Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsgesetz, KJFG)
Die Kommission verabschiedet das Kinder- und Jugendförderungsgesetz in einer etwas gestraffteren Form. Das revidierte Messgesetz und das Bundesgesetz über das Eidgenössische Institut für Metrologie werden ohne Änderungen an den Nationalrat überwiesen.

Als Kommission des Zweitrates widmete sich die WBK-N dem Kinder- und Jugend-förderungsgesetz (KJFG; 10.087 s). Mit dieser Vorlage wird das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1989 über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (Jugendförderungsgesetz, JFG) totalrevidiert. Den Bedürfnissen der sich wandelnden Gesellschaft soll Rechnung getragen und das Engagement des Bundes in der Kinder- und Jugendpolitik innerhalb der bestehenden verfassungsmässigen Zuständigkeiten (Art. 67 Abs. 2 BV) soll mit der Vorlage verstärkt werden (s. Medienmitteilung der WBK-S vom 21. Januar 2011).

Vor der Eintretensdebatte hörte die WBK-N eine Vertretung der grossen Jugendverbände (Pfadi, Jubla, Cevi) an. Die Kommission lehnte einen Antrag auf Nichteintreten ab und trat mit 17 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen auf die Vorlage ein. Anlass zu Diskussionen gab die Festlegung der Zielgruppen. Der bundesrätliche Entwurf setzt die obere Altersgrenze auf 25 Jahre fest, da der Abschluss der beruflichen Ausbildung bzw. die Beendigung der Studienzeit und die gesellschaftliche berufliche Eingliederung in der Regel vor dem 30. Altersjahr stattfindet. Eine Minderheit verlangt eine Erhöhung der Altersgrenze auf 30 Jahre.

Eingehend diskutiert wurden Fragen hinsichtlich der Gewährung von Finanzhilfen für Betriebsstrukturen und regelmässige Aktivitäten. Eine Minderheit will die vorgesehenen Einschränkungen in Bezug auf Betriebsdauer, Mitgliederzahlen und minimale Austauschzahlen aus der Vorlage streichen. Mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung wurde die Möglichkeit der Finanzhilfen an Kantone und Gemeinden, für zeitlich begrenzte Vorhaben von gesamtschweizerischer Bedeutung und mit Modellcharakter für die Weiterentwicklung der ausserschulischen Arbeit, gestrichen (Art. 11). Eine Minderheit beantragt dem Rat, der ständerätlichen Version zuzustimmen. Grundsätzlich in Frage gestellt wurden jene Bestimmungen, welche die Zusammenarbeit und die Kompetenzentwicklung (6. Abschnitt) regeln. Der Entwurf sieht im Hinblick auf eine Weiterentwicklung der schweizerischen Kinder- und Jugendpolitik eine Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen in mehreren Bereichen vor.  Mit 13 zu 12 Stimmen wurde aber der 6. Abschnitt ersatzlos gestrichen. Eine Minderheit plädiert – u.a. auch mit Blick auf parlamentarische Vorstösse, die eine verstärkte Koordination gefordert hatten – für eine gesetzliche Verankerung dieser Zusammenarbeit.

Die Kommission verabschiedete die Vorlage mit 18 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung zuhanden ihres Rates, der die diesbezügliche Beratung in der Sommersession aufnehmen wird. Im Rahmen der Detailberatung des KJFG nahm die WBK-N Kenntnis von zwei Petitionen der Jugendsession 2010. Die erste verlangt die Ausarbeitung von bundesweit einheitlichen, minimalen Rahmenbedingungen für die Umsetzung des neuen KJFG. Um eine verbesserte Koordination zwischen den Bundesämtern die sich mit Jugendfragen befassen, zu erreichen, verlangt die zweite Petition die Schaffung einer jährlichen Konferenz mit den Bundesangestellten der betroffenen Amtsstellen.

 

Ebenfalls als Zweitrat beriet die Kommission am internationalen Tag der Metrologie, dem Jahrestag des Metervertrages vom 20. Mai 1875, die Botschaft über das Messwesen (10.094 s). Diese wird in zwei Vorlagen aufgeteilt. Das Bundesgesetz über das Messwesen (Vorlage A) enthält vor allem messtechnische Bestimmungen. Das Bundesgesetz über das Eidgenössische Institut für Metrologie (Vorlage B) regelt organisatorisch relevante Bereiche, soll doch das heutige Bundesamt für Metrologie eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit werden.

Die WBK-N trat mit 16 bzw. 17 zu 3 Stimmen auf beide Vorlagen ein. Die Kommissions-mehrheit teilt die Auffassung von Bundes- und Ständerat, dass das METAS heute vor neuen Herausforderungen steht, welche eine flexible Organisationsform verlangen, die dem veränderten internationalen Umfeld Rechnung tragen kann. Eine Minderheit will auf die Vorlagen nicht eintreten und ist der Auffassung, dass die heutige Organisationsform (Einheit der zentralen Bundesverwaltung mit Leistungsauftrag und Globalbudget) den veränderten Anforderungen gewachsen sei. Mit 16 zu 3 Stimmen wurde sämtlichen Beschlüssen des Erstrats zur Vorlage A in der Gesamtabstimmung zugestimmt. Im Rahmen der Beratung des Organisationserlasses (Vorlage B) beantragt eine Minderheit, dass der Institutsrat auch mit den Sozialpartnern einvernehmliche Verhandlungen für die Ausarbeitung der Personalverordnung führe. Auch diese Vorlage wurde mit 20 zu 3 Stimmen in der Gesamtabstimmung angenommen. Der Nationalrat behandelt beide Vorlagen in der Sommersession.

 

Die Volksinitiative jugend + musik (09.095 n) war traktandiert, weil im Sommer deren gesetzliche Behandlungsfrist ablaufen wird. Da aber der Ständerat in der Frühjahrssession einem direkten Gegenentwurf und einer Fristverlängerung zugestimmt hatte, beantragte die Kommission ebenfalls im Nationalrat eine Fristverlängerung, um sich nach der Sommerpause mit dem ständerätlichen Vorschlag auseinanderzusetzen.

 

Die Kommission tagte am 19. und 20. Mai unter dem Vorsitz von Nationalrat Lieni Füglistaller (SVP/AG) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Simonetta Sommaruga.

 

Bern, 23. Mai 2011 Parlamentsdienste