das im Rahmen der ersten Lesung eingeführte Interventionskonzept. Sie stimmte dagegen einem Antrag zu, der die nichtgenetischen, die genetischen sowie die gesundheitsbezogenen Personendaten unter dem Überbegriff der gesundheitsbezogenen Daten zusammenfasst.

Die Kommission führte eine zweite Lesung des Humanforschungsgesetzes (HFG; 09.079) durch. Sie kehrte bei den Artikeln 1 (Zweck) und 2 (Geltungsbereich) zur Version des Bundesrates zurück und strich damit das neu eingeführte, in der Kommission heftig umstrittene Interventionskonzept wieder aus dem Gesetz. Dagegen nahm sie bei Artikel 3 (Begriffe) mit 13 zu 13 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten einen Antrag an, der die nichtgenetischen, die genetischen sowie die gesundheitsbezogenen Personendaten unter dem Überbegriff der gesundheitsbezogenen Daten zusammenfasst. Die Annahme dieses Antrags führt zu einer Verschärfung bei der Forschung mit gesundheitsbezogenen Personendaten („Informationen über eine bestimmte Person, die sich auf deren Gesundheit oder Krankheit beziehen“), da diese nun gleich behandelt werden wie die genetischen Daten. Im Weiteren strich die Kommission den Relevanzartikel (Art. 5) aus dem Gesetz, auch dies mit Stichentscheid des Präsidenten. Deutlich fielen dagegen die folgenden Abstimmungen aus: Einen Antrag, der die Forschung mit Embryonen und Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen verbieten wollte, lehnte die Mehrheit mit Verweis auf die Bedeutung dieses Forschungszweigs mit 20 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab. Mit 22 Stimmen bei 2 Enthaltungen befürwortete sie einen Antrag, der die Frist für die Erteilung von Bewilligungen für Forschungsprojekte durch die zuständige Ethikkommission auf zwei Monate festlegt (Art. 44 Abs. 2). Dieser Entscheid ersetzt damit den früheren Mehrheitsentscheid der Kommission, mit dem eine Frist von drei Monaten festgesetzt wurde. Die WBK nahm einstimmig einen Antrag an, der es Ethikkommissionen ermöglichen soll, zu Forschungsvorhaben Stellung zu nehmen, die im Ausland durchgeführt werden; dies zum Schutz der an den Forschungsprojekten teilnehmenden Personen (Art. 50 Abs. 2). In der Gesamtabstimmung nahm die Kommission das Humanforschungsgesetz schliesslich mit 15 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen an. Das Geschäft wird voraussichtlich in der Frühjahrssession im Nationalrat behandelt.

Nachdem das Thema Heilversuche im Laufe der Beratung des HFG verschiedentlich thematisiert worden war, beschloss die WBK auf Antrag zweier Mitglieder, eine Kommissionsmotion dazu einzureichen. Dieser Antrag war eine Konsequenz des Entscheids der Kommission, die Heilversuche nicht im Humanforschungsgesetz zu regeln. Die Motion beauftragt den Bundesrat, die in der Schweiz geltenden Bestimmungen zu den Heilversuchen aufzuzeigen, rechtliche Graubereiche zu erfassen und darzulegen, in welchen Verordnungen, Richtlinien oder Gesetzen die Heilversuche ergänzt werden müssten. Die Kommission stimmte diesem Antrag einstimmig zu.

Die WBK führte als Zweitrat ausserdem die Eintretensdebatte über das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG; 09.057). Das HFKG ist ein Koordinationsgesetz, das den Gesetzgebungsauftrag umsetzt, der ihm mit der Einführung des Verfassungsartikels 63a zu den Hochschulen zugewiesen wurde. Ziel dieses Gesetzes ist die Schaffung eines von Bund und Kantonen koordinierten und wettbewerbsfähigen schweizerischen Hochschulraums. Die Kommissionsmitglieder unterstrichen in der Eintretensdebatte mehrheitlich ihre grundsätzliche Zustimmung zu diesem Gesetz, sie verwiesen allerdings auch auf Fragen und Probleme, die im Rahmen der Beratung geklärt werden müssen. Die Kommission beschloss mit 18 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die Vorlage einzutreten. Nach dem Eintreten hatte die WBK einen Rückweisungsantrag zu beraten, der den Bundesrat beauftragen wollte, den Entwurf-HFKG zu überarbeiten. Dieser Antrag wurde mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Die Kommission liess sich über die Umsetzung der Bologna-Reform an den Universitäten und Fachhochschulen informieren und lud dafür die Generalsekretäre der jeweiligen Rektorenkonferenzen, Mathias Stauffacher (CRUS) und Thomas Bachofner (KFH), an ihre Sitzung ein. Die beiden Institutionen CRUS und KFH legten zum 10-jährigen Bologna-Jubiläum Berichte vor, die u.a. eine Standortbestimmung vornehmen. Die Berichte zeigen auf, dass die Reform an den Universitäten ebenso wie an den Fachhochschulen erfolgreich umgesetzt worden ist, dass jedoch weitere Anpassungen erforderlich sind. So seien etwa bei der Modularisierung der Studienprogramme Verbesserungen nötig, aber auch die Lern- und Lehrformen müssten weiterentwickelt werden. Die Universitäten müssten zudem erreichen, dass der Bachelor als unabhängige Einheit begriffen und strukturiert werde, die nicht nur Vorstufe zum Master gelte.

Die WBK prüfte ausserdem einen Antrag, der einen Dialog nach der Minarett-Initiative fordert. Dieser Dialog soll Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Glaubensgemeinschaften, des Staates und der Bevölkerung sowie Spezialisten und Spezialistinnen des Staatsrechts zusammenbringen. Diese sollen gemeinsam über Grundrechte, Integrationsvorstellungen und ethische Fragen diskutieren, um letztlich ein friedliches Zusammenleben aller in der Schweiz zu sichern. Die WBK führte in diesem Zusammenhang eine Anhörung im kleinen Rahmen durch.

Die Kommission tagt vom 12. bis 14. Januar 2011 unter dem Vorsitz von Nationalrat Lieni Füglistaller (SVP/AG) und teilweise in Anwesenheit der Bundesräte Didier Burkhalter und Johann Schneider-Ammann in Bern.

 

Bern, 14. Januar 2011 Parlamentsdienste