Förderung von Bildung, Forschung und Innovation im Jahr 2012 (BFI-Botschaft), Kinder- und Jugendförderungsgesetz
Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredit für die Berufsbildung sowie der Zahlungsrahmen für die Betriebsbeiträge der Fachhochschulen sollen erhöht werden. So beschloss es die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur im Rahmen der Beratung der BFI-Botschaft 2012. Bei den andern Bundesbeschlüssen stimmte sie den Vorschlägen des Bundesrates zu. Weiter hat die Kommission das Kinder- und Jugendförderungsgesetz mit wenigen Änderungen einstimmig zuhanden des Ständerates verabschiedet.

Alle vier Jahre legt der Bundesrat den Räten eine Botschaft zur Förderung der Bildung, Forschung und Innovation (BFI) vor. Um eine bessere Abstimmung zur Legislaturplanung zu garantieren, überwies der Bundesrat am 3. Dezember 2010 nur eine einjährige BFI-Zwischenbotschaft 2012 (10.109) ans Parlament. Es handelt sich dabei um eine Fortsetzung der Ziele und Massnahmen, die bereits für die Jahre 2008 – 2011 festgelegt wurden, mit einer jährlichen Zielwachstumsrate von 4,5 %. Abgestimmt auf das Konsolidierungsprogramm 2012-2013 (KOP) sieht diese Vorlage für einzelne BFI-Bereiche Sparmassnahmen vor, wie bspw. beim ETH-Bereich, bei Forschungsinstitutionen u.a.m. Die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) trat einstimmig auf die Vorlage ein. Sie betonte in der Debatte die grosse Bedeutung der Bildung, Forschung und Innovation für unsere Gesellschaft und die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land. Aufgrund der besseren Ergebnisse des Bundeshaushalts wurde eine mögliche Rücknahme der durch das KOP ausgelösten Sparmassnahmen in der BFI-Botschaft vertieft überprüft. Auf eine Anpassung wurde jedoch verzichtet, weil die entsprechenden Korrekturen über das Budget erfolgen können. Ebenso wurde die mit der Botschaft vorgesehene Synchronisierung der Zahlungsrahmen mit den Voranschlagskrediten intensiv beraten. Für die Grundbeiträge die im Jahr 2012 ausbezahlt werden, gilt nach heutiger Praxis noch der Zahlungsrahmen 2008-2011. Zurzeit liegt noch kein einheitliches Finanzierungsmodell zwischen Bund und allen Universitätskantonen vor, so dass deshalb einzelne Kantone Wertkorrekturen vornehmen müssen. Da Bund und Kantone derzeit eine machbare Lösung anstreben, verzichtete die Kommission auf eine diesbezügliche Änderung. Hingegen stimmte die Mehrheit einem Antrag zu, der im Bundesbeschluss über die Finanzierung der Berufsbildung (BBI A) den Zahlungsrahmen auf 711,25 Millionen und den Verpflichtungskredit auf 83 Millionen erhöhen will. Eine Minderheit verlangt eine Erhöhung des Zahlungsrahmens auf 757,6 Millionen und des Verpflichtungskredites auf 88 Millionen. Im Bereich der Finanzierung der Fachhochschulen (BBI D) fand ein Antrag für eine Erhöhung des Zahlungsrahmens für Betriebsbeiträge auf 439,4 Millionen ebenfalls die Zustimmung der Kommission. Allen weiteren Bundesbeschlüssen sowie den Anträge auf Gesetzesänderungen (ETH-Gesetz, Universitätsförderungsgesetz und Bundesgesetz über die Beiträge an gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraums Schweiz) stimmte die WBK-S einstimmig zu und überweist damit die Vorlage an den Rat. Dieser wird voraussichtlich in der Frühjahrssession darüber befinden.


Nach Anhörungen im Oktober 2010 nahm die Kommission die Beratung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFG) 10.087 s auf. Das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1989 über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (Jugendförderungsgesetz, JFG) wird damit totalrevidiert. Ziel des neuen Gesetzes ist es, den Bedürfnissen der sich wandelnden Gesellschaft Rechnung zu tragen und das Engagement des Bundes in der Kinder- und Jugendpolitik innerhalb der bestehenden verfassungsmässigen Zuständigkeiten (Art. 67 Abs. 2 BV) zu verstärken. Die Kommission trat einstimmig auf die Vorlage ein. Zentrale Punkte der Vorlage sind die Integration und Prävention, sowie die Förderung der politischen Partizipation nebst administrativen Fragen wie die finanzielle Steuerung und die einheitliche Regelung des Mindestalters. In dieser Frage wird die einzige grössere Änderung vorgenommen. Neu sollen Kinder in Analogie zum Sportförderungsgesetz ab Beginn des Jahres, in dem sie 5 Jahre alt werden, berechtigt sein, in den Genuss von Fördermassnahmen zu kommen. Der bundesrätliche Entwurf sah hierfür das Kindergartenalter vor, welches jedoch nicht in allen Kantonen gleich festgelegt wird. Eine Minderheit wird die Fassung des Bundesrates vertreten. Eine Präzisierung wurde im Übrigen für die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen vorgenommen. Diese soll neu im Einvernehmen und nicht bloss in Absprache mit den Kantonen erfolgen.
Die Kommission verabschiedete die Vorlage einstimmig zuhanden des Rates, der die Beratung voraussichtlich in der Frühjahrssession aufnehmen wird.


Ebenfalls im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik ist die Initiative des Kantons Bern Mediengewalt. Umfassender Schutz von Kindern und Jugendlichen 10.313 anzusiedeln. Die Kommission hat eine Vertretung des Kantons Bern angehört. Sie kam zum Schluss, dass die vorgebrachten Anliegen berechtigt sind. Der Umstand, dass effektive Kontrolle oder Übersicht im Bereich der audiovisuellen Medien sich als unmöglich erweisen, erfüllt die Kommission mit Sorge und sie ist der Meinung, dass der Schutz der Kinder ein zentrales Anliegen sein muss. Sie ist aber der Ansicht, dass hier auch nationale (und noch vielmehr kantonale) Gesetze letztlich wirkungslos wären, weil sie mühelos umgangen werden könnten. Sie bestreitet nicht, dass im Bereich der neuen Medien ein Gefahrenpotenzial für Kinder und Jugendliche besteht, ist aber aufgrund der beschränkten Regulierungsmöglichkeiten der Auffassung, es müsse vor allem bei der Medienerziehung angesetzt werden. Hierfür sollen die vorhanden Ressourcen eingesetzt werden, wie dies auch im Nationalen Programm Jugendmedienschutz und Medienkompetenzen des EDI vom 11. Juni 2010 postuliert wird. Gestützt auf diese Erwägungen beantragt die WBK-S dem Rat (8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen), der Initiative keine Folge zu geben.
Aus denselben Gründen gibt sie auch der Petition der Pro Juventute. Stopp der (un)heimlichen Gewalt. Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gewalt in Unterhaltungsmedien keine (8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen).


Weiter liess sich die WBK-S von Vertreterinnen und Vertretern der Geistes- und Sozialwissenschaften über die Situation dieser Wissenschaften in der Schweiz informieren. Anlass war die Feststellung, dass die Vielzahl der Fächer, die unter dem Dach der Geistes- und Sozialwissenschaften versammelt sind, in der Öffentlichkeit nicht dieselbe Anerkennung wie etwa die der Naturwissenschaften erhalten. Sie stehen zudem unter einem stärkeren Legitimationsdruck als andere Disziplinen, wenn es beispielsweise um die Frage der Arbeitsmarktfähigkeit geht.

Die Kommission tagte am 20. und 21. Januar 2011 in Bern unter dem Vorsitz von Theo Maissen (CVP/GR) und teilweise im Beisein der Bundesräte Didier Burkhalter und Johann Schneider-Ammann.

 

Bern, 21. Januar 2011 Parlamentsdienste