ür die Bereiche Bildung, Forschung, Technologie und Innovation zeichnen heute auf Bundesebene das EDI und das EVD verantwortlich. Mehrere vom Parlament angenommene und an den Bundesrat überwiesene Vorstösse fordern seit Jahren eine Zusammenführung dieser Aufgabengebiete unter einem Dach. Diesen Begehren wurde bisher nicht Rechnung getragen, so dass die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) mit der Kommissionsinitiative „Schaffung eines Bildungsdepartements durch Neugliederung von Verwaltungseinheiten durch das Parlament“ (11.402) die im RVOG geregelte Kompetenz einer Neugliederung von Verwaltungsstellen dem Parlament übertragen will. Diese Gesetzesänderung soll vorgenommen werden, sofern der Bundesrat auf die neue Legislatur hin die geforderte Zusammenführung der Bildungs- und Forschungs-bereiche nicht vorsieht. Die ständerätliche WBK stimmt dem Beschluss seiner Schwester-kommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Die Kommissionsmitglieder sind der Ansicht, dass ein Zusammenschluss der Bildungs- und Forschungsbereiche zu einer effizienteren Nutzung der Synergien führe. Auch ist die WBK-S der Auffassung, dass diese Strukturanpassung den Anforderungen an die künftige neue Hochschullandschaft, wie sie im Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz geplant ist, besser gewachsen sei.
Bei der Differenzbereinigung beim Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG; 09.057) stimmt die WBK-SR teilweise den Beschlüssen des Nationalrates zu. Eine Differenz bleibt jedoch schon bei Artikel 1 bestehen. Die Kommission ist der Auffassung, die Fassung des Ständerates sei besser geeignet, den Verfassungsauftrag zu umschreiben. Bei Artikel 3 folgt die Mehrheit dem Nationalrat, eine Minderheit hält an der Fassung des Ständerates fest. Die eingangs bei der Initiative der WBK-NR erwähnte Frage der Regierungsorganisation soll nach dem Willen der Kommission nicht durch die Hintertüre im HFKG geregelt werden, weshalb die Kommission bei den Artikeln 11, 12 und 14 an ihrer Fassung festhält. Bei Artikel 24 und 24a hält die Kommission ebenfalls an der Fassung des Ständerates fest. Bei Artikel 25 streicht die Kommission die Verankerung der Zulassung über gleichwertige Vorleistungen, um sie wie bisher auf Verordnungsstufe regeln zu lassen. Bei Artikel 26 beantragt die Mehrheit, an der Fassung des Ständerates festzuhalten, während eine Minderheit dem Nationalrat folgen will. Die Frage der Beschäftigungsfähigkeit will die WBK-SR lediglich im Rahmen der Evaluation und der Statistik verankern, weshalb sie die Ergänzung des Nationalrates in Artikel 30 und 51 streicht, jedoch in Artikel 69 und im Bundesstatistikgesetz Artikel 3 Abs. 2 Bst. 3bis belässt bzw. aufnimmt.
Nach der Beratung der Vorlage „Förderung von Bildung, Forschung und Innovation im Jahre 2012“ (10.109) im Stände- und Nationalrat, setzte sich die WBK-S mit den verbleibenden Differenzen auseinander. Mit 8 zu 3, bzw. mit 9 zu 3 Stimmen lehnt die Kommission den nationalrätlichen Beschluss einer Erhöhung des Zahlungsrahmens und des Verpflichtungskredits für die Berufsbildungskosten (Bundesbeschluss A) ab und hält damit am ständerätlichen Beschluss fest. Der gesetzlich als Richtgrösse definierte Bundesanteil an den Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand von 25 Prozent wird somit nicht erreicht und beträgt 23 Prozent, d.h. der Zahlungsrahmen beträgt 711,25 Millionen Franken und der Verpflichtungskredit 83 Millionen Franken. Mit Stichentscheid des Präsidenten wird auch der Beschluss des Nationalrates abgelehnt, welcher 0.9 Millionen Franken des Ver-pflichtungskredits zugunsten der Dachverbände für Weiterbildung vorsieht. Der Entscheid der Mehrheit wird mit dem Fehlen der gesetzlichen Grundlage für diese Massnahme begründet. Eine Minderheit folgt der Linie des Nationalrates. Ebenfalls klar abgelehnt wird der vom Nationalrat angenommene neue Absatz 3 des Artikels 1 im Bundesbeschluss über die Kredite nach dem Universitätsförderungsgesetz (UFG) in den Jahren 2008–2011 (Bundesbeschluss C). Dieser sollte den Universitäten die für das Jahr 2012 zustehende Mittel aus dem für 2012 zu erweiterten Zahlungsrahmen verbildlich garantieren. Eine Minderheit verlangt eine Auszahlung der Jahresbeiträge jeweils im Jahr nach dem Beitragsjahr, wobei ein Änderung des bisherigen Auszahlungsmodus erst nach einer Einigung zwischen Bundesrat und Hochschulkantonen erfolgen soll.
Seit 2007 ist der Kanton Basel-Landschaft paritätischer Mitträger der Universität Basel, dies jedoch ohne über eine Anerkennung als Universitätskanton zu verfügen. Verhandlungen zwischen dem Kanton und dem Eidgenössischen Departement des Innern blieben bisher erfolglos, so dass der Kanton Basel Landschaft für sein Anliegen den Weg der Standesinitiative „Kt. BL. Anerkennung des Kantons Basel-Landschaft als Universitätskanton“ (11.302) wählte. Mit dieser Initiative wird eine Ergänzung der Verordnung zum Universitätsförderungsgesetz verlangt, so dass der Kanton Basel-Landschaft künftig auf der Liste der Universitätskantone figuriert. Die Mehrheit der Kommission lehnt das Anliegen aus formellen Gründen ab. Die Initiative verlangt die Änderung einer Verordnung, was nicht Kompetenz des Parlamentes ist. Die Kommission betont aber, dass sie die Förderung von Kooperationsbestrebungen befürwortet und kein Verständnis für den Umstand hat, dass das Departement bislang untätig geblieben ist. Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 6 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben.
Die Kommission tagte am 27./28. Juni 2011 in Bern unter dem Vorsitz von Theo Maissen (CVP/GR) und teilweise in Anwesenheit der Bundesräte Didier Burkhalter und Johann Schneider-Ammann in Bern.
Bern, 28 Juni 2011 Parlamentsdienste