Hochschulförderungs-und Koordinationsgesetz (HFKG)
Die Kommission für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Nationalrates (WBK-N) stimmt mit 14 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz in der Gesamtabstimmung zu. Die Vorlage geht an den Nationalrat.

Art. 63a BV sieht vor, dass Bund und Kantone nach einheitlichen Vorgaben und auf koordinierte Weise den gesamten Hochschulbereich künftig steuern. Das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG; 09.057) basiert auf diesem Verfassungsartikel. Nach der Beratung im Ständerat startete die nationalrätliche Wissenschaftskommission (WBK-N) am 4. Februar mit der Detailberatung der Vorlage und führte diese am 30.3./1.4. sowie am 6.5.  ab Artikel 48 fort (s. Medienmitteilungen der WBK-N).

Beitragsberechtigte kantonale universitäre Hochschulen, Fachhochschulen oder andere Institutionen des Hochschulbereichs sollen künftig Finanzhilfen in Form von Grundbeiträgen, projektgebundenen Beiträgen sowie Bauinvestitions- und -nutzungsbeiträgen erhalten. Grundbeiträge sollen den Beitragsberechtigten insbesondere entsprechend ihren Leistungen in Lehre und Forschung ausgerichtet werden. Mit Stichentscheid des Präsidenten fügte die Kommission den vom Bundesrat vorgeschlagenen Kriterien für einen Anspruch auf Grundbeiträge ein weiteres bei. Neu sollen die Bemessungsgrundsätze mit den Kriterien der Arbeitsmarktfähigkeit und der Berufsaufnahme der Abgängerinnen und Abgänger ergänzt werden. Keine Zustimmung fand jedoch der Antrag, das vom Ständerat festgelegte Qualitätskriterium zu streichen, dies obschon mehrere Kommissionsmitglieder auf den damit verbundenen grossen administrativen Aufwand hingewiesen hatten (Art. 51).

Eingehend beraten wurden die Voraussetzungen und der Verwendungszweck der projektgebundenen Beiträge (Art. 59). Deren Ausrichtung soll vermehrt an Aufgaben von gesamtschweizerischer hochschulpolitischer Bedeutung angeknüpft werden. Die WBK-N beschloss mit 14 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen auch die „Förderung der Mitwirkung der Studierenden“ in den Katalog aufzunehmen.

Gemäss Art. 170 BV muss die Bundesversammlung dafür sorgen, dass die Massnahmen des Bundes auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Der Ständerat änderte den bundesrätlichen HFKG-Entwurf bei Art. 69 und fordert einen Wirksamkeitsbericht, der dem Parlament alle 4 Jahre unterbreitet werden soll. Dieser Bericht soll Auskunft über

die Auswirkung der aufgewendeten öffentlichen Mittel und des Finanzierungssystems

auf die Haushalte von Bund und Kantonen sowie die Hochschulen und die

Disziplinen aufzeigen. Die WBK-N verlangt nun mit 19 zu 6 Stimmen, dass auch die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen sowie die Beschäftigungsfähigkeit und die Tätigkeiten der Absolventinnen und Absolventen nach Abschluss der Studien im Wirksamkeitsbericht dargelegt werden.

 

Weiter beschloss die Kommissionsmehrheit ein Rückkommen auf Art. 13. Sie entschied mit 22 Stimmen und bei 3 Enthaltungen, dass die Arbeitnehmerinnen-, Arbeitnehmer- sowie die Arbeitgeberinnen-, und Arbeitgeber-Organisationen mit je zwei Vertretungen mit beratender Stimme an den Sitzungen der Schweizerischen Hochschulkonferenz teilnehmen sollen (ständiger Ausschuss gemäss Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe b).

Mit 15 Stimmen und bei 5 Enthaltungen, beantragt die Kommission ihrem Rat eine Ergänzung des Bundesstatistikgesetzes. Die Bundesstatistik soll neu auch der Evaluation der Beschäftigungsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen dienen.

Vor der Gesamtabstimmung äusserten einige Mitglieder ihre Enttäuschung über den vorberatenen Gesetzesentwurf, stärke dieser doch nur teilweise die erhoffte Autonomie der Hochschulen. Mit der vorliegenden Vorlage würden die Voraussetzungen eines starken Wettbewerbs unter den Hochschulen nicht genügend gefördert. Die Mehrheit der Mitglieder ist sich bewusst, dass es sich in mehreren Bereichen um Konsenslösungen handelt. Sie vertritt jedoch die Ansicht, dass dieser Gesetzesentwurf dem Verfassungsauftrag genügend Rechnung trage. Die Vorlage schaffe in den für alle Hochschulen wichtigen Bereichen einheitliche Rahmenbedingungen, die auch einen wettbewerbsfähigen Schweizer Hochschulraum von hoher Qualität fördern würden.

 

Mit 14 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen stimmte die Kommission dem Erlassentwurf in der Gesamtabstimmung zu. Die Vorlage wird in der Sommersession im Nationalrat beraten.

Mit dem Erlassentwurf zum HFKG beantragte der Bundesrates auch die Abschreibung von mehreren überwiesenen Vorstössen. Eine Abschreibung jener Motionen, welche ein Departement für Bildung, Forschung und Innovation fordern (05.3381, 05.3380, 05.3379, 05.3378 und 05.3360), lehnte die WBK-N jedoch einstimmig ab.

Die Kommission tagte am 6. Mai 2011 unter dem Vorsitz von Nationalrat Lieni Füglistaller (SVP/AG) und in Anwesenheit von Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Bern.

 

Bern, 9. Mai 2011 Parlamentsdienste