Förderung von Bildung, Forschung und Innovation im Jahr 2012 (BFI-Botschaft)
Die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur erhöht Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredit für die Berufsbildung und damit den Bundesanteil der Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand auf 25 Prozent. Auch stimmt sie der vom Ständerat beschlossenen Aufstockung des Zahlungsrahmens für Betriebsbeiträge für die Fachhochschulen auf 439,4 Millionen zu.

Als Zweitrat beriet die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) die Finanzierungsbotschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation für 2012 (BFI-Botschaft; 10.109). Die Finanzbeschlüsse umfassen die nationalen Massnahmen in den Bereichen Berufsbildung, Hochschulen, Grundlagenforschung, angewandte Forschung und Entwicklung sowie Innovation. Bei dieser Vorlage handelt es sich um eine Zwischenbotschaft und damit um eine Fortsetzung der Ziele und Massnahmen, die bereits für die Jahre 2008 – 2011 festgelegt wurden, mit einer jährlichen Zielwachstumsrate von 4,5 %.

Unbestritten für die Kommissionsmitglieder ist der grosse Stellenwert der Bildung, Forschung und Innovation für unsere Gesellschaft aber auch für die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land. So trat dann die nationalrätliche Wissenschaftskommission ohne Gegenstimme auf jeden Bundesbeschluss ein.

Die WBK-N ist der Auffassung, dass Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredit für die Berufsbildungskosten (Bundesbeschluss A) erhöht werden sollen, damit der Bund den gesetzlich als Richtgrösse definierten Bundesanteil von 25 Prozent der Berufsbildungs-kosten der öffentlichen Hand einhalten kann. Einstimmig beantragt daher die Kommission ihrem Rat, den vom SR vorgesehenen Zahlungsrahmen von 711,25 auf 757,6 Millionen Franken und den Verpflichtungskredit von 83 auf 88 Millionen Franken zu erhöhen. Eine Minderheit fordert, dass 0.9 Millionen Franken dieses Verpflichtungskredits zugunsten der Dachverbände für Weiterbildung verwendet werden. Der Bundesbeschluss wurde in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen.

Der Bundesbeschluss über die Kredite nach dem Universitätsförderungsgesetz (BB C) löste intensive Debatten aus. Mit der vorliegende BFI-Zwischenbotschaft 2012 will der Bundesrat eine Synchronisierung der Zahlungsrahmen mit den Voranschlagskrediten vornehmen. Bisher wurden die einzelnen Jahrestranchen des vierjährigen Zahlungsrahmens erst in die Budgets der Folgejahre implementiert. Fünf der zehn Hochschulkantone (BL, BS, FR, NE und VD) verlangen eine Auszahlung der Jahresbeiträge gemäss bisherigem Modus, dies um Wertkorrekturen zu vermeiden. Der Bundesrat versichert, dass die vorgesehene Praxisänderung zu keiner Beitragslücke führen werde. Trotzdem nahm die Kommission mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen einen Antrag an, welcher vom Bund verlangt, dass er die den Universitäten für das Jahr 2012 zustehenden Mittel aus dem für 2012 zu erweiterten Zahlungsrahmen verbildlich garantiere. Eine Minderheit verlangt die Streichung dieser Vorgabe. Der Bundesbeschluss wurde in der Gesamtabstimmung mit 19 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltung angenommen.

Im Bereich der Finanzierung der Fachhochschulen (Bundesbeschluss D) stimmte die Kommission der vom Ständerat bereits angenommenen Erhöhung des Zahlungsrahmens für Betriebsbeiträge auf 439,4 Millionen zu.

Dem Bundesbeschluss über die Kredite für Institutionen der Forschungsförderung (Bundesbeschluss E) stimmte die Kommission mit 21 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen in der Gesamtabstimmung zu. Eine Minderheit verlangt jedoch, dass der Zahlungsrahmen um 34 Millionen Franken zugunsten des Schweizerischen Nationalfonds erhöht werde. Auch fordert eine Minderheit eine Aufstockung des Verpflichtungskredits für die Tätigkeiten der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) um 6 Millionen Franken (Bundesbeschluss K). Auch diesem Bundesbeschluss wurde in der Gesamtabstimmung mit 23 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Allen weiteren Bundesbeschlüssen sowie den Anträgen auf Gesetzesänderungen (ETH-Gesetz, Universitätsförderungsgesetz und Bundesgesetz über die Beiträge an gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraums Schweiz) stimmte die Kommission einstimmig zu. Sie überweist die Vorlage an den Nationalrat. Letzterer wird diese voraussichtlich in der kommenden Sommersession beraten.

Die Kommission tagte am 19. Mai 2011 unter dem Vorsitz von Nationalrat Lieni Füglistaller (SVP/AG) und teilweise im Beisein der Bundesräte Didier Burkhalter und Johann Schneider-Ammann.

 

Bern, 20. Mai 2011,  Parlamentsdienste